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  3. RWE wehrt sich: Energiekonzern will Gundremmingen B bis 2021 am Netz halten

RWE wehrt sich
07.06.2011

Energiekonzern will Gundremmingen B bis 2021 am Netz halten

Foto: Archivfoto: Weizenegger

RWE fühlt sich durch den Atom-Abschaltplan der Regierung benachteiligt und fordert für Gundremmingen B eine Abschaltung erst 2021.

Das geht aus einem Brief von RWE-Chef Jürgen Großmann an Bundeskanzlerin Angela Merkel hervor, wie die Nachrichtenagentur dpa am Dienstag in Berlin erfuhr.

Der Energiekonzern RWE verliert durch das vom Kabinett am Montag beschlossene sofortige Aus für acht Atomkraftwerke die beiden Meiler Biblis A und B. Der Vorstandsvorsitzende von RWE sagt, die Regierung gehe davon aus, dass alle zugestandenen Reststrommengen bis zu den jeweiligen Abschaltdaten verbraucht werden könnten. Dies sei aber nur bei Auslastung der Anlagen von 91 Prozent möglich.

Gundremmingen B soll 2017 vom Netz gehen

Realistisch, so Großmann, sei jedoch ein Ausnutzungsgrad von lediglich 85 Prozent. Experten betonen, dass durch immer mehr Ökostrom zwangsläufig auch die Produktion von Strom in Atomkraftwerken eingeschränkt wird.

10.000 Luftballons steigen am Samstag auf einer Wiese vor dem Atomkraftwerk in Gundremmingen im Landkreis Günzburg auf.
9 Bilder
Bilder: 10.000 Luftballons gegen Atomenergie
Foto: dpa/dapd

Insgesamt könnten daher selbst bei einer optimalen Verteilung der Reststrommengen über Unternehmensgrenzen hinweg bis zu 60 Terawattstunden (TWh) nicht verbraucht werden, betont Großmann. Nach der jetzigen Regelung könnte RWE rund 50 TWh nicht in eigenen Anlagen verstromen, weil das bayerische Kernkraftwerk Gundremmingen B 2017 abgeschaltet werden soll, obwohl es über fast die gleichen Reststrommengen verfügt wie Gundremmingen C, das erst 2021 vom Netz soll.

Großmann argumentiert weiter: Die Hälfte der Menge aus dem RWE-Kraftwerk Mülheim-Kärlich, das 1988 nach kurzer Laufzeit wegen einer fehlerhaften Genehmigung wieder vom Netz gegangen war, könnte so womöglich nicht verbraucht werden. Er bitte daher, "nicht einzelne Akteure zu benachteiligen". Der "Schutz dieser grundrechtlich geschützten Position" sei relativ einfach zu bewerkstelligen, wenn Gundremmingen B und C beide erst 2021 vom Netz gehen würden.

"Auf diese Weise wäre sichergestellt, dass auch RWE seine Mengen verstromen kann und nicht darauf angewiesen ist, sie unter Wert zu veräußern oder gar zu verlieren, schließlich brauchen auch wir die finanziellen Mittel, um die Energiewende zu finanzieren", schreibt Großmann. RWE sei einer der größten Investoren in Deutschland bei den erneuerbaren Energien, "aber den Cash flow, um dies zu finanzieren, bringen nach wie vor Kohle und Kernkraft".

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