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Neusäß
13.03.2017

Firma aus Neusäß scheitert mit Klage gegen Google

Ein Unternehmen aus Neusäß ist mit seiner Klage gegen Google gescheitert.
Foto: Ole Spata, dpa (Symbolbild)

Ein Unternehmen aus Neusäß bei Augsburg fordert, dass Google negative Kritiken aus der Internetsuche löscht. Das Augsburger Landgericht gibt jedoch Google recht.

Mit solch einer Bewertung droht einer Neusäßer Werbemittelfirma kaum neue Kunden zu gewinnen. „Nur ein paar Hirngespinste und überhaupt nur unqualifizierter Smalltalk, kein vernünftiges Konzept und keine Vorschläge“, schrieb ein anonymer Nutzer einer Internetplattform für Firmenbewertungen. Die Firma sah darin und in einem weiteren Kommentar, der dem Firmeninhaber „einen an der Waffel“ bescheinigt, eine Schmähkritik. Daher forderte das Unternehmen mit einer Unterlassungsklage vom Internetkonzern Google, die Bewertungen aus der Internetsuche zu entfernen. Der Streit landete vor dem Augsburger Landgericht – wo das Unternehmen aus Neusäß nun scheiterte.

Der Grund: Richter Thomas Konopka sah die Kundenbewertung im Rahmen der Meinungsfreiheit. Eine derartige Kritik müsse ein Unternehmen hinnehmen, hieß es in seiner Urteilsbegründung. Laut Gerichts-Sprecherin Diana Bestler wägt das Gericht in solchen Fällen immer zwischen den Persönlichkeitsrechten einer Person und der Meinungsfreiheit einer anderen Person ab.

Das Gericht gab Google recht

Die Firma aus Neusäß hatte zudem beklagt, dass in den Kommentaren falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden. Doch laut Bestler habe die Firma die näheren Umstände dazu nicht geklärt – das wäre für eine Unterlassungsklage allerdings nötig gewesen. Die Suchergebnisse werden daher weiterhin bei Google aufgelistet.

Zuvor hatte das Neusäßer Unternehmen versucht, den Betreiber der Internetplattform für Firmenbewertungen zur Löschung zu bewegen. Das Vorhaben scheiterte, denn der Anbieter hat seinen Sitz laut seiner Internetseite in Island – wodurch er für die deutsche Justiz schwer fassbar ist. Ebenso schwer greifbar ist der Verantwortliche der Seite – seine Wohnadresse liegt laut Impressum im zentralamerikanischen Guatemala.

Bewertungs-Plattformen können großen Schaden anrichten

Im Internet stehen zahlreiche Plattformen, auf denen Kunden anonym Firmen bewerten können. Pressereferent des „Bunds der Selbstständigen“ Bayern, Jakob Schlag, sieht das kritisch: „Oft landen auf solchen Plattformen unqualifizierte Kommentare, die nicht von echten Kunden stammen. Das kann einem Betrieb deutlichen Schaden zufügen.“ Wenn ein Unternehmen sich gegen derartige Kommentare wehren will, sei das oft ein langwieriger Prozess.

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Laut Gerichts-Sprecherin Bestler sei ein Unternehmen wie Google grundsätzlich verpflichtet, Verunglimpfungen aus der Internetsuche zu löschen. Allerdings muss der Betroffene zuerst deutlich machen, dass ihm durch einen Kommentar ein Schaden entsteht. „Wenn eindeutig eine Rechtsverletzung vorliegt, muss Google handeln. Denn auch, wenn der Konzern die Inhalte nicht selbst scheibt, sondern nur zugänglich macht, verstößt das gegen Gesetze“, sagte Bestler.

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