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Strafprozess
16.10.2017

Ex-Drogeriemarktchef Schlecker darf auf mildes Urteil hoffen

Die Staatsanwaltschaft wirft Anton Schlecker unter anderem vorsätzlichen Bankrott vor.
Foto: Sina Schuldt (dpa)

Seit März läuft nun schon ein Strafprozess gegen Anton Schlecker. Der 72-Jährige sitzt seither immer mal wieder schweigend im Gerichtssaal. Das Ende des Mammutverfahrens kommt allmählich in Sicht - für den Angeklagten sieht es nun etwas weniger düster aus.

Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker steuert in dem Bankrottverfahren gegen ihn auf ein relativ mildes Urteil zu.

Der Vorsitzende Richter am Stuttgarter Landgericht legte aeine Liste mit Klagepunkten vor, die fallengelassen werden sollen - dadurch würde sich das mögliche Strafmaß wesentlich reduzieren.

So würden bestimmte Rechnungen, die Schlecker für seine Kinder beglich, aus dem Raster des Verfahrens fallen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schlecker unter anderem vorsätzlichen Bankrott vor - er soll von 2010 bis Anfang 2012 mehr als 25 Millionen Euro aus der Firma gezogen und an seine Familie verlagert haben, obwohl er dies wegen drohender Zahlungsunfähigkeit nicht hätte tun dürfen. Fielen besagte Rechnungen raus, würde die mögliche Schuld von Schlecker beträchtlich schrumpfen.

Knackpunkt in dem Verfahren ist die Frage, ab wann genau die Zahlungsunfähigkeit drohte. Die Ankläger gingen bisher vom 31. Dezember 2009 aus, änderten kürzlich aber ihren Standpunkt und sprechen jetzt nur noch von Ende 2010. Der Vorsitzende Richter Roderich Martis nannte Januar 2011 als Zeitpunkt. Je später der Termin, desto mehr schrumpft die mögliche Schadenssumme.

Der größte Teil der Schadenssumme entfiel bisher auf Rechnungen, die Schlecker für Arbeiten einer Logistikfirma seiner Kinder Meike und Lars bezahlte - die Stundensätze sollen überzogen hoch gewesen sein. Die beiden Kinder sind mitangeklagt.

Anklagepunkte wegen Zahlungen an diese Firma fielen bei Kürzung der Vorwurfsliste großteils weg, aber nicht komplett. So wurden die ohnehin schon hohen Stundensätze zum März 2011 sogar noch angehoben - dass Schlecker solch überhöhte Rechnungen beglich, dürfte ihm das Gericht zur Last legen.

Die Staatsanwaltschaft will bis nächste Woche entscheiden, ob sie der Kürzung der Vorwurfsliste zustimmt. Tut sie das nicht, würden alle Klagepunkte wie bisher weiterverhandelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Schlecker in diesen Punkten vom Gericht für schuldig befunden wird, würde aber gegen null sinken. Ein Urteil in dem Mammutverfahren könnte frühestens im November gefällt werden.

Die absehbare Kürzung der Vorwurfsliste ist für Schlecker aber nicht ausschließlich eine gute Nachricht. Denn sie verdeutlicht auch, dass der 72-Jährige nicht mehr auf einen Freispruch hoffen sollte. Zwar hat der Richter seine Überlegung zum Zeitpunkt der drohenden Zahlungsunfähigkeit noch nicht abschließend festgelegt.

Aber selbst die Verteidigung hatte kürzlich eingeräumt, dass die Firmenpleite im späteren Verlauf des Jahres 2011 wohl absehbar war - der April 2011 wäre aus Sicht von Schleckers Verteidiger Norbert Scharf als Datum annehmbar. Der Schleckerkonzern ging im Januar 2012 in die Insolvenz, Zehntausende Mitarbeiter verloren ihre Jobs.

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