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  3. Prozess in Augsburg: Franzose soll Daten bei Airbus Helicopters gestohlen haben

Prozess in Augsburg
19.05.2018

Franzose soll Daten bei Airbus Helicopters gestohlen haben

Bei Airbus Helicopters in Donauwörth hat es offenbar einen Fall von Betriebsspionage gegeben.
Foto: Wolfgang Widemann (Archiv)

Ein 58-jähriger Franzose soll sensible Informationen zu Kampfhubschraubern aus dem Unternehmen in Donauwörth entwendet haben. Nun steht er wegen Betriebsspionage vor Gericht.

Der Schaden durch Betriebsspionage geht jährlich in die Milliarden. Die betroffenen Firmen haben in der Regel kein großes Interesse daran, solche Fälle öffentlich zu machen – erst recht, wenn sie große Militäraufträge haben. Wie beispielsweise der Hubschrauberhersteller Airbus in Donauwörth. Dort sind voriges Jahr geheime Daten über zwei Kampfhubschrauber mutmaßlich gestohlen worden – von einem Mitarbeiter. Dieser steht jetzt in Augsburg wegen Betriebsspionage vor Gericht.

Der 58 Jahre alte Franzose soll eine Festplatte mit Daten der vierthöchsten Geheimhaltungsstufe der Nato („Nato restricted“), die im Donauwörther Werk im Kontrollbereich auf speziell gesicherten Rechnern gespeichert waren, entwendet haben. Zum Prozessauftakt will er sich zu den von Staatsanwalt Markus Wiesner vorgetragenen Vorwürfen nicht äußern.

Angeklagter hatte bei Airbus Helicopters gekündigt

Markus R. (Name von der Redaktion geändert) wird diesen 8. September, ein Freitag, sicher nie vergessen. Er ist der erste Zeuge im Prozess. Die Büros waren an dem Nachmittag nur noch dünn besetzt. Der Diplomingenieur war der Chef des Angeklagten. Externe kommen hier nicht so ohne Weiteres rein, werden streng kontrolliert. Die Laptops der Mitarbeiter sind mit Stahlkabeln gesichert, niemand soll sie einfach wegtragen können. Der Franzose arbeitete an Entwicklungen, die Hubschrauber vor feindlichen Angriffen schützen sollen.

Der 58-Jährige hatte nach vielen Jahren im Unternehmen überraschend gekündigt. In Japan hatte ihn ein Konzern abgeworben. Arbeitsbeginn sollte der 4. Oktober sein. Ein beruflicher Wechsel, den „man in seinem Alter normalerweise nicht mehr macht“, erklärt der Zeuge vor dem Amtsgericht.

An seinem letzten Arbeitstag habe sich der Franzose mit der Personalchefin gestritten. Er wollte, was ihm verwehrt wurde, noch einige Tage länger in der Firma arbeiten. „Um ein klärendes Gespräch zu führen, wollte ich ihn an seinem Arbeitsplatz abholen“, berichtet Markus R. Dabei ertappte er seinen Mitarbeiter, wie dieser eine private, weiße Festplatte an seinen Computer angedockt hatte. Laut einer Betriebsvereinbarung ist dies Werksangehörigen streng untersagt.

Angeklagter hatte offenbar Einsicht in geschützte Dateien

Da der Franzose sich weigerte, die Festplatte auszuhändigen, kam es zwischen beiden Männern zu einem kurzen Gerangel. „Er hat mich“, so der Zeuge, „einfach weggeschubst, seine Tasche gepackt und das Büro verlassen.“ Beide Männer scheinen mit der aufgeladenen Situation irgendwie überfordert gewesen zu sein. Denn der Zeuge war dem 58-Jährigen nach seinen Angaben hinterhergelaufen. Sie beide seien dann „gemeinsam mit dem Lift nach unten gefahren.“

Sicherlich geschah dies nicht wortlos. Doch zurückhalten konnte Markus R. den 58-Jährigen, der mit seiner Festplatte zum Ausgang strebte, nicht mehr. „Ich habe dann den Werkschutz und unsere IT-Sicherheit informiert. Videokameras, die den Parkplatz überwachen, zeigen, wie der Franzose in sein Auto steigt und wegfährt. Abends klickten dann in einem Münchner Nobelvorort, wo er mit seiner Frau wohnt, die Handschellen. Die Festplatte blieb jedoch verschwunden.

Möglicherweise hat sie der Angeklagte auf der Fahrt nach München weggeworfen. Mit im Auto saß eine Frau, die im Prozess ebenfalls als Zeugin auftritt. Die 55-Jährige war seine Geliebte. Der Angeklagte hatte ihr versprochen, sie an dem Tag zu ihrer Tante nach München zu fahren. „Wir sind aber einen ganz anderen Weg als sonst gefahren“, berichtete die Donauwörtherin. Ihr Freund sei hin- und hergerissen gewesen, was er mit der Festplatte machen soll. Auf einem Rastplatz bei Ingolstadt habe er dann die Hülle in einen Abfalleimer geworfen.

Nach Aussage eines IT-Experten der Kriminalpolizei Dillingen konnte festgestellt werden, dass der Angeklagte 54 geschützte Dateien geöffnet hat. Sie tragen Bezeichnungen wie „Tiger“, „NH90“ – Namen für zwei seit Jahren in mehreren Nato-Ländern eingesetzte Kampfhubschrauber. „Es erweckt den Anschein“, so der IT-Experte, „als sei der Inhalt komplett rüber kopiert worden.“

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.

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