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Fachkräftezuwanderung
19.12.2018

Einwanderungsgesetz: Kaum beschlossen, schon torpediert

In Zukunft können womöglich auch Fachkräfte nach Deutschland einwandern, die keinen Hochschulabschluss haben. Noch ist das aber umstritten.
Foto: Monika Skolimowska, dpa

Das Kabinett beschließt nach zähem Ringen ein Einwanderungsgesetz. Der Entwurf hat kaum Chancen, unbeschadet durchs Parlament zu kommen. Was steht drin?

Das Rennen entschied sich auf den letzten Metern. Bis in die Nacht zum Mittwoch arbeiteten die Fachleute von Union und SPD, um den Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes noch rechtzeitig zur Kabinettssitzung fertig zu bekommen. Als die Runde unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel um 9.30 Uhr zusammentraf, lag ein Papier auf dem Kabinettstisch, das jahrelangen Streit beenden soll. Ob der Entwurf das parlamentarische Verfahren übersteht, muss jedoch abgewartet werden: Innenpolitiker meldeten bereits Bedenken an. Was wurde genau beschlossen?

Was steht im neuen Einwanderungsgesetz?

1. Fachkräfte: Zum einen verabschiedete das Kabinett den Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es soll die Hürden für die Einreise von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten senken. Bislang konnten sich nur Hochschulabsolventen einen Job in Deutschland suchen. Jetzt erweitert sich der Kreis auch auf Menschen ohne Hochschulabschluss. Diese müssen allerdings bestimmte Qualifizierungen wie etwa ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen.

2. Abgelehnte Asylbewerber: Zweitens soll es ein Beschäftigungsduldungsgesetz geben, mit dem bereits abgelehnte Asylbewerber einen dauerhaften Aufenthaltstitel bekommen können. Die Hürden sind jedoch hoch. Die Betroffenen müssen bereits 18 Monate mit mindestens 35 Stunden pro Woche gearbeitet haben, sie müssen ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können und einiges mehr.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier feierte die Verabschiedung des Entwurfs zwar als „historischen Tag“. Der CDU-Politiker sah sich aber sofort mit Kritik aus den eigenen Reihen konfrontiert.

Warum gibt es Kritik am Einwanderungsgesetz?

So warf der zuständige Berichterstatter der Union im Bundestags-Innenausschuss, Alexander Throm, dem Kabinett vor, im Koalitionsvertrag verankerte Leitlinien durchbrochen zu haben. Dort stehe zum Beispiel, dass eine Einreise nur mit vorhandenem Arbeitsplatz und bei gleichwertiger Qualifikation möglich sei, mahnte der Heilbronner CDU-Politiker.

Bei der Beschäftigungsduldung sah Throm ebenfalls Nachbesserungsbedarf. Mit der Regelung könnten auch Ausreisepflichtige in den Genuss des besonderen Status kommen, deren Identität nicht geklärt sei. „Der Rückzug auf zumutbare Bemühungen bedeutet faktisch nichts anderes, als dass Identitäten letztlich ungeklärt bleiben. Eine solche Verwässerung ist nicht hinnehmbar“, sagte Throm.

Dass dem Gesetzentwurf noch einiges Ungemach droht, machte auch Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus deutlich. „Die Vorlage der Bundesregierung wird im neuen Jahr in der Unionsfraktion intensiv diskutiert werden“, sagte der CDU-Politiker und meldete wie Throm insbesondere bei der Duldungsregelung Gesprächsbedarf an. (mit dpa)

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