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  3. Urteil in München: Dieselfahrer können zu Softwareupdates verpflichtet werden

Urteil in München
28.11.2018

Dieselfahrer können zu Softwareupdates verpflichtet werden

Können Fahrzeughalter dazu gezwungen werden, Software-Updates auf ihre Autos spielen zu lassen? Das klärt heute das Münchner Verwaltungsgericht.
Foto: Patrick Pleul, dpa

Sechs Fahrzeughalter verweigerten ein Software-Update ihrer Diesel-Autos. Das entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, entschied heute das Verwaltungsgericht.

Halter manipulierter Dieselfahrzeuge können in Bayern von den Behörden dazu verpflichtet werden, ihre Autos mit Softwareupdates nachzubessern. Das Münchner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch sieben Klagen von sechs betroffenen Fahrern zurückgewiesen. "Die Fahrzeuge entsprechen im Moment eben nicht den gesetzlichen Vorgaben", begründete der Vorsitzende Richter, Dietmar Wolff, die Entscheidung. 

Die Halter hatten sich trotz behördlicher Bescheide geweigert, die Diesel-Updates in der Werkstatt vorzunehmen. Sie fürchten nach Aussage ihres Anwalts Folgeschäden an den Fahrzeugen.

Bayerische Behörden hatten den Dieselfahrern untersagt, ihre Autos ohne Software-Updates zu nutzen

Die bayerischen Behörden hatten ihnen daraufhin untersagt, die Wagen weiter zu nutzen - vereinzelt war ihnen nur die Fahrt in die Werkstatt erlaubt. Weil die Anordnungen aber unter Vorbehalt des nun gefallenen Urteils standen, konnten die Betroffenen ihre Fahrzeuge weiter ohne Einschränkungen nutzen. 

Auch nach der aktuellen Entscheidung droht ihnen zunächst kein Stillstand. Das Verwaltungsgericht ließ die Möglichkeit der Berufung zu. Sollte das Verfahren in die nächste Instanz gehen, können die Halter ihre Wagen mindestens so lange weiter nutzen, bis dort ein Urteil gefällt wird.

In gleichen Fällen haben Gerichte unterschiedlich entschieden: Die Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Sigmaringen gaben den Klagen von Dieselfahrern statt. Mehrere andere Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Münster dagegen sahen den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nur dann gewährleistet, wenn jedes einzelne Fahrzeug die geltenden Emissionsgrenzwerte einhält. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.11.2018

Es hilft nur die direkte Klage gegen den Autohersteller auf Rückabwicklung/Rückgabe gegen Nutzungsentschädigung.

28.11.2018

Es geht hier nicht nur ums "verweigern" VW verlangt eine Unterschrift vom Inhaber des Fahrzeugs. Der Inhaber unterschreibt, dass er das Update "freiwillig" durchführen lässt. Ich persönlich weigere mich zu unterschreiben, und bekomme dadurch kein Update. Ich betone hiermit, dass ich das Update nicht verweigere, aber ich mache es nicht freiwillig. Und demnach drehe ich mich seit Jahren im Kreis, ich fahre ein Auto ohne Update, würde es aber jederzeit durch einen VW Händler aufspielen lassen, weil es sein muss-aber eben gegen meinen freien Willen.

28.11.2018

Hoffentlich haben die Kläger in der Revision Erfolg. Ein unglaubliches Durcheinander was hier der Klüngel aus Autoindustrie, den Nieten im Verkehrsministerium und den Schnarchzapfen des KBA angerichtet hat. Die gehören vor Gericht, zu Gewährleistung, Schadenersatz für Wertverlust und höheren Verbrauch verdonnert.