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  3. Corona-Klagen: Einzelhändler klagen jetzt vor Gericht gegen Corona-Schließungen

Corona-Klagen
19.02.2021

Einzelhändler klagen jetzt vor Gericht gegen Corona-Schließungen

Die große Leere: Einzelhändler wollen sie nicht länger hinnehmen und klagen gegen die Corona-Zwangspause.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

Die Unternehmen verlieren die Geduld und wollen die Corona-Zwangsschließungen vor Gericht kippen. Sie streiten auch für staatliche Entschädigungen der Umsatzausfälle.

Immer mehr Einzelhändler aus ganz Deutschland wollen die Corona-Zwangspause auf dem Gerichtsweg brechen. Die Frankfurter Kanzlei Nieding und Barth klagt in allen 16 Bundesländern im Eilverfahren dagegen, dass die Geschäfte derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes nicht öffnen dürfen.

Das Ziel: Ende Februar sollen die Händler wieder aufsperren dürfen. Angeführt wird die Klagekampagne von dem Einkaufsverbund Unitex aus der Modebranche. „Es gibt keine belastbare Grundlage, dass Läden und Einzelhandel zu Corona Hotspots geworden sind“, begründet Unitex-Chef Gerhard Albrecht die juristische Initiative. In seinem Verbund sind nach eigenen Angaben mehrere hundert Modehändler zusammengeschlossen. In München sei am Verwaltungsgerichtshof bereits stellvertretend von einem Unternehmen ein Eilantrag auf Wiederöffnung gestellt worden.

Breuninger musste vor Gericht eine Niederlage einstecken

Die Modekette Breuninger hatte in Baden-Württemberg gegen die Schließung geklagt und ist damit vorerst gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof des Bundeslandes hielt den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung für maßgeblich und nicht die Eigentums- und Berufsfreiheit.

Die Regierungen von Bund und Ländern haben sehr wohl wahrgenommen, dass der juristische Druck auf den Lockdown steigt, wenn das Virus wie zuletzt eingedämmt werden kann. Derzeit wird an einem bundesweiten Öffnungsplan gearbeitet, der bei der Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am 3. März beraten werden soll.

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Merkel hält eine Öffnung des Handels erst für vertretbar, wenn die Inzidenz stabil auf einen Wert von 35 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche gefallen ist. Die Kanzlerin fürchtet, dass die Virus-Mutationen zu deutlich mehr Infektionen führen. Die Unternehmen wiederum halten die Fokussierung auf den Grenzwert von 35 für falsch und verweisen auf ihre Hygienekonzepte.

Die Unternehmen wollen sich Schadenersatz erstreiten

Neben den Eilklagen gegen die Schließungen will Unitex vor Gericht auch Schadenersatz für die enormen Umsatzausfälle erwirken. „Für unsere Pilotklagen auf Entschädigung liegen uns Zusagen von Prozessfinanzierern vor“, sagt Klaus Nieding von der gleichnamigen Kanzlei. Prozessfinanzierer übernehmen die Kosten eines Rechtsstreits für die Kläger und verdienen im Erfolgsfall an einer Provision. Mehrere hundert Unternehmen wollen sich laut Nieding an den Klagen beteiligen, die nicht nur aus der Modehandel kommen, sondern auch aus der Gastronomie und dem Elektronikfachhandel. Zwei Baumarktketten seien auch darunter.

In immer mehr deutschen Fußgängerzonen hinterlässt die Corona-Pandemie mittlerweile unübersehbare Spuren.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

Nach Berechnungen der Wirtschaftswissenschaftler des Münchner ifo-Institutes kostet jede Woche im Lockdown die deutsche Wirtschaft 1,5 Milliarden Euro an Wertschöpfung. Auf die Finanzminister könnten also erhebliche Forderungen zukommen, wenn die Gerichte den Klagen folgen.

Bei einigen Branchen wie dem städtischen Einzelhandel verstärken die Auswirkungen der Corona-Politik langfristige Trends, wie die anhaltende Verlagerung des Geschäftes in das Internet. Viele Inhaber wissen genauso wenig wie Wirtsleute, ob sich ihr Geschäft überhaupt noch lohnen wird, selbst wenn sie wieder aufsperren dürfen. Als sicher gilt, dass das Einkaufen und der Besuch eines Restaurants nur unter Einhaltung von Abstandsregeln und mit Maske erlaubt sein werden.

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