Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Bundesnetzagentur: Hunderttausende Elektrogeräte aus dem Verkehr gezogen

Bundesnetzagentur
24.08.2018

Hunderttausende Elektrogeräte aus dem Verkehr gezogen

Jedes Jahr nimmt die Bundesnetzagentur Ramsch-Produkte und verbotene Artikel vom Markt.
Foto: Silas Stein, dpa

Rauchmelder zur Überwachung, brennende Ladegeräte, störende Radiowecker - jedes Jahr nimmt die Bundesnetzagentur tausende Ramsch-Produkte vom Markt.

Die Sorge um ihr Kind treibt manche Eltern zu extremen Maßnahmen. Da wird etwa eine Uhr erstanden, die anzeigt, wo die Kleinen gerade sind und mit der Gespräche abgehört werden können. Oder eine Puppe, mit deren Videoaugen sich das Kinderzimmer überwachen lässt. Aber auch für misstrauische Vermieter böte sich etwas an: Rauchmelder mit eingebauter Videoüberwachung. All diese Dinge lassen sich problemlos im Internet bestellen. Doch in Deutschland sind sie verboten. Sie aus dem Verkehr zu ziehen, ist Aufgabe der Bundesnetzagentur. Und nicht nur solche Produkte.

460.000 unsichere Elektrogeräte hat die Bundesnetzagentur 2017 vom Markt genommen

Billige Handyladegeräte, die überhitzen, oder deren Kontakte nicht ausreichend isoliert sind. Radiowecker, deren Signal den Flugfunk am Flughafen stört, oder Kopfhörer, mit denen sich der Polizeifunk abhören lässt. 90 Mitarbeiter der Behörde stöbern solchen Produkten nach, nehmen sie aus dem Verkehr und prüfen, wer sie in Umlauf gebracht hat. Sie machen Stichproben im Einzelhandel, laufen über Produktmessen, Trödelmärkte, besuchen kleine Handyläden. 

460.000 unsichere Elektrogeräte hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr vom Markt genommen - ein Bruchteil dessen, was an verbotenen Geräten insgesamt auf dem Markt ist. "Das ist natürlich ein Kampf gegen Windmühlen", sagt Uwe Saalmann, der diesen Job schon viele Jahre macht. "Vor allem der Onlinehandel stellt uns vor massive Herausforderungen." 

Die Zahlen schwanken jedes Jahr und sind wenig aussagekräftig. 2016 waren es mehr als doppelt so viele Geräte wie im Jahr darauf. Mal wurde ein Container mit Tausenden verbotenen Importen mehr entdeckt, mal einer weniger. Und der Aufwand ist riesig.

Ramschware: Viele Funksteckdosen beginnen zu brennen

Für jedes vom Markt genommene Gerät wird überprüft, wo es herkommt, wer es bestellt hat, wer der sogenannte Inverkehrbringer ist. "Wir gucken uns die gesamte Lieferkette an", sagt Saalmann. Einzelne Funksteckdosen werden im Messlabor überprüft, viele von ihnen beginnen zu brennen. Doch allein der dafür nötige Schriftwechsel dauert Wochen - und die Billigteile werden millionenfach produziert und importiert.

Lesen Sie dazu auch

"Inverkehrbringer" ist derjenige, der die Ware bestellt - entweder für sich selbst, oder zum Weiterverkauf. "Der Besitz solcher Produkte ist verboten", sagt ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Doch welche Konsequenzen drohen, ist immer unterschiedlich. "Da gehen wir mit Augenmaß vor", sagt Saalmann. Häufig ist es für den Käufer schon teuer genug, wenn die Bundesnetzagentur die Billig-Smartwatch einzieht. 

Augenmaß lassen die Marktwächter selbst bei großen Handelsketten walten, wenn sich in deren Regalen verbotene Ramsch-Produkte finden. "Von Mutwilligkeit kann dabei in der Regel keine Rede sein", sagt Saalmann. Häufig handele es sich um Produkte, die für Sonderaktionen einmalig bestellt worden seien und bei denen in der Hektik nicht genau hingesehen werde. Dennoch: "Bei vielen Händlern wissen wir schon vorher, dass wir auf jeden Fall was finden werden", sagt er. "Da sind wir schon alte Bekannte." (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.