Hoffnung für BEV-Kunden: Musterfeststellungsklage ist eingereicht
Der Münchner Stromanbieter BEV lockte mit Angeboten und ging dann pleite. Für die Verbraucher war das teuer - und dann wurde ihnen auch noch der Neukundenbonus verwehrt.
Die Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV), ein Münchner Stromanbieter, hat 2018 in kurzer Zeit eine sechsstellige Zahl an Strom- und Gaskunden gewonnen. Das Unternehmen lockte mit günstigen Preisen und wurde deshalb bei vielen Vergleichsportalen empfohlen. Günstig war vor allem der Neukundenbonus, der einen Nachlass von bis zu 25 Prozent versprach.
Im Januar 2019 meldete das Unternehmen Insolvenz an, nachdem es kurz zuvor noch massiv die Preise erhöht hatte. Leidtragende waren die Kunden, die in eine teure Ersatzversorgung rutschten. Und bei der Endabrechnung im Insolvenzverfahren wurde ihnen dann auch noch der versprochene Neukundenbonus nicht angerechnet. Denn, so der Insolvenzverwalter, dafür hätte man die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr erfüllen müssen. Das ging aber nicht, weil die BEV vorher pleite gingen.
BEV: Verbraucherzentrale reicht Musterfeststellungsklage ein
Dagegen geht nun der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vor und reicht eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter ein. "Die BEV hat Verbraucher mit dem Werbeversprechen eines Neukundenbonus gelockt. Durch die Insolvenz ging die vorzeitige Beendigung des Vertrags vom Energieversorger aus, nicht vom Kunden. Daher gibt es keinen Grund, den Kunden den Bonus vorzuenthalten", argumentiert Klaus Müller, Vorstand des VZBV. "Die Forderungen zur Nachzahlung des Insolvenzverwalters sind unhaltbar. Mit der Musterfeststellungsklage möchte der VZBV Klarheit für Verbraucher schaffen."
Das Oberlandesgericht München soll sich nun mit dem Fall beschäftigen.
Warum kaum Privatpersonen gegen Stromanbieter BEV klagen
Der Neukundenbonus beträgt häufig zwischen 100 und 200 Euro. "Die wenigsten Verbraucher wollen verständlicherweise wegen dieses Betrages die Kosten und Mühen einer eigenen Klage auf sich nehmen. "Deswegen klärt der VZBV mit der Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter die strittigen Fragen", so Müller vom VZBV. Die Verbraucher müssten damit kein Prozesskostenrisiko auf sich nehmen. "Gleichzeitig werden dadurch die Gerichte entlastet."
Bevor Verbraucher aktiv werden können, muss das Gericht die Klageschrift prüfen, das wird einige Wochen dauern. Danach wird die Klage in dem Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) öffentlich bekannt gemacht - erst dann können sich Verbraucher kostenlos in das Register eintragen und sich damit der Klage anschließen. Der VZBV wird über die Eröffnung des Klageregisters informieren. (jako)
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