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EuGH-Urteil
13.06.2019

Weiterhin keine Überwachungs-Zugänge bei Gmail und Co.

Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.
Foto: Thomas Frey, dpa

Seit Jahren will die Bundesnetzagentur erreichen, dass Googles Gmail als Telekommunikationsdienst angemeldet wird. Der Streit ging bis vor das höchste EU-Gericht.

Die Bundesnetzagentur ist mit dem Versuch gescheitert, Webdienste wie Googles Gmail deutschen Telekom-Bestimmungen zu unterwerfen - und damit auch zu Überwachungs-Schnittstellen zu zwingen. Solche Angebote seien nach EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-193/18). Demnach müssen Gmail und andere Webangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen - etwa Zugänge für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten.

Bundesnetzagentur wollte Gmail als Telekommunikationsdienst führen

Die Bundesnetzagentur wollte seit 2012 erreichen, dass Google Gmail bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet, der US-Konzern wehrte sich jedoch juristisch dagegen. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Google-Klage in erster Instanz noch ab. Im Berufungsverfahren rief das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den EuGH an. Dieser sollte nun klären, ob Email-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden einen Internetzugang zu bieten, Telekommunikationsdienste nach EU-Recht seien.

Google argumentierte stets, Webmail-Dienste wie Gmail gehörten nicht dazu, weil sie das Internet als bestehendes Netz nur nutzten, ohne es selbst zu betreiben. Zudem vermittele man den Nutzern keinen Zugang dazu und kontrolliere nicht die Datenübertragung. 

Die Luxemburger Richter stützten die diese Haltung nun. Internetbasierte Email-Dienste wie Gmail würden war eine Übertragung von Signalen vornehmen. "Da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht", lasse sich daraus jedoch nicht der Schluss ziehen, dass es sich um einen elektronischen Telekommunikationsdienst nach EU-Recht handele. 

EuGH-Urteil ist eine herbe Niederlage für die Bundesnetzagentur

Für die Bundesnetzagentur ist das EuGH-Urteil eine herbe Niederlage. Ihr Chef Jochen Homann hatte deutlich gemacht, dass es ihm nicht nur um Gmail, sondern um die grundsätzliche Regulierung von Webdiensten geht. Die Abgrenzung zu traditionellen Telekommunikationsdiensten verschwimme zunehmend, sagte Homann der Financial Times und nannte neben Gmail explizit den Chatdienst WhatsApp. Es sei nicht richtig, dass Anbieter traditioneller Telekom-Dienste Regulierungsvorgaben einhalten müssten, während das für Firmen, die vergleichbare Dienste über das Web bereitstellen, nicht gelte, argumentierte Homann.

WhatsApp wird von vielen Nutzern als SMS-Alternative genutzt. Der zu Facebook gehörende Dienst ist verschlüsselt und nicht für die Sicherheitsbehörden zugänglich, da selbst WhatsApp den Inhalt nicht sieht. Auf herkömmliche SMS haben die Behörden mit richterlichem Beschluss dagegen einen Zugriff. Die Telekommunikations-Anbieter mussten dafür Schnittstellen in ihrer Infrastruktur einrichten.

Auch WhatsApp stellt wohl keinen Telekommunikationsdienst dar

Auf WhatsApp und Co. dürfte das nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Michael Biendl von der Kanzlei CMS Deutschland künftig nicht zukommen. "Nach der heutigen Entscheidung ist davon auszugehen, dass auch so genannte Over-The-Top-Dienste wie WhatsApp, Telegram und Threema keine Telekommunikationsdienste darstellen", sagte er am Donnerstag.

Im konkreten Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur muss nun noch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden. Das deutschen Telekommunikationsgesetz basiert auf der entsprechenden EU-Richtlinie. (dpa)

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