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Finanzen
25.06.2014

So schützen Sie sich vor Falschberatung bei der Bank

Um beim Beratungstermin bei der Bank nicht falsch beraten zu werden, sollte man sich gut auf den Termin vorbereiten.
Foto: Patrick Pleul (dpa)

Wer einen Kredit aufnehmen will, steht oft vor einer Herausforderung. Besteht Misstrauen gegen das Finanzinstitut, sollte man sich gut auf einen Beratungstermin vorbereiten.

Für viele Verbraucher ist die Suche nach der richtigen Altersvorsorge oder einem Kredit oft eine Herausforderung. Dem Verbraucher selbst fehlt oft das Fachwissen. Außerdem besteht auch noch sieben Jahre nach der Finanzkrise ein gewisses Misstrauen gegenüber Finanzinstituten. Die zum Schutz vor Falschberatung gedachten Beratungsprotokolle sind zudem oft mangelhaft, wie aus einer am Mittwoch vom Verbraucherministerium veröffentlichten Studie hervorgeht. Auf jeden Fall sollten Gespräche mit dem Bank- oder Versicherungsberater gründlich vorbereitet werden.

Was muss ich vor dem Gespräch für mich klären?

Brauche ich eine gute Altersvorsorge, will ich Geld für ein neues Auto, die Enkelkinder oder für eine eigene Wohnung ansparen? Dem Berater muss deutlich gesagt werden, wofür und wann genau das Geld zur Verfügung stehen soll, ob eine einmalige Summe angelegt werden oder monatliche Beiträge gezahlt werden sollen.

Die eigene Risikofreudigkeit muss klar gemacht werden. Bekomme ich Herzrasen, wenn der Kurs meiner Aktien in den Keller rauscht, und sollte deshalb die Finger von spekulativen Geschäften lassen? Nur wer seine Risikobereitschaft für sich selbst klar definiert habe, könne sich gegenüber dem Berater deutlich ausdrücken, betont die Stiftung Warentest. Bei Geldanlagen gelte grundsätzlich: Je höher die Renditechance, desto höher das Risiko.

Worauf sollte ich im Gespräch achten?

Die Stiftung Warentest empfiehlt, möglichst nicht allein zum Beratungsgespräch zu gehen. Ein Zeuge könne später bares Geld wert sein, wenn ein Kunde wegen Falschberatung gegen eine Bank vorgehen wolle. Wenn der Berater unverständliche Begriffe verwendet, sollten Kunden sich deren Bedeutung ganz genau erklären lassen. "Lassen Sie sich Kosten in Euro und Cent statt in Prozenten vorrechnen", raten die Verbraucherschützer. Wird die Kündigung bestehender Verträge empfohlen, sei Skepsis angebracht, denn das Umschichten bringe der Bank zusätzliche Provisionen, dem Kunden nur neue Gebühren.

Bewahrt mich das Beratungsprotokoll vor einem schlechten Geschäft?

Nein. Bankkunden sollten die Beratungsprotokolle kritisch durchlesen, bei Unsicherheit nachfragen - und zurückweisen, falls sie Angaben enthalten, die nicht richtig sind oder im Gespräch gar nicht thematisiert wurden. Die Studie im Auftrag des Verbraucherministeriums ergab, dass wesentliche Inhalte des Gesprächs wie die Empfehlung eines Anlageprodukts und die Begründung dafür oftmals gar nicht darin erwähnt sind.

Die Stiftung Warentest rät: Das Protokoll zu Hause in Ruhe lesen, erst dann unterschreiben. Außerdem sollte man nicht unterzeichnen, dass etwas "auf eigenen Wunsch" erfolge, denn damit werde der Berater aus der Pflicht entlassen, einen Kunden anleger- und anlagegerecht zu beraten. Der Kunde muss nicht unterschreiben, die Unterschrift des Beraters muss aber auf jeden Fall unter dem Protokoll stehen.

Kann ich mich auf die Empfehlungen meines Bankberaters verlassen?

Von Bankberatern ist nicht unbedingt ein neutraler Marktüberblick zu erwarten. "Eine der Lehren aus der Finanzkrise war ja die Erkenntnis, dass Kunden, die zum Schalter einer Bank gehen, nicht vor einem selbstlosen Bankbeamten stehen, sondern vor einem Verkäufer", sagt Gerd Billen, Staatssekretär im Verbraucherministerium, der "Süddeutschen Zeitung".

Generell sollten mehrere Angebote eingeholt und verglichen werden. Wer eine neutrale Beratung sucht, kann auf einen Honorarberater zurückgreifen, der allerdings pro Stunde schnell 100 bis 150 Euro kostet.

Was kann ich nach einer Falschberatung tun?

Wird einem Bankkunden ein Produkt aufgeschwatzt, das nicht zu seiner Lebenssituation und seinem Risikoprofil passt, kann von Falschberatung gesprochen werden. In diesem Fall hat der Anleger Anspruch auf Schadenersatz. Dieser sollte zunächst bei der Bank eingefordert werden.

Der nächste Schritt könne eine Schlichtungsstelle oder ein Ombudsmann sein, bevor ein Anwalt oder eine Verbraucherzentrale eingeschaltet werde, empfiehlt die Stiftung Warentest. Außerdem nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Beschwerden über Bankberater entgegen. afp/AZ

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