Beratungsprotokolle der Banken sind oft mangelhaft
Verbraucherschützer kritisieren die Praxis der Banken, keine oder unverständliche Gesprächsprotokolle zu schreiben. Verbraucherschutzminister Maas will da aktiv werden.
Beratungsprotokolle über Gespräche mit Bank- und Versicherungsvertretern geben den Verlauf der Unterhaltung oft nur unzureichend wieder. Und nur jeder vierte Kunde erhält überhaupt ein solches Protokoll. Dies geht aus einer Studie des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums hervor. Offensichtlich gebe es in der Praxis große Defizite, erklärte Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD). Er werde im Herbst mit Branchenvertretern, Wissenschaft und Verbraucherschützern Lösungen suchen.
Im Auftrag des Ministeriums befragten Wissenschaftler des „Instituts für Transparenz“ Verbraucher und schickten Testkäufer in Banken und Versicherungen, die sich zu Anlageprodukten beraten ließen. Das Ergebnis der nicht repräsentativen Studie ist ernüchternd: Wenn der Kunde überhaupt ein Dokument erhalte, sei dies in den meisten Fällen mangelhaft gewesen: Wesentliche Inhalte des Gesprächs, etwa die Empfehlung eines Produkts und die Begründung dafür, seien oftmals nicht erwähnt worden.
Dokumente sind oft nicht verständlich und unübersichtlich gestaltet
Die Protokolle würden den Verbrauchern keine Grundlage geben, um das Gespräch „richtig nachzuvollziehen“, bemängelten die Wissenschaftler. Zudem seien die Beratungsdokumentationen „nicht verständlich verfasst und unübersichtlich gestaltet“. Die Verfasser der Studie kritisieren zudem, dass drei von vier Dokumentationen – obwohl sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprächen – die Unterschrift des Kunden vorsähen. Dadurch solle er „in eine ungünstige Position gebracht werden“. Er solle „entweder die Richtigkeit des Inhalts bestätigen oder eine Blanko-Unterschrift leisten“.
Viele wissen nichts von ihrem Recht auf Beschwerde
Dem Gesetzgeber empfehlen die Wissenschaftler nun, Mechanismen für eine stärkere Überwachung der Berater zu entwickeln. Zwar könnten sich schon jetzt Kunden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beschweren, doch viele wüssten nichts von diesem Recht. Banken und Sparkassen erklärten, sie würden berechtigten Kritikpunkten nachgehen und seien gesprächsbereit. (afp) So schützen Sie sich vor Falschberatung bei der Bank
Die Diskussion ist geschlossen.