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  3. Bundesverfassungsgericht: Ermittler dürfen beschlagnahmte VW-Unterlagen auswerten

Bundesverfassungsgericht
06.07.2018

Ermittler dürfen beschlagnahmte VW-Unterlagen auswerten

Das Bundesverfassungsgericht hat gegen Volkswagen entschieden.
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild)

Die Kanzlei Jones Day hat für Volkswagen intern den Diesel-Skandal aufgearbeitet. Das interessiert auch die Ermittler. Jetzt haben sie freie Bahn.

Im Diesel-Skandal dürfen die Ermittler nach einjähriger Verzögerung umfangreiche interne Unterlagen aus einer für den Autobauer Volkswagen arbeitenden Anwaltskanzlei auswerten. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Volkswagen AG sei weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hieß es zur Begründung.

Damit sind Daten und Akten zur Sichtung frei, die im März 2017 bei einer Durchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellt wurden. Diese Kanzlei arbeitete den Abgas-Skandal für den Autobauer intern auf. Ende Juli 2017 hatte das Verfassungsgericht in einer Eilentscheidung die Auswertung der Unterlagen gestoppt, bis über die Verfassungsklagen entschieden ist. Diese Entscheidung liegt nun vor - zu Ungunsten von VW. 

VW: "Klarheit hinsichtlich der offenen Rechtsfragen"

Der Volkswagen-Konzern begrüßte, dass "nunmehr Klarheit hinsichtlich der offenen Rechtsfragen geschaffen wurde, auch wenn das Gericht die Rechtsauffassung der Volkswagen AG nicht geteilt hat". Weiter wurde mitgeteilt: "Die Gesellschaften des Volkswagen-Konzerns werden auch weiterhin und unter Einbeziehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit den staatlichen Behörden kooperieren."

VW hatte Jones Day im September 2015 mit der Vertretung gegenüber den US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden beauftragt. Für interne Ermittlungen sichteten die Anwälte der Kanzlei zahlreiche Dokumente und befragten konzernweit Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft München II, die die Durchsuchung veranlasst hatte, ermittelt gegen die VW-Tochter Audi. Es geht um Betrugsverdacht und strafbare Werbung.

Die Verfassungsrichter räumen zwar ein, dass eine mögliche Verwendung der internen Daten für weitere Ermittlungen den Autobauer in seiner wirtschaftlichen Betätigung gefährden könnte. Sie halten diesen Grundrechtseingriff aber für gerechtfertigt. Ein weitergehendes Verständnis des Beweisverwertungsverbots würde die Effektivität der Strafverfolgung erheblich beeinträchtigen, heißt es. Außerdem sehen die Richter ein "hohes Missbrauchspotenzial": Beweise könnten beiseite geschafft werden, indem man sie zu Anwälten verlagert. 

Außer VW hatten auch die Kanzlei Jones Day und dort tätige Anwälte Verfassungsbeschwerden eingelegt. Sie blieben ebenfalls erfolglos.

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