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  3. Intelligente Stromzähler ab 2017: Verbraucherschützer wehren sich gegen intelligente Stromzähler

Intelligente Stromzähler ab 2017
17.11.2015

Verbraucherschützer wehren sich gegen intelligente Stromzähler

Viele Verbraucher sollten selber darüber entscheiden können, ob sie einen intelligenten Stromzähler haben wollen, fordern Verbraucherschützer.
Foto: Maja Hitij (dpa)

Viele Stromverbraucher müssen wegen eines neuen Gesetzes ab 2017 intelligente Stromzähler einbauen. Verbraucherschützer wehren sich dagegen. Es geht auch um den Datenschutz.

Die geplante Umrüstung der Privathaushalte auf intelligente Stromzähler bedeutet nach Auffassung von Verbraucherschützern einen gravierenden Einschnitt in die Souveränität der Stromkunden. Der Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende aus dem Bundeswirtschaftsministerium komme wegen der De-facto-Einbaupflicht einer "Zwangsbeglückung" gleich, deren Nutzen nicht einmal nachgewiesen sei, kritisierte Marion Jungbluth, Energieexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), am Dienstag in Berlin. Ebenso machte der vzbv datenschutzrechtliche Bedenken geltend.

Die intelligenten Geräte sollen detaillierten Einblick in das Verbrauchsverhalten geben und so Einsparpotenziale sichtbar machen. Zudem sollen sie Nutzungsdaten nach außen übertragen. Der Gesetzentwurf sieht vor, Haushalten und Geschäftskunden mit über 6000 Kilowattstunden (kWh) Jahresverbrauch ab 2017 den Einbau intelligenter Messsysteme, sogenannter Smart Meter, vorzuschreiben. Bei geringerem Verbrauch - ein Durchschnittshaushalt verbraucht rund 4000 kWh - soll die Entscheidung darüber dem Vermieter überlassen werden. Da für viele Verbraucher und für Mieter damit jede Einspruchsmöglichkeit fehle, sieht der vzbv einen "erheblichen Eingriff in die Grundrechte".

Verbraucherschützer plädieren für Recht auf Freiwilligkeit

Stattdessen plädierte der vzbv für ein Recht auf Freiwilligkeit. Die Verbraucherschützer kritisierten zudem, dass die beteiligten Unternehmen aus Immobilien- und Digitalwirtschaft durch den De-facto-Zwang zur Umrüstung auf intelligente Stromzähler von einer Wirtschaftlichkeitsprüfung entbunden seien. Es sei überdies zu befürchten, dass die Investitions- und Wartungskosten für die neuen Geräte auf die Netznutzungsentgelte umgelegt und so letztlich ebenfalls den Verbrauchern aufgebrummt würden. "Für die meisten Haushalte wird sich der Einbau nicht lohnen", sagte der für Verbraucherpolitik zuständige Bereichsleiter Ingmar Streese.

Während das Wirtschaftsministerium eine EU-Verordnung als Grund für die "alternativlose" Umrüstung anführt, ist diese laut vzbv nur dann verpflichtend, falls eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse zuvor positiv ausfällt. Eine solche vom Ministerium in Auftrag gegebene Analyse sei jedoch vom Bundestag mit großer Skepsis aufgenommen und durch Einbeziehung schwer belegbarer Annahmen zum Einsparpotenzial nachträglich geändert worden - sodass der jetzige Gesetzesentwurf von dem in der Analyse entscheidend abweiche. "Der Nutzen ist nicht gesichert, die Kosten schon", fasste Jungbluth die Vorbehalte des Verbandes zusammen.

70 Prozent lehnen einer Umfrage zufolge die Einführung ab

Ein weiterer Kritikpunkt des vzbv ist die Gefahr, dass durch die "smarten" Geräte Verbraucherdaten in falsche Hände geraten könnten. Die neuen Messsysteme würden teils im Viertelstundentakt übermitteln, wie viel Strom von welchem Gerät im Haushalt verbraucht wird. Dies sei einerseits überflüssig, da eine Stromnetzanpassung laut Bundestag auch durch "aggregierte Daten eines Straßenzugs oder eines Viertels" möglich sei, und andererseits gefährlich, da die anfallenden Daten Begehrlichkeiten auf verschiedensten Seiten weckten.

Viele Verbraucher teilen einer Umfrage des vzbv zufolge die Bedenken am Nutzen intelligenter Stromzähler. 70 Prozent lehnen demnach die Einführung eines Smart Meters ab, sollten spürbare Kosten anfallen. 38 Prozent befürchten demnach außerdem Zusatzkosten durch eine Umrüstung, die Hälfte der Befragten äußerte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit ihrer Stromverbrauchsdaten. Das Kabinett hatte das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Anfang November beschlossen. Im Dezember soll es im Bundesrat und im Januar 2016 im Bundestag beraten werden. afp

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