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Nürburgring
01.10.2014

EU-Kommission: Nürburgring bekam Beihilfen zu Unrecht

Für den SPD-Politiker Kurt Beck wurde der Nürburgring zum Deaster.
Foto: Jens Büttner, dpa

Die Beihilfen für den Nürburgring waren unzulässig. Das hat die EU-Kommission nun entschieden. Damit ist der Nürburgring für die Steuerzahler endgültig zum Millionengrab geworden.

Wenn Joaquín Almunia in seiner Eigenschaft als EU-Wettbewerbskommissar seine Entscheidungen verkündet, spielen Emotionen selten eine Rolle. Am Mittwoch wurde der 66-jährige Spanier deutlich – als er die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Projekt Nürburgring verkündete.

Drastisch listete er dabei auf, wie vor allem die rheinland-pfälzische Landesregierung unter ihrem damaligen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) staatliche Förderungen ausgeschüttet hatte. Und diese nicht „vorher bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet wurden, wie es nach den EU-Vorschriften erforderlich gewesen wäre“. Sein Fazit: „Im Falle des Nürburgrings verstießen die Fördermaßnahmen ganz klar gegen die Beihilfevorschriften.“

Nürburgring: Mehr als 1,2 Milliarden Euro soll geflossen sein

Seit 2002 befanden sich drei frühere Eigentümer der Rennstrecke in gravierenden Schwierigkeiten. Das Land sprang selbst „oder über öffentliche Unternehmen, die von dem Bundesland kontrolliert wurden“, ein. Insgesamt seien „mindestens“ 1,278 Milliarden Euro geflossen. Nun fordert Brüssel, das Land müsse 456 Millionen Euro von der größtenteils landeseigenen Nürburgring GmbH zurückfordern.

Doch die ist seit 2012 pleite. Auch vom Düsseldorfer Automobilzulieferer Capricorn ist nichts zu holen, der die Anlage im März 2014 gekauft hat. Denn das vorangegangene Bieterverfahren ist Almunia zufolge „offen“ durchgeführt worden, der vereinbarte Kaufpreis von 77 Millionen Euro liege auf dem Niveau des Marktes. „Deshalb haftet der Erwerber nicht für die Rückzahlung der unvereinbaren Beihilfen“, sagte Almunia. Damit ist der Nürburgring für die Steuerzahler endgültig zum Millionengrab geworden.

Almunia: Beihilfen dürfen Unternehmen nicht "künstlich über Wasser halten"

Es wäre wohl anders gekommen, hätten die früheren Eigentümer einen Restrukturierungsplan vorgelegt, um die Rentabilität des Unternehmens wiederherzustellen. Mit dieser Möglichkeit des EU-Beihilferechts soll sichergestellt werden, dass die „öffentliche Förderung auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und öffentliche Gelder nicht vergeudet werden“. Stattdessen, so Almunia, kreierte die damalige Landesregierung für den später insolventen Nürburgring, den dortigen Freizeitpark sowie die Hotels ein System aus „Darlehen, öffentlichen Garantien“ und „günstigeren Pachtzinsen als marktüblich“.

Selbst solche Fördermaßnahmen sind laut Almunia möglich, ohne das EU-Beihilferecht zu berühren – wenn sie „zu Bedingungen gewährt werden, die für einen privat handelnden Marktteilnehmer annehmbar wären“. Doch das sei bei dem Projekt Nürburgring nicht der Fall gewesen. Beihilfen müssten dazu dienen, „Unternehmen umzustrukturieren und wieder auf Erfolgskurs zu bringen, statt sie künstlich über Wasser zu halten“, sagte Almunia.

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