Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Altersbeschränkung: Energy Drinks: Hinkt Deutschland beim Jugendschutz hinterher?

Altersbeschränkung
18.05.2018

Energy Drinks: Hinkt Deutschland beim Jugendschutz hinterher?

Für Jugendliche bald nicht mehr zu haben?
Foto: Sebastian Kahner, dpa (Archiv)

Energy Drinks für Jugendliche? Nicht in Großbritanniens Supermärkten. In Deutschland werden die aufputschenden Getränke dagegen weiter auch an Kinder abgegeben.

Immer mehr Handelsketten in Großbritannien stoppen aus Gesundheitsgründen den Verkauf von Energy Drinks an Jugendliche unter 16 Jahren. Nicht nur die Branchenriesen Tesco und Asda, auch die großen deutschen Discounter Aldi und Lidl ziehen dabei mit. Ganz anders ist die Situation in der Bundesrepublik.

Hier plant bislang keine der vier großen Handelsketten eine Altersbeschränkung für den Verkauf der umstrittenen Koffein-Bomben. Bei Verbraucherschützern sorgen die unterschiedlichen Standards in Großbritannien und Deutschland für wachsende Verärgerung.

"In Großbritannien übernehmen Aldi und Lidl Verantwortung, aber in Deutschland wollen die Discounter Kinder und Jugendliche nicht vor den gefährlichen Wachmachern schützen - das ist völlig unverständlich", schimpft Oliver Huizinga von der Verbraucherorganisation Foodwatch. Die Gesundheitsrisiken für die jungen Konsumenten von Energy Drinks seien überall dieselben.

Drei- bis Zehnjährige: Jedes fünfte Kind trink Energy Drinks

Die Verbraucherzentralen in Deutschland fordern schon seit einiger Zeit "ein Verkaufsverbot an Minderjährige für alle Erfrischungsgetränke mit einem erhöhten Koffeingehalt (über 150 Milligramm je Liter)". Schließlich könne zu hoher Konsum dieser Getränke zu Tod durch Koffein und sogar führen. Betroffen wären viele Energy Drinks und einige Cola-Getränke.

Nach einer Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), für die mehr als 52.000 Personen aller Altersgruppen befragt wurden, sind die Energy Drinks gerade bei den 10- bis 19-Jährigen besonders beliebt. Etwa 68 Prozent der befragten Jugendlichen konsumierten "Energiegetränke". Davon zählten etwa 12 Prozent aufgrund ihres durchschnittlichen monatlichen Konsums von 7 Litern zu den "stark chronischen" Konsumenten. Selbst bei den Drei- bis Zehn-Jährigen gab fast jedes fünfte Kind an, "Energiegetränke" zu konsumieren.

Großbritannien: Lidl und Aldi haben eine Altersbegrenzung

Eine der prominentesten Stimmen in Großbritannien für eine Altersbeschränkung beim Verkauf von Energy Drinks ist der Starkoch Jamie Oliver. Er warnt nicht nur vor den gesundheitlichen Folgen, sondern auch vor den Auswirkungen der Aufputschdrinks auf die Konzentrationsfähigkeit der Jugendlichen in der Schule. In den vergangenen Wochen reagierten immer mehr Handelsketten in Großbritannien von Asda über Tesco bis Waitrose auf den wachsenden öffentlichen Druck und kündigten an, von Anfang März an keine Energy Drinks mehr an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen.

Und auch Aldi und Lidl zogen mit. "Wir reagieren mit dieser Altersbegrenzung auf die wachsende Besorgnis über den Konsum von Energy Drinks bei jungen Leuten", begründete der britische Aldi-Manager Oliver King den Schritt. Auch Lidl UK betonte, das Unternehmen nehme seine Verantwortung als Händler sehr ernst und habe sich deshalb zu Verkaufsbeschränkungen entschlossen.

In Deutschland gibt es keine Altersbeschränkung für Energy Drinks

Auf dem Heimatmarkt sehen die deutschen Discount-Riesen dagegen bislang keinen Anlass für einen solchen Schritt. Pläne auch in Deutschland, eine Altersbeschränkung einzuführen, "gibt es derzeit nicht", betont Aldi Süd, zu dessen Geschäftsimperium auch die britischen Filialen gehören, auf Anfrage. Auch Aldi Nord will an der Verkaufspraxis nichts ändern. Und Lidl erklärt: "Zum jetzigen Zeitpunkt verkaufen wir Energy Drinks an Kunden aller Altersgruppen, da es in Deutschland keine Altersbegrenzung dafür gibt."

Rewe plant ebenfalls keine Beschränkung des Verkaufs von Energy Drinks nach britischem Vorbild. Ohnehin lasse sich "etwaiger Missbrauch nicht durch Verbote verhindern", sagt ein Unternehmenssprecher. Bei Edeka hieß es auf Anfrage, diese Entscheidung liege im Ermessen der einzelnen Kaufleute. In einzelnen Edeka-Regionen gebe es aber Empfehlungen des Großhandels, Energy Drinks erst an Kunden ab 16 Jahren abzugeben. Alle Händler verwiesen auf die Warnhinweise auf den Verpackungen der Energy Drinks.

Verbraucherschützern reicht das allerdings nicht. Angesichts des Zögerns der Handelsketten sieht Foodwatch-Experte Huizinga den Gesetzgeber gefordert: "Wer Kinder und Jugendliche vor den Risiken von Energy Drinks schützen will, kommt an verbindlichen Regeln nicht vorbei." (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.