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  3. Dieselklage: Verbraucherschützer: "Wir schreiben Rechtsgeschichte"

Dieselklage
02.09.2019

Verbraucherschützer: "Wir schreiben Rechtsgeschichte"

Klaus Müller ist Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Ein Zusammenschluss aller Verbraucherzentralen, der die Interessen der Bürger gegenüber der Politik vertritt.
Foto: Gert Baumbach, vzbv.de

Exklusiv Bald startet die Diesel-Musterfeststellungsklage. Klaus Müller sagt, was die neue Klageform kann und welche Entschädigungen die Betroffenen erwarten.

Herr Müller, in Braunschweig wird am 30. September im Zuge des Diesel-Skandals erstmals über die Musterfeststellungsklage gegen VW verhandelt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Klage zusammen mit dem ADAC am 1. November letzten Jahres eingereicht. Vielleicht erläutern Sie noch mal die Hintergründe der Klage?

Klaus Müller: Für die meisten Menschen ist der Weg zum Gericht sehr, sehr lang. Viele haben keine Rechtsschutzversicherung, viele haben keine Erfahrung mit gerichtlichen Auseinandersetzungen und ganz häufig geht es im Verbraucherschutz um Beträge, die für den Einzelnen zwar ärgerlich sind, für die es sich andererseits aber auch nicht lohnt, vor Gericht zu ziehen. Für große Unternehmen bedeutet das, dass sie in der Summe einen großen Profit erzielen können, also Unrechtsgewinne haben, weil eben viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine Entschädigung verzichten. Das verzerrt den Wettbewerb und benachteiligt die Verbraucher. Die Große Koalition hat deshalb einen Meilenstein gesetzt und die Musterfeststellungsklage geschaffen. Jetzt können sich viele Betroffene vergleichsweise einfach einer Klage anschließen. Mittlerweile haben das 430000 Betroffene getan. Wir sehen zwar Defizite in diesem Gesetz, aber die überraschend große Zahl von Anmeldungen zeigt doch: Dieses Gesetz war überfällig.

Die Musterfeststellungsklage ist ein neues Instrument, es gibt noch keine Erfahrungswerte. Können Sie eine Prognose wagen, wie lange das Verfahren dauern wird?

Müller: Das weiß keiner genau. Der VW-Fall ist voll von komplexen Rechtsfragen, und es braucht eine gewisse Zeit, bis diese geklärt sind. Oft wird eine solche Entscheidung vom Bundesgerichtshof getroffen. Das kennen wir Verbraucherschützer aus anderen Verfahren. Dadurch dauert es länger.

Wie lange?

Müller: Unsere Juristen sagen, dass im Normalfall vier bis fünf Jahre bis zu einer BGH-Entscheidung vergehen können. Dazu muss man aber sagen, dass es auch ein anderes Szenario geben kann: Die Musterfeststellungsklage lässt ausdrücklich einen Vergleich zu. Sollte Volkswagen hier also einen aus Verbrauchersicht attraktiven Vergleich vorschlagen, dann kann das alles wesentlich schneller gehen. Die Kunden kämen schneller an ihr Geld und der Konzern hätte Rechtssicherheit. Der 30. September und die Tage danach werden extrem spannend. Es ist Rechtsgeschichte, die wir schreiben.

Unter den Betroffenen sind nicht nur Deutsche. Wie sieht es mit den ausländischen Betroffenen aus?

Müller: Die Musterfeststellungsklage ist deutsches Gesetz. Deshalb bindet ein solches Urteil nach überwiegender Meinung deutsche Gerichte. Es könnte aber vielleicht Abstrahleffekte auf andere Länder geben, etwa wenn das Gericht Tatsachen feststellt, etwa wer wann wovon wusste und was anordnete.

Es gibt Konkurrenz zur Musterfeststellungsklage. Ein Anwalt hat sich die Internetadresse musterfeststellungsklage.de gesichert und war schneller als Sie. Dieser Anwalt verspricht, dass Geschädigte bei einer individuellen Klage schneller an ihr Geld kommen. Stimmt das? Oder ist das nur Geldmacherei?

Müller: Ich sehe da keine Konkurrenz. Es sind unterschiedliche Angebote: Wer sich mit Gerichten auskennt und eine Rechtsschutzversicherung hat, für den sind Individualklagen ein probates Mittel. Dann gibt es eine Reihe von Plattformen, die mit sogenannten Rechtsdienstleistern zusammenarbeiten. Die finanzieren den Prozess, halten im Erfolgsfall aber kräftig die Hand auf. Da werden dann bis zu 35 Prozent der Entschädigungssumme fällig. Das ist happig. Uns ist es wichtig, eine kostenfreie Alternative anzubieten, wo Sie im Erfolgsfall 100 Prozent bekommen können.

Und die Domain – also die Internetadresse?

Müller: Es gibt halt Fälle, da wird eine Domain schon sehr weit im Voraus reserviert. Das ist hier geschehen. Die Domain wurde uns zum Kauf angeboten. Aber zu einem exorbitanten Preis, den wir nicht bezahlen wollten. Wir finanzieren uns aus Steuern und gehen mit diesem Geld verantwortungsvoll um. Wir haben jetzt „musterfeststellungsklagen.de“, also mit einem „n“ am Ende. Das war deutlich günstiger.

Die Klage richtet sich gegen Volkswagen. Auch andere Konzerne haben geschummelt. Kommen die ungeschoren davon?

Müller: Glauben Sie mir, es wird nicht die letzte Klage gewesen sein, die wir auf den Weg gebracht haben.

Die Klage ist das eine, auf der anderen Seite steht die Politik, allen voran Verkehrsminister Andreas Scheuer. Wird der VZBV ausreichend in seinem Bemühen unterstützt, wieder ein Stück Gerechtigkeit herzustellen?

Müller: Zunächst einmal hat uns gefreut, dass die Musterfeststellungsklage von Schwarz-Rot so schnell auf den Weg gebracht wurde. Die Koalition hat auch das Versprechen erfüllt, uns mit den notwendigen Ressourcen auszustatten. Sonst hätten wir gar nicht vor Gericht gehen können. Gleichwohl muss ich sagen, dass die Geschädigten zu Recht von der Bundesregierung enttäuscht sind.

Warum?

Müller: Da ist die Frage der Hardware-Umrüstung. Es gibt zwar die ersten Nachrüst-Sets, aber die Finanzierung und die Haftung sind nach wie vor nicht geregelt. Außerdem ist wahnsinnig viel Zeit ins Land gegangen. Die Diskussion über Fahrverbote hat viele Menschen massiv verunsichert und hart getroffen. Insofern muss ich sagen: Die Diesel-Geschädigten sind zu Recht von dieser Bundesregierung enttäuscht.

Hat die Bundesregierung genügend Leitplanken eingezogen, damit sich ein Diesel-Skandal nicht wiederholt?

Müller: Außer Krokodilstränen, von denen reichlich geflossen sind, kann ich insbesondere im Bundesverkehrsministerium keinen Lernfortschritt sehen. Inzwischen sind zwar knackige Bußgelder auch gegen Daimler und andere Konzerne erhoben worden. Das Problem ist nur, dass von diesen Bußgeldern die Landeshaushalte, aber nie die geschädigten Dieselfahrer profitieren. Das ist die Ungerechtigkeit an der Stelle.

Was wäre eine Lösung?

Müller: Es ist ja nicht der erste Verbraucherschutzskandal in Deutschland. Es hat signifikante Schädigungen der Verbraucher auf dem Finanzmarkt gegeben. Und eine Antwort darauf war, die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, nicht mehr nur zum Wohlergehen der Banken und Sparkassen aufzustellen, sondern per Gesetz mit einem Mandat zum Verbraucherschutz auszustatten. Und es hat sich was geändert. Seitdem haben wir auf dem Finanzmarkt eine Aufsichtsbehörde, die auch Verbraucherinteressen wahrnimmt.

Könnte im Automobilbereich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) diese Kontrollfunktion wahrnehmen?

Müller: Ja. Aber davon ist das Kraftfahrt-Bundesamt leider meilenweit entfernt. Wir haben jetzt beim KBA einen Beirat, in dem auch Verbraucherschützer vertreten sind. Er ist letztes Jahr eingerichtet worden – und hat bisher genau einmal getagt. Das Kraftfahrt-Bundesamt muss dringend um das Aufsichtsziel „Verbraucherschutz“ erweitert werden. Ein entsprechendes Gesetz ist bislang nicht in Sicht.

Woran könnte das liegen?

Müller: Das liegt auf der Hand. Wir haben eine zu große Nähe zur Autoindustrie. Bei uns herrscht das Missverständnis, dass eine Bundesregierung in einem vermeintlich betriebswirtschaftlichen Interesse für die Autohersteller tätig sein muss. Ich bin mir aber sicher, dass eines Tages viele kluge Leute feststellen werden, dass zu viel Nähe, zu viel Kuscheln an dieser Stelle letztendlich der deutschen Automobilindustrie enorm geschadet hat. Von den Autokäufern ganz zu schweigen.

Was fahren Sie für ein Auto?

Müller: In Düsseldorf fahre ich einen Benziner-Skoda, eine Familienkutsche. Der hat uns seit Kinderwagenzeiten einen guten Dienst geleistet. In Berlin gehöre ich zu den Glücklichen, die auf diverse Carsharing-Angebote zurückgreifen können.

Wenn alle ein Elektroauto fahren würden, müssten wir uns über Abgasmanipulationen keinen Kopf mehr machen. Ihr Verband fordert in diesem Zusammenhang Kaufanreize und mehr Ladestationen. Sind Sie mit dem Hochlauf bei der Elektromobilität eigentlich zufrieden?

Müller: Nein. Denn die Realität gibt das nicht her. Und eine Bundesregierung, die ja nicht nur beim Thema Breitbandausbau, sondern auch beim Thema Elektromobilität ihre selbst erklärten Ziele mehrfach verfehlt hat, sollte mit erheblich mehr Demut unterwegs sein, was das eigene Lobpreisen an der Stelle angeht. Und insofern kann man ein paar Stellschrauben angehen.

Welche?

Müller: Wir sehen, dass das Thema Ladestation in den letzten zwölf bis 18 Monaten deutlich an Geschwindigkeit gewonnen hat. Das ist gut. Aber was ist mit den Themen Vereinfachung und Vereinheitlichung, Preiskennzeichnung, der Frage, wie eigentlich etwas abgerechnet wird? An jeder klassischen Diesel- oder Benzinzapfsäule ist vollkommen klar: Ich weiß, was ich bezahle, und ich weiß, wie es abgebucht wird. Diese Klarheit, diese Vereinfachung vermissen wir beim Thema Elektromobilität. Das ist ein Hemmschuh für die Menschen. Das Zweite ist, dass die Kaufanreize teilweise fehlprogrammiert sind. Nicht die vergleichsweise günstigen Kleinwagen werden stärker subventioniert, sondern die teuren Autos.

Was bleibt, ist die andere, die eher schmutzige Seite der Elektromobilität. Da geht es etwa um die Frage, wohin mit all dem Elektroschrott, der schon jetzt durch billige E-Roller und E-Fahrräder anfällt. Später werden die vielen Autobatterien dazukommen. Werden die Verbraucher darüber von der Politik ausreichend aufgeklärt?

Müller: Es gibt zwei Dinge, die zur Ehrlichkeit in der Elektromobilität dazugehören. Das eine ist: Solange der deutsche Strom-Mix so kohlelastig ist wie derzeit, ist die Gesamtbilanz nach wie vor eine deprimierende. Da verdient die Elektromobilität keinen Heiligenschein. Und zweitens ist die Gesamt-Ökobilanz ambivalent. Das zeigen uns viele Analysen. Wir müssen deshalb auch über das Zweitleben einer Batterie diskutieren. Eine Weiternutzung in Haushalten oder in Wirtschaftsunternehmen würde die Ökobilanz bei der Elektromobilität in die richtige Richtung schieben. Hersteller wie Politik haben bei der Gestaltung von Rahmenbedingungen und bei der Information der Verbraucher noch viel Luft nach oben.

Zur Person: Klaus Müller, geboren 1971 in Wuppertal-Elberfeld, leitet seit dem 1. Mai 2014 den Verbraucherzentrale Bundesverband. Der verheiratete Vater zweier Kinder hat Volkswirtschaftslehre in Kiel studiert und war unter anderem Umweltminister in Schleswig-Holstein.

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