Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Online-Portal Yelp: Gericht: Yelp muss Schadenersatz an Fitness-Studios zahlen

Online-Portal Yelp
13.11.2018

Gericht: Yelp muss Schadenersatz an Fitness-Studios zahlen

Das Online-Bewertungsportal Yelp musste sich vor Gericht wegen schlechter Gesamtbewertungen von Fitnessstudios verantworten, da hierfür nicht alle Bewertungen berücksichtigt wurden.
Foto: Justin Lane/EPA/dpa (Symbolbild)

Bewertungen in Online-Portalen sind umstritten - drei Fitness-Studios hatten den US-Dienst Yelp daher auf Unterlassung verklagt. Nun hat ein Gericht entschieden.

Das Online-Portal Yelp soll wegen zu schlechter Bewertungen Schadenersatz an drei Fitness-Studios aus dem Münchner Umland zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied am Dienstag zugunsten der Betreiberin. Sie soll nun knapp 800 Euro pro Studio bekommen - plus Zinsen. Außerdem soll Yelp die Prozesskosten übernehmen und künftig in Deutschland alle Bewertungen in die Gesamtwertung einschließen - nicht nur diejenigen, die als "empfohlen" deklariert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil eine Revision zugelassen wurde.

Betreiberin des Fitnessstudios hatte wegen schlechter Bewertungen geklagt

Die Betreiberin der Fitness-Studios, die ehemalige Weltmeisterin im Bodybuilding Renate Holland, hatte auf Unterlassung geklagt. Der Grund: Weil bei Yelp nur Wertungen eingingen, die von einer Empfehlungssoftware nach verschiedenen Kriterien ausgewählt und mit dem Prädikat "empfohlen" versehen wurden, fiel die Gesamtbewertung schlechter aus. Die Fitness-Studios waren dadurch insgesamt mit zwei oder drei von fünf möglichen Sternen bewertet. 

"Die schaden kleinen Unternehmen", sagte Holland. "Wer geht denn da noch hin, wenn man schlechte Bewertungen hat?" Die 66-Jährige sieht sich als Vorkämpferin. "Das lasse ich nicht auf mir sitzen", sagte sie. "Dass wir gewonnen haben, freut mich gerade für diese kleinen Firmen. Das ist wie David gegen Goliath."

Schon vor einem Jahr gab es Streit um Yelp-Bewertungen

Auf Yelp haben Nutzer die Möglichkeit, Geschäfte aller Art zu bewerten - von einem Stern ("Boah, das geht ja mal gar nicht") bis zu fünf Sternen ("Wow! Besser geht's nicht"). Welche Bewertungen dem Besucher der Website angezeigt werden und wie hoch die Gesamtbewertung ausfälle, hängt im Wesentlichen davon ab, welche Bewertungen als "empfohlen" angezeigt werden. Die Empfehlungen werden von einer Software nach verschiedenen Kriterien erstellt. 

Dabei wird unter anderem berücksichtigt, wie viele Bewertungen ein Nutzer bisher abgegeben hat: Wer er neu oder wenig aktiv ist, landen seine Beiträge oft unter den "nicht empfohlenen". Einen heftigen Streit um das Thema gab es bereits vor einigen Jahren, weil die Yelp-Software nach der Übernahme des deutschen Konkurrenten Qype viele der neu dazugekommenen Bewertungen verwarf. Damals hielt das Vorgehen von Yelp aber gegen Klagen stand. (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.