
Bundestagsgutachter: Bundesbank muss EZB-Anleihekäufe prüfen

Exklusiv Die Bundesbank muss die Verhältnismäßigkeit des Anleihekaufprogramms durch die EZB unter die Lupe nehmen. Was daran kritisch zu bewerten ist.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die Bundesbank die Verhältnismäßigkeit des Anleihekaufprogramms durch die Europäische Zentralbank (EZB) unter die Lupe nehmen muss. "Für diese Prüfung dürfte allerdings in erster Linie die Bundesbank zuständig sein", schreiben die Gutachter in ihrer noch unveröffentlichten Analyse, die unserer Redaktion vorliegt. Der Grund dafür sei, dass die Bundesbank aus dem Ankauf von Staatsanleihen aussteigen müsse, wenn dieser unverhältnismäßig wäre.
Das Bundesverfassungsgericht hatte jüngst geurteilt, dass die EZB es versäumt habe, die Verhältnismäßigkeit des Anleiheprogramms zu prüfen und darzulegen. Die Folgen für Sparer, die Altersvorsorge und Immobilienkäufer seien nicht berücksichtigt worden. Die Verfassungsrichter verlangten von der EZB, ihre Politik umfangreich zu begründen. Der Wissenschaftliche Dienst sieht die Bundesbank in der Pflicht, diese Begründung abzuklopfen.
CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach sieht EZB-Politik kritisch
Der CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Der Bundestagsabgeordnete sieht die EZB-Politik kritisch. "Wir hatten damals den Leuten versprochen, dass die Eurozone niemals zu einer Schulden- und Transferunion wird", sagte er unserer Redaktion. Durch die Kaufprogramme für Staatsanleihen "besteht bereits die große Gefahr einer Transferunion durch die Hintertür", warnt Michelbach. Die EZB müsse den Bürgern erläutern, warum sie ihre Politik so expansiv fahre und dabei die Zinsen in den Keller sinken und die Immobilienpreise durch die Decke schießen lasse.
Fachleute und Politiker waren zuletzt unschlüssig, wer die Verhältnismäßigkeit des EZB-Programms bewerten nehmen soll und wie Bundestag und Bundesregierung auf die Resultate reagieren können.
Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie hier.
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