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Insolvenz bei BEV
06.02.2019

Pleite bei BEV Energie: Das müssen Sie als Kunde jetzt wissen

Foto: Marcus Brandt, dpa

Der Strom- und Gas-Versorger BEV Energie ist pleite. Ist das Geld der Kunden weg? Bekommt man noch Strom und Gas? Muss man weiter Abschläge an die BEV zahlen? Was Kunden wissen müssen.

BEV Energie - dieser Name stand in den vergangenen Jahren regelmäßig für Top-Platzierungen bei Verivox, Check24, und ähnlichen Vergleichsportalen - natürlich vor allem wegen der vergleichsweise günstigen Preise.

Doch damit ist jetzt Schluss, der Anbieter von Strom und Gas mit offiziellem Firmensitz in der Nymphenburger Straße in München hat Insolvenz angemeldet. Das meldet das Amtsgericht München.

Tausende Kunden der Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) in Deutschland sind jetzt verunsichert. Sie fragen sich: Ist mein Geld weg? Bekomme ich jetzt noch Strom und Gas? Muss ich Abschläge weiter zahlen? Was ist mit meinem zugesagten Bonus?

Bei der BEV selbst war am Donnerstag telefonisch niemand erreichbar. In einer Bandansage wurde lediglich auf die Webseite des insolventen Unternehmens verwiesen. Diese hatte der vorläufige Insolvenzverwalter online gestellt.

Die Verbraucherzentrale Bayern hat wichtige Antworten für Betroffene der BEV-Pleite zusammengefasst, hier sind sie im Überblick.

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Die BEV Energie ist pleite. Ist meine Versorgung mit Strom und Gas eigentlich weiter gesichert?

Ja, allerdings nicht durch die BEV Energie. Sie hat die Lieferungen eingestellt, wie sie auf ihrer Webseite mitteilt. Damit landen BEV-Kunden automatisch in der Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Die Versorgung mit Strom und Gas ist also weiter sichergestellt. Allerdings ist die Ersatzversorgung in der Regel deutlich teurer als der normale Tarif.

Die Ersatzversorger werden die betroffenen Kunden in den kommenden Tagen per Post über den Wechsel informieren.

Muss ich trotz der Insolvenz weiter monatliche Abschläge für Strom und Gas an die BEV zahlen?

Nein. "Der nächste Lastschrifteinzug Ihres Entgeltes für den Monat Februar 2019 wird nicht mehr erfolgen", teilt der vorläufige Insolvenzverwalter der BEV auf der Webseite http://www.bev-inso.de/ mit. Stattdessen werde sich zeitnah der örtliche Grundversorger bei den Betroffenen melden.

Muss ich den Vertrag mit der BEV Energie jetzt kündigen?

Ja, rät die Verbraucherzentrale Bayern. "Wenn man per Post informiert wird, dass die Ersatzversorgung begonnen hat, sollte man gegenüber der BEV Energie die Sonderkündigung erklären und auch die Einzugsermächtigung kündigen", sagt Marion Gaksch, Expertin der Verbraucherzentrale Amberg. "Das geschieht am besten per Einwurf-Einschreiben."

Was sollte man als BEV-Kunde nach der Pleite tun?

"Sobald man vom Grundversorger über die Ersatzversorgung informiert wird, sucht man sich am besten einen neuen Strom- oder Gasanbieter", so Gaksch. Das könne natürlich auch der Grundversorger sein. "Dann sollte man bei diesem aber in einen günstigeren Tarif wechseln."

Ich habe eine Schlussrechnung der BEV Energie vorliegen. Soll ich zahlen?

"Forderungen aus Schlussrechnungen, die vor der Insolvenz gestellt wurden, sind grundsätzlich auch nach der Insolvenz des Unternehmens zu zahlen", betont die Verbraucherzentrale. Natürlich sollten die Abrechnungen aber auf ihre Korrektheit geprüft werden. "Sind beispielsweise geleistete Abschläge in einer Abrechnung für die Lieferung von Strom nicht oder nur teilweise aufgelistet, ist das nicht rechtens und hat zur Folge, dass man als Stromkunde die Zahlung verweigern kann."

Was ist, wenn die BEV Energie die Preise erhöht hatte und ich dieser Preiserhöhung widersprochen habe?

"Wenn Sie einer Preiserhöhung widersprochen haben, achten Sie unbedingt darauf, dass nicht der erhöhte Preis abgerechnet wird. Ein solcher Fehler berechtigt die Betroffenen dazu, die Zahlung zu verweigern. Teilen Sie dies dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit und fordern Sie ihn auf, eine korrekte Abrechnung zu erstellen", rät die VZ Bayern.

Ich sollte von der BEV einen Bonus bekommen. Was ist damit nach der Insolvenz?

Das könnte schwierig werden, ebenso, wenn man bei der BEV noch ein Guthaben hat. "Diese Ansprüche werden Sie vermutlich im Rahmen des Insolvenzverfahrens stellen müssen. Dafür ist es jetzt noch zu früh, der Insolvenzverwalter wird Sie später informieren", so die Verbraucherschützer.

Wo gibt es weitere Informationen zur Pleite der BEV, zu Abbuchung und Insolvenz, zur Versorgung mit Strom und Gas?

Der vorläufige Insolvenzverwalter informiert regelmäßig und aktuell unter http://www.bev-inso.de/. Die Verbraucherzentrale Bayern informiert hier. (bo)

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