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  3. Diesel-Fahrverbote: Diesel-Urteil gefallen: Städte können Fahrverbote verhängen

Diesel-Fahrverbote
27.02.2018

Diesel-Urteil gefallen: Städte können Fahrverbote verhängen

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen gegen Fahrverbots-Urteile aus Düsseldorf und Stuttgart zurückgewiesen.
Foto: Sebastian Willnow, dpa

Der Bundesverwaltungsgerichtshof weist die Revisionen gegen die Fahrverbots-Urteile zurück. Das heißt: Städte dürfen Fahrverbote erlassen. Einen Automatismus gibt es aber nicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig am Dienstag. Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen vor. "Wir haben ab heute Diesel-Fahrverbote durchgesetzt", sagte der Chef der klagenden Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch. 

Das Bundesverwaltungsgericht wies Revisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf "überwiegend" zurück. 

Urteil: Deutsche Städte dürfen Fahrverbote erlassen

Für Stuttgart urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten zu prüfen sei, die in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge betreffe - etwa bis zur Abgasnorm Euro 4. Um die Verhältnismäßigkeit herzustellen, dürften Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. 

Es gebe keine finanzielle Ausgleichspflicht, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Dies zielt darauf, dass Dieselautos im Falle von Fahrverboten an Wert verlieren könnten. "Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen", sagte Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen "Flickenteppich" zu verhindern. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. 

Zu Düsseldorf urteilte das Bundesverwaltungsgericht, die Behörden hätten Fahrverbote ernsthaft in den Blick zu nehmen, wenn diese die einzig geeignete Maßnahme wären, die Grenzwerte einzuhalten.

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Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten zuvor entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden - dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück.

Laut Bundesverwaltungsgericht sind die Urteile der Verwaltungsgerichte "überwiegend nicht zu beanstanden". Sowohl EU-Recht als auch Bundesrecht verpflichteten dazu, durch geeignete Maßnahmen den Zeitraum einer Überschreitung von Schadstoff-Grenzwerten so kurz wie möglich zu halten. 

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als "effektivste" Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten "ernstlich geprüft" werden. Die Bundesländer wiederum argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten, und es fehle eine einheitliche Regelung. 

Bundesrecht lässt Diesel-Fahrverbote eigentlich nicht zu

Das Bundesrecht lässt zonen- wie streckenbezogene Fahrverbote speziell für Diesel eigentlich nicht zu, wie aus dem Urteil hervorgeht. Mit Blick auf die Verpflichtung nach EU-Recht zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte ergebe sich, dass nationales Recht "unangewendet" bleiben müsse, wenn dies die volle Wirksamkeit des Unionsrechts erfordert. 

Das Urteil bedeutet nicht, dass nun automatisch Fahrverbote kommen. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrbeschränkungen wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden. Für wen sie gelten würden und wie die Städte das organisieren und kontrollieren könnten, ist offen. Fahrverbote bleiben trotz des Grundsatzurteils von Stadt zu Stadt eine Einzelfallentscheidung.

Seit Jahren werden in vielen Städten Luftverschmutzungs-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die unter anderem Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen oder verschlimmern können. Der Verkehr, darunter vor allem Dieselautos, macht in Städten nach Angaben des Umweltbundesamts mehr als 60 Prozent der Belastung aus. Für die Einhaltung von Grenzwerten, die seit 2010 gelten, laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch die Verfahren in Düsseldorf und Stuttgart gingen auf DUH-Klagen zurück.

Städte fordern die Einführung einer blauen Plakette

Deutschland hat wegen der Luftverschmutzung in Städten auch Ärger mit der EU. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft als nicht ausreichend kritisiert und die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte gefordert - andernfalls droht eine Klage gegen Deutschland beim EuGH. 

Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr über die Straßenverkehrsordnung eine neue Rechtsgrundlage für Kommunen schaffen will, um Fahrverbote für einzelne Straßen zu erlassen. Die Städte fordern stattdessen eine bundesweit einheitliche Regelung wie eine "blaue Plakette" für relativ saubere Autos, mit der Fahrverbote sich auch einfacher kontrollieren ließen. Diese Debatte dürfte nun Fahrt aufnehmen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab. (dpa)

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Diesel-Fahrverbot auf einen Blick:

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Die Diskussion ist geschlossen.

27.02.2018

Diesel-Urteil gefallen: Städte können Fahrverbote verhängen

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Ja Städte können Fahrverbote verhängen - man braucht keinen Bund mit der blauen Plakette!

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Ein Pyrrhussieg der DHU, deren Chef wohl in seiner allgemeinen Aggressivität den Sieg Merkels und Dobrindts noch nicht realisiert hat.

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Es wird streckenbezogene Verbote geben - individuell für jede Stadt entwickelt und unter dem Schutz der Verhältnismäßigkeit abgewogen. Die Bundesregierung bereitet gerade die straßenverkehrsrechtlichen Umsetzung dazu vor.

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Was es nicht geben wird sind großflächige Sperrungen durch die blaue Plakette. Am Anfang habe ich das auch nicht kapiert, aber nun gibt alles einen Sinn. Die Masse der Städte mit Grenzwertüberschreitungen werden nur ein paar Straßen sperren und nicht mit der blauen Plakette die ganze Innenstadt. Lediglich in sehr großen Städten mit flächenhaften Überschreitungen wie München wird es faktisch größere gesperrte Zonen als Verbund gesperrter Straßen geben.

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Autoland Deutschland funktioniert und im allgemeinen Jubel und Wehklagen merkt es kaum jemand...

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Und wegen der dummen Hetze gegen die Euro 6 Varianten vor 6d bin ich mit diesem Ergebnis nun sehr zufrieden, obwohl ich vorher durchaus mit der Plakette sympathisiert hatte.

28.02.2018

Ein Pyrrhussieg der DHU, deren Chef wohl in seiner allgemeinen Aggressivität den Sieg Merkels und Dobrindts noch nicht realisiert hat.

Keine Sorge - was Sie "realisieren" hat Herr Resch schon längst germerkt. Um dem das Wasser reichen zu können, müssen Sie noch viel lernen.

Das Entscheidende an dem Urteil ist nicht, wie jetzt die kommenden Fahrverbote ausgestaltet werden, sondern dass endlich der Klageweg gegen die Abgas-Betrüger möglich ist. Und wohl auch gegen ungerechtfertigte Ausnahmen, z. B. von sog. Euro 6-Dieseln, die tatsächlich mehr Dreck in die Luft pusten, als alte Euro 4-Schleudern.

Doch auch hier wieder interessant: Ihre unverhohlene Sympathie für die Betrüger und deren Spezis in der Politik. Die Geschädigten sind Ihnen egal.

27.02.2018

Jetzt müssen dann nur 1000e Polizisten eingestellt werden, die das auch überwachen. Und der Bürger muss fleißig Radio hören, um zu erfahren, wann er seine Kiste bewegen darf oder nicht. Nicht zu vergessen sind dann auch viele mobile Schilder, die auf und abgebaut werden müssen. Also ganz im Ernst, ich möchte wetten, dass sich überhaupt nichts ändert. Anwälte werden wieder verdienen wenn es um die zeitliche Beweispflicht geht.

27.02.2018

bin ja nun mal gespannt wie viele Lobbyisten neu eingestellt werden das sie Geschenke der Teilweise sehr Krimminellen Autoindustrie verteilen !! denn wenn jeder Bürgermeister selbst entscheiden kann werden die Autos der Ortsansäßigen Händler zu Bevorzugen !! ein Schelm der Böses dabei Denkt !! Ach ja wegen dem Ausspruch Krimminel !! der ist vom Deutschen Verkersminister weit vor mir verwendet worden und auch Höchstrichterlich schon verwendet wurde