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Unternehmen
17.09.2020

Pleitewelle droht: Lambrecht will Insolvenzrecht reformieren

Wegen Corona wird eine Insolvenzwelle befürchtet. In der Politik wird bereits über die rechtlichen Rahmenbedingungen diskutiert.
Foto: xF.xKernx/xFuturexImage

Exklusiv Der CDU-Wirtschaftsrat ruft die Bundesregierung vor dem Hintergrund der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht zum Handeln auf. Justizministerin Lambrecht kündigt zügige Reaktion an.

Die Corona-Pandemie hat Unternehmen und Beschäftigte in Deutschland vor eine der größten Herausforderungen der Nachkriegsgeschichte gestellt. Die Bundesregierung reagierte mit Milliardenhilfen und weiteren Maßnahmen, darunter die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Deren Verlängerung bis Ende des Jahres ist allerdings ein Fehler, wie der CDU-Wirtschaftsrat jetzt urteilt. Er warnt in einem Positionspapier, das unserer Redaktion exklusiv vorliegt: „Eine Insolvenzwelle rollt unweigerlich auf uns zu.“

Der CDU-Wirtschaftsrat ist sich mit anderen Experten darin einig, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht „in der Hochphase der Pandemie“ sinnvoll gewesen sei. Die zunächst bis 30. September befristete Regelung wurde bis 31. Dezember verlängert. Eine Antwort auf die drohende Pleitewelle sei damit jedoch nicht gegeben worden, kritisiert der Wirtschaftsrat, der den Angaben zufolge mehr als 12.000 Mitglieder hat.

Wirtschaftsrat fordert vom Bundesjustizministerium sofortiges Handeln

„Das Bundesjustizministerium ist jetzt eine Insolvenzrechtsreform schuldig, die eine Umstrukturierung vor einer Insolvenz und damit Rettung von Betrieben und Arbeitsplätzen ermöglicht“, forderte der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger. „Wenn nicht eine nennenswerte Zahl von Unternehmen Insolvenz anmelden soll, muss die Bundesregierung jetzt endlich reagieren und schnellstmöglich die EU-Restrukturierungsrichtlinie umsetzen, um Unternehmen Zugang zu einem vorinsolvenzrechtlichen Restrukturierungsverfahren zu gewähren“, sagte Steiger an die Adresse der zuständigen Ministerin Christine Lambrecht gerichtet.

Die SPD-Politikerin Lambrecht verwies auf Anfrage unserer Redaktion auf das im Juni verabredete Konjunkturpaket. Dies sehe vor, zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie ein insolvenzabwendendes Restrukturierungsverfahren zu schaffen. „Dazu werde ich bereits in Kürze einen Entwurf vorlegen. Wenn alle an einem Strang ziehen, kann das Vorhaben bereits Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten“, kündigte Lambrecht an. Das Vorhaben diene zugleich der Umsetzung der europäischen Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie. „Der Entwurf wird eine grundlegende Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts beinhalten, die auch über die gegenwärtigen Krisenerscheinungen hinaus Bestand haben soll“, erklärte die Ministerin.

Von Justizministerin Christine Lambrecht wird gefordert, zügig die EU-Restrukturierungsrichtlinie umzusetzen.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa (Symbolfoto)

Das Schutzschirmverfahren für Unternehmen muss noch attraktiver werden

Nach Einschätzung des CDU-Wirtschaftsrates müssen Unternehmen, die insolvenzrechtlich überschuldet sind, weil sie vor allem Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, Zugang zum Restrukturierungsverfahren bekommen. „Der vereinfachte Nachweis über die Zugangsberechtigung sollte bei kleinen Betrieben durch einen Steuerberater und bei großen Firmen durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen können“, forderte Steiger. Unternehmen, die sich bereits vor der Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage befunden hätten, müssen hingegen wieder in das geregelte Insolvenzverfahren überführt werden. Der Wirtschaftsrat plädiert außerdem dafür, das Schutzschirmverfahren durch stärkere Anreize für eine Sanierung in Eigenverwaltung sowie eine längere Zahlung des Insolvenzgeldes attraktiver zu gestalten.

Steiger mahnte, die Fristverlängerung bis Ende Dezember verschleppe nicht nur Probleme, sie sei „sogar gefährlich, weil gesunde Unternehmen von zahlungsunfähigen oder überschuldeten Firmen mit in die Tiefe gerissen werden können“. Er verwies auf Zahlen des Kreditversicherers Euler-Hermes, wonach es bis 2021 zwölf Prozent mehr Insolvenzen gegenüber 2019 geben wird. Für dieses Jahr werden 19.500 Fälle erwartet. „Dagegen muss das Bundesjustizministerium jetzt zügig die Dämme errichten.“

Der Wirtschaftsrat spricht sich gegen eine nochmalige Fristverlängerung aus. Lambrecht betonte, das Handeln der Regierung in der Corona-Pandemie sei darauf gerichtet, Insolvenzen nach Möglichkeit zu vermeiden und zugleich das Vertrauen in den Wirtschaftskreislauf zu erhalten. „Aus diesem Grund habe ich mich auch dafür eingesetzt, die im September auslaufende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht lediglich zielgerichtet in beschränktem Umfang zu verlängern.“

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