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  3. Verbraucherschutz: Haushaltsgeräte sollen leichter reparierbar sein

Verbraucherschutz
01.10.2019

Haushaltsgeräte sollen leichter reparierbar sein

Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher und andere Geräte müssen ab 2021 so konstruiert sein, dass man sie leichter wieder flott machen kann.
Foto: Marcel Kusch, dpa

Die EU will Hersteller in die Pflicht nehmen, um die Lebensdauer von Elektrogeräten zu verlängern. Verbraucherschützer fordern allerdings noch mehr.

Kleine Ursache, große Wirkung: Millionen von Elektrogeräten landen jedes Jahr im Müll, weil sie nicht oder nur mit großem Aufwand repariert werden können. Das sind die Lampe, bei der die LED-Leuchte nicht ausgewechselt werden kann, der Fernseher, bei dem der defekte Bildschirm fest verbaut ist oder der Kühlschrank, für den kein Ersatzteil mehr aufzutreiben ist. Doch ein neues Gerät kostet nicht nur Geld. Seine Herstellung verbraucht vor allem viel Energie und Ressourcen.

Daher befasst sich unter dem Stichwort „Ökodesign“ längst auch die EU mit dem Problem. Nun hat die Behörde eine Richtlinie verabschiedet, die Hersteller ab 2021 dazu verpflichtet, viele Elektrogeräte so zu entwerfen, dass sie leichter repariert und recycelt werden können. Die EU-Staaten oder das EU-Parlament können die neuen Regeln zwar noch bremsen. Aber nach den Plänen der Kommission sollen so bis 2030 jährlich 167 Milliarden Kilowattstunden weniger Strom verbraucht werden, was etwa 46 Millionen Tonnen weniger Kohlendioxid bedeute. Verbraucher sollen im Schnitt 150 Euro pro Jahr sparen.

Lebensdauer von Elektrogeräten wird immer kürzer

Neben Kühlschränken, Waschmaschinen und Geschirrspülern sollen die neuen Regeln auch für Fernseher und andere Bildschirme sowie Beleuchtung, Elektromotoren, Stromaggregate oder Schweißgeräte gelten. Ersatzteile müssen künftig länger erhältlich sein, innerhalb von 15 Arbeitstagen geliefert und mit allgemein erhältlichen Werkzeugen ausgetauscht werden können, ohne dass das betreffende Gerät dauerhaft beschädigt wird. Einher geht die Neuregelung mit einer Überarbeitung der EU-Energielabels, mittels derer Verbraucher leichter energiesparende Geräte erkennen sollen.

Die Nutzungsdauer von Elektrogeräten ist in den vergangenen Jahren zum Teil deutlich gesunken. Das Umweltbundesamt hat dies bei Geräten, die jünger sind als fünf Jahre einmal untersucht: Der Anteil der Produkte, die ausgetauscht werden, obwohl sie noch funktionieren, hat sich bis 2013 in nicht einmal zehn Jahren beinahe verdoppelt auf 13 Prozent. Für das Klima ist es aber nach einer anderen Untersuchung des Europäischen Umweltbüros immer besser, Produkte zu reparieren, als sie zu ersetzen. Besonders groß wird der Umweltvorteil einer langen Nutzung bei Handys oder Fernsehgeräten, weniger groß ist er bei Großgeräten wie Wasch- oder Spülmaschine, die im Betrieb mehr Strom verbrauchen und stärker von einer Steigerung der Energieeffizienz profitieren.

Die EU-Kommission hat neue Regeln für nachhaltige Haushaltsgeräte präsentiert.
Foto: Christian Charisius, dpa

Verbraucherschützer begrüßen die neuen Regeln als einen Wendepunkt. Wenn stärker darauf geachtet werde, dass Produkte länger nutzbar sind, könnten Verbraucher Geld sparen. Aber die Regeln sollten zügig auf weitere Produktkategorien ausgeweitet werden. Caroline Gebauer, Projektleiterin Energieeffizienz beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bemängelt etwa, dass Handys und Tablet-Computer noch gar nicht von der Ökodesign-Richtlinie erfasst werden. Dass Verbraucher ihr Handy oft nach relativ kurzer Zeit gegen ein moderneres Gerät mit verbesserten Funktionen eintauschen, wird auch eine nachgeschärfte EU-Regulierung kaum verhindern können. Aber die Hersteller könnten verpflichtet werden, sichere Betriebssysteme und Softwareupdates zur Verfügung zu stellen. Dies treffe mittlerweile nicht nur Computer, sondern beispielsweise auch Fernseher: Bei TV-Geräten sei immer häufiger die Software dafür verantwortlich, dass das Gerät nicht länger genutzt werde.

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