Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Gesundheit: Das müssen Sie über die E-Zigarette wissen

Gesundheit
25.06.2014

Das müssen Sie über die E-Zigarette wissen

Viele Fragen sind im Zusammenhang mit der E-Zigarette noch offen. So sind etwa gesundheitliche Risiken noch unklar.
Foto: Franziska Koark (dpa)

E-Zigaretten werden immer beliebter. Viele Raucher sehen darin eine ernsthafte Alternative zum Tabak. Welche gesundheitlichen Risiken das birgt, ist noch nicht abzusehen.

Es gibt sie mit dem Geschmack von Erdbeeren, Äpfeln oder Maracuja. Wer eher auf Klebriges steht, wählt Pina Colada, Cappuccino oder Cola. Hartgesottene können sich auch einmal an Brathändel oder Bier versuchen.

Die E-Zigarette bietet ambitionierten Rauchern eine riesige Auswahl an Aromen und ist zur ernsthaften Alternative zum normalen Glimmstängel geworden. Viele halten sie für die gesündere Variante und nutzen sie, um vom Tabak loszukommen. Doch Ärzte und Suchtforscher warnen vor der Verharmlosung der E-Zigaretten. Wir geben Antworten auf wichtige Fragen rund um die E-Zigarette.

Wie funktioniert die elektronische Zigarette?

Die E-Zigarette besteht aus einem Lithium-Ionen-Akku und einem Verdampfer. Auf Knopfdruck wird eine in der Regel nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft. Daher sprechen die Anhänger der E-Zigarette auch nicht vom Rauchen, sondern vom Dampfen.

Grundstoff der Flüssigkeit – dem sogenannten Liquid – ist der Konservierungsstoff Propylenglykol, der auch in Diskotheken und Theatern als Kunstnebel verwendet wird. Daneben enthalten sind die Liquide Glycerin und Lebensmittelaromen.

Wo kann man E-Zigaretten kaufen und was kosten sie?

Über Online-Shops sind die E-Zigaretten und die dazugehörigen Liquide leicht zu kaufen. Startersets mit Akku, Ladegerät und Verdampfer sind im Internet schon für weniger als zehn Euro zu haben. Ein Zehn-Milliliter-Fläschen mit Liquid kostet zwischen vier und sieben Euro.

Lesen Sie dazu auch

Kunden berichten, dass diese Menge in etwa dem Rauchgenuss einer Stange Zigaretten entspricht. Inzwischen gibt es auch im Verbreitungsgebiet unserer Zeitung eine Reihe von Läden, in denen verschiedene Liquide und Geschmacksrichtungen vor dem Kauf getestet werden können.

Welche gesundheitlichen Risiken bestehen?

Die E-Zigarette ist „nicht unbedenklich“, warnt Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Präventionsstelle des deutschen Krebsforschungsinstituts (DKFZ). „Die Flüssigkeit, die verdampft wird, ist ein Chemikaliengemisch aus dem Konservierungsstoff Propylenglykol und verschiedenen Aromen und Nikotin.“ Nikotin ist ein Nervengift, das im Verdacht steht, Krebs zu erzeugen.

Propylenglykol löst Pötschke-Langer zufolge bei längerem Konsum Atemwegsreizungen aus. Hinzu komme, dass einige der Aromen allergische Reaktionen auslösen können. Verglichen mit der Tabakzigarette sind die Mengen an Gift im Dampf der E-Zigarette zwar deutlich niedriger.

Doch „es gibt bei diesen Stoffen keine Schwelle, die den Konsum unbedenklich erscheinen ließe“, erklärt Pötschke-Langer. Problematisch sei vor allem, dass der häufige und dauerhafte Gebrauch der E-Zigarette bislang nicht erforscht ist. „Es gibt keine einzige Studie, die das bislang untersucht hat. Wir befinden uns in einem völlig nebulösen Raum“, sagt Pötschke-Langer.

Hilft die E-Zigarette dabei, vom Tabakrauch wegzukommen?

Viele ehemalige Raucher berichten, durch die E-Zigarette vom Tabak losgekommen zu sein. Tatsächlich gelinge es aber nur wenigen, ganz darauf zu verzichten, sagt Pötschke-Langer. „Die E-Zigarette mag eine Alternative für schwere Raucher sein, die partout nicht aufhören wollen“, räumt sie ein.

Doch die eigentliche Sucht, die stark durch das Ritual des Rauchens geprägt ist, werde damit nicht bekämpft. Im Zweifel erschwert die E-Zigarette ihrer Ansicht nach sogar den Rauchstopp. Denn oft griffen die Raucher neben der elektrischen zusätzlich zur konventionellen Kippe. „Es wäre fatal, hier einen gesundheitlichen Vorteil anzunehmen“, warnt Pötschke-Langer.

Ungeklärt sei auch, welche Auswirkungen, die im Dampf enthaltenen Stoffe auf das bereits durch jahrelanges Rauchen vorgeschädigte Gewebe haben. Pötschke-Langer würde es begrüßen, wenn die E-Zigaretten zum Medizinprodukt erklärt werden würden. Einerseits sei dann die Gefahr geringer, dass sie in Kinderhände geraten. Andererseits könnte damit ein gewisser Qualitätsstandard gesichert werden.

Wie schädlich ist Passivrauchen bei elektronischen Zigaretten?

Die E-Zigaretten sind momentan nicht vom Rauchverbot betroffen und dürfen auch in Restaurants oder Cafés geraucht werden. Verglichen mit dem Dunst, der vor dem Rauchverbot noch in Bayerns Gaststätten hing, sei die Belastung zwar deutlich geringer, räumt Pötschke-Langer ein.

Doch auch E-Zigaretten können die Luftqualität in Innenräumen messbar beeinträchtigen, wie eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums betont. Ein gesundheitliches Risiko für Personen, die dem Dampf von E-Zigaretten kontinuierlich ausgesetzt sind, sei „nicht ausgeschlossen“.

Dürfen Jugendliche unter 18 Jahren E-Zigaretten rauchen?

Im Augenblick gibt es keine Regelung für den Jugendschutz. Gerade die klebrigen und süßen Geschmacksrichtungen könnten die E-Zigaretten auch für Jugendliche attraktiv machen, fürchtet Pötschke-Langer.

Da das Gesetz Minderjährigen lediglich die Abgabe und das Rauchen von Tabakprodukten verbietet, besteht hier eine Regelungslücke, räumt Maximilian Griebl ein. Der Sprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sieht jedoch den Bund in der Pflicht, dies zu ändern. „Das Jugendschutzgesetz ist ein Bundesgesetz“, erklärt Griebl.

Ende Mai sprach sich auch der Deutsche Ärztetag dafür aus, den Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige zu verbieten. Die E-Zigaretten würden nicht unbedingt anstelle tabakhaltiger Zigaretten konsumiert, sondern zusätzlich. Dies wiederum befördere das Suchtverhalten.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.