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  3. Fahrdienstanbieter: Deshalb kann Uber trotz Verbot weiter rollen

Fahrdienstanbieter
26.11.2019

Deshalb kann Uber trotz Verbot weiter rollen

In London nutzten etwa 3,5 Millionen Menschen die Uber-App, 45.000 sind dort als Fahrer registriert.
Foto: Oliver Berg, dpa

Uber kämpft gegen viel Gegenwind. In London hat der Fahrdienstanbieter seine Lizenz nun verloren - und auch in Deutschland droht ein Verbot.

Wer durchs Ausland tourt, greift oft auf Fahrdienstleister wie Uber zurück. Das ist einfacher und billiger, im Zweifel auch progressiver als der Ruf nach einem Taxi. Immer häufiger aber wird diese neue und schnell wachsende Konkurrenz der Mobilitätsbranche ausgebremst – so jedenfalls ist es jetzt in London geschehen.

In der größten westeuropäischen Stadt ist Uber ab sofort nicht mehr zugelassen. Das hat die zuständige Behörde „Transport for London“ oder TfL am Montag verkündet. Nach mehreren Verstößen, die die Sicherheit der Passagiere gefährdet hätten, hieß es vonseiten der Behörde, werde die Lizenz nicht verlängert. Uber wird etwa vorgeworfen, dass nicht-autorisierte Fahrer Kunden befördert hätten – und zwar in mindestens 14.000 Fällen. Für den kalifornischen Großkonzern bedeutet der Verlust seiner Zulassung einen herben Rückschlag. Zumal das Unternehmen erst im Mai 2019 in New York an die Börse gegangen ist. Seitdem ist der Kurs um ein Drittel gesunken und lag zuletzt bei nur 29,50 Dollar.

Schon 2017 wurde Uber die Lizenz für London entzogen

Neu sind die Probleme für Uber in Großbritannien allerdings nicht. Schon im September 2017 wurde dem Fahrdienstvermittler die Lizenz für die Neun-Millionen-Metropole entzogen, nachdem das Unternehmen kriminelle Vorfälle einiger Angestellter nicht gemeldet hatte. Es konnte außerdem nicht nachweisen, dass die Fahrer über Versicherungen und Ausbildungen verfügen und Kontrollmechanismen gegen Betrug bestehen. Das Unternehmen bekräftigte, dass man alle Missstände abgestellt habe. Das sah die TfL anders: Zwar hätten sich Unternehmenskultur und Führung verbessert, räumte die Behörde ein. Aber das reiche noch nicht. Also lief die Zulassung für London in der Nacht zum Dienstag einfach aus.

Mit Rechtsstreiten und Verboten kämpft das Unternehmen, das 2018 11,3 Milliarden US-Dollar Umsatz eingefahren hat, auch auf dem europäischen Festland. In Deutschland zum Beispiel, wo Uber seit Oktober 2014 und in mittlerweile sieben Gebieten, darunter Stuttgart, Berlin und München, aktiv ist. Grundsätzlich arbeitet der Konzern mit verschiedenen Geschäftsmodellen. Den Dienst UberPop zum Beispiel, bei dem Privatleute in ihren Autos Passagiere gegen Entgelt herumfahren, hat der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr in Frankreich verboten.

Mit UberX unternahm die Firma einen neuen Anlauf, um sich mit ebendiesem Konzept in Deutschland zu etablieren. Dabei können Kunden Mietwagen inklusive Fahrer über die Uber-App ordern. Wer diesen Transportweg wählt, kommt insgesamt günstiger weg als beim Wettbewerber mit gelbem Schild – und genau darin sieht das Taxi-Gewerbe eine ruinöse Konkurrenz heranwachsen.

"Taxi Ruf Köln" klagte gegen Uber vor dem Landgericht

Um das zu verhindern, klagte ein Mitglied der Genossenschaft Taxi Ruf Köln vor dem hiesigen Landgericht. Uber unterlag. Und erhielt eine einstweilige Verfügung, die es dem Konzern untersagt, UberX in Deutschland bereitzustellen. Das Angebot, so heißt es in der Begründung des Gerichts, verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz. Konkret verbietet die einstweilige Anordnung, die App „für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen“. Bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld oder sechs Monate Haft (Aktenzeichen 81 O 74/19).

Im Gegensatz zu einem Gerichtsurteil in einem Klageverfahren gilt eine solche Verfügung aber erst dann, wenn die Gegenseite sie bekommen hat. Und das blieb lange aus. Die Europa-Zentrale des Unternehmens in Amsterdam hat die Annahme zunächst verweigert, weil das Schriftstück auf Deutsch verfasst sei. Eine niederländische Übersetzung ist einer Sprecherin des Gerichts zufolge im September angefertigt und verschickt worden. Über deren Verbleib ist bisher nichts bekannt. Dabei traf das Landgericht die Entscheidung schon im Juli 2019 – vor mehr als vier Monaten.

Bis das geklärt ist, verkehren die Uber-Taxis weiter. In Großbritannien, wo der US-Konzern immer noch Berufung gegen das Lizenz-Verbot einlegen kann. Und in Deutschland. Hier will Uber sogar expandieren: aufs Land. Durch fünf Gemeinden östlich von München etwa können Kunden des Mobilitätsanbieters erstmals zu Festpreisen fahren. (mit dpa)

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