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Justiz
02.03.2019

Gewerkschaft hinter Gittern: Wie Häftlinge für den Mindestlohn kämpfen

Wer hinter Gittern landet, muss arbeiten. Der Lohn dafür falle viel zu gering aus, klagt die Gefangenengewerkschaft GG/BO – und will den Mindestlohn für Häftlinge erstreiten.
Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

Plus In Deutschland gilt der Mindestlohn – nicht aber für Häftlinge. Sie verdienen knapp zwei Euro in der Stunde. Dagegen hat sich nun eine Gewerkschaft formiert.

Fast vier Jahre lebte Markus Richter, 52, hinter Gittern. Wegen einer Beziehungstat. Das Urteil hatte er eingesehen. Was er nicht erwartet hatte, war, dass „die mich damals zwar zum Freiheitsentzug verurteilt haben, aber dass meine Strafe weit darüber hinausgeht. Das hat mir keiner gesagt“. Haft bedeutet neben einem Leben auf acht Quadratmetern vor allem Arbeit. Von morgens sieben bis nachmittags 16 Uhr.

Als Kalli – wie im Knast-Jargon der Hausarbeiter bezeichnet wird – war Richter erst für die Essensausgabe und Reinigung zuständig. Weil er sich dabei gut angestellt hatte, durfte er später in die Küche. Sein Monatsgehalt in der Kantine: 300 Euro. Allerdings zahlte die Haftanstalt ihm davon nur drei Siebtel aus. Der Rest bekam er als sogenanntes Überbrückungsgeld am Tag seiner Entlassung.

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