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  3. EuGH-Urteil: Im Diesel-Skandal drohen Volkswagen und Co neue Milliardenschäden

EuGH-Urteil
17.12.2020

Im Diesel-Skandal drohen Volkswagen und Co neue Milliardenschäden

Die von vielen Herstellern verbauten Abschaltvorrichtungen für Dieselmotoren waren illegal, entschied der EuGH.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa

Der Europäische Gerichtshof erklärt die Betrugssoftware bei Dieselautos für illegal. Der deutschen Autoindustrie droht ein Fiasko, das enorm viel Geld verschlingen könnte.

Die deutschen Autokonzerne werden von einem Gespenst heimgesucht, das sie schon abgeschüttelt glaubten. Doch am Ende des ohnehin harten Corona-Jahres schreckt der 2015 aufgedeckte Diesel-Skandal die Chefetagen von Daimler, Volkswagen und BMW ein weiteres Mal. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass das Frisieren der Abgasreinigung bei den Motoren keine legale technische Optimierung war, sondern eine rechtswidrige Manipulation. Unmittelbar im Anschluss an den Richterspruch ploppten Forderungen auf, die für die Konzerne sehr teuer werden könnten.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Oliver Krischer, verlangte von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), dass er verpflichtende Nachrüstungen am Abgassystem der Autos verfügen solle. „Scheuer muss Konsequenzen ziehen und endlich die von ihm seit Jahren blockierte Hardware-Nachrüstung bei allen betroffenen Modellen auf Kosten der Hersteller durchsetzen“, sagte Krischer unserer Redaktion. Andernfalls würden milliardenschwere Schadenersatzklagen gegen die Bundesregierung drohen, „da sie den nun gestoppten Betrug legalisiert hatte“.

Diesel-Skandal: Autohersteller wollten nur Updates der Motorsteuerung anbieten

Die drei deutschen Hersteller, aber auch Opel, hatten sich in der Vergangenheit zunächst hartnäckig dagegen gewehrt, nachträglich eine funktionierende Reinigung der Abgase mit Harnstoff (AdBlue) in die älteren Wagen einzubauen. Sie setzten vor allem darauf, die Motoren mit den wesentlich günstigeren Updates der Steuerungssoftware in Ordnung zu bringen, um Fahrverbote in Innenstädten zu vermeiden.

Später stimmten die Unternehmen zähneknirschend zu, bis zu 3000 Euro für den Umbau zu übernehmen. Die Nachfrage der Autofahrer danach war aber gering. Nur wenige tausend entschieden sich dafür. In Deutschland sind noch Millionen Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 4 und Euro 5 unterwegs. Laut den Daten des Kraftfahrtbundesamtes waren es zu Beginn des Jahres 2020 noch 8,8 Millionen Diesel der Abgasklasse Euro 5 und älter. Die derzeitige Abgasklasse Euro 6 wurde im Herbst 2015 eingeführt.

Am 18. September 2015 flog der Dieselskandal durch Nachforschungen von US-Umweltbehörden und Wissenschaftlern auf.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa

Neben den Nachrüstungen könnte auf die Autobauer nach dem Richterspruch zu der manipulierten Abgasreinigung eine neue Klageflut zurollen. „Diese Form der Manipulation war illegal. Für betroffene Pkw-Halter standen die Chancen nie besser, erfolgreich Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagte der Rechtsanwalt Claus Goldenstein.

Seine Kanzlei betreut nach eigenen Angaben über 20.000 Dieselfahrer und ist auf die Thematik spezialisiert. Allerdings ergibt sich aus dem Urteil kein automatischer Anspruch auf Entschädigung. Diesel-Besitzer müssen ihre Ansprüche vor den nationalen Gerichten einklagen, verfügen nun aber über eine höchstrichterliche Grundlage.

Volkswagen hat schon viele Dieselfahrer entschädigt

Bei den Autobauern gab man sich bewusst entspannt. Volkswagen als Unternehmen, das seine Kunden getäuscht hat und von dem der Diesel-Skandal ausging, misst künftigen Klagen kaum Chancen bei. „Der EuGH hat die Rechtsauffassung bestätigt, der die deutschen Gerichte hier ohnehin schon folgen“, sagte ein Sprecher. VW hat sich mittlerweile mit hunderttausenden Dieselfahrern geeinigt und Kompensationen gezahlt, nicht zuletzt durch die Musterklage der Verbraucherzentrale. Die Wolfsburger warnten davor, dass Anwälte versuchen könnten, Kasse zu machen.

Ihnen spielt in die Karten, dass der Bundesgerichtshof am selben Tag wie der EuGH ein Urteil zum Diesel-Komplex verkündete. Demnach haben Dieselfahrer keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie erst im Jahr 2019 oder später gegen VW geklagt haben. Bei Daimler sagte ein Konzernsprecher: „Das Urteil ist ein VW-Urteil, zu dem wir uns nicht äußern.“ Auch gegen die Stuttgarter wurden immer wieder Klagen erhoben wegen des Verdachts auf illegale Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung der Motoren. Das Kraftfahrtbundesamt sah es als gegeben an, dass Daimler getrickst hatte. Und BMW erklärte: „Wir sind jetzt nicht verdächtig, zu den Betrügern zu gehören.“

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Foto: Andreas Arnold, dpa

BMW konnte im Diesel-Skandal keine Abschalteinrichtung nachgewiesen werden

Der Autokonzern aus München stand im Abgasskandal nicht so stark im Fokus wie die Konkurrenz aus Stuttgart und Wolfsburg, weil ihm keine illegale Abschalteinrichtung nachgewiesen werden konnte. Dennoch wurden auch hunderttausende BMW-Diesel einem Softwareupdate unterzogen. Im Frühjahr 2018 ordnete das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf von rund 10.000 schweren BMW-Limousinen an. Ob auch bei modernen, sauberen Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 gegen die teils technisch notwendigen Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung erfolgreich geklagt werde kann, ist offen.

Die Europarichter entschieden, dass die Hersteller keine Einrichtungen einbauen dürfen, um bei der Zulassung durch die Behörden die Werte zu schönen. Ob und bis zu welchem Grad sie in der täglichen Praxis auf der Straße nötig sein könnten, um im Winter den Motor zu schonen, müssen laut EuGH die Gerichte und Behörden in den EU-Mitgliedsländern entscheiden. Alle Fahrzeughersteller haben diese sogenannten Thermofenster verbaut, um den Motor vor gefährlichem Verschleiß zu schützen.

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