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Jubiläum
13.01.2018

Kämpfer gegen Preistreiberei und Abzocke

Jahrelang mussten Verbraucher für Bier zu viel bezahlen, weil Brauereien ihre Preiserhöhungen abgesprochen hatten. Dagegen vorzugehen ist eine Aufgabe des Kartellamts. Dieses wird jetzt 60 Jahre alt.
Foto: Uli Deck, dpa

Das Bundeskartellamt sollte einst helfen, die Nachkriegswirtschaft zu entflechten. Heute geht es der Bonner Behörde um Verbraucherthemen für jedermann – wie zu hohe Lebensmittelpreise und Betrügerei im Internet

Als Anfang 1958 das Bundeskartellamt in Berlin seine Arbeit aufnahm, hatten die Macher die Zwangskartelle des NS-Staats noch in frischer Erinnerung. Auch auf Druck der Besatzungsmächte ging es um die Entflechtung deutscher Industrie-Schlüsselbranchen wie Stahl, Zement und Papier. Heute arbeitet das Bundeskartellamt viel näher am Verbraucher – neuerdings mit einem Schwerpunkt auf Wettbewerbs- und Kundenschutz im Internet. An diesem Montag, 15. Januar, feiert die Behörde ihr 60-jähriges Bestehen.

Die Behörde hilft mit einer Transparenzstelle beim Benzin-Preisvergleich, nimmt Bier-, Zucker- und Kaffeepreise unter die Lupe, überprüft den Lebensmittelhandel, Milchpreise und kämpft gegen Abzocke und Datenklau im Internet – wie zum Beispiel mit einer Untersuchung des sozialen Netzwerks Facebook.

Davon profitiert der Verbraucher ganz erheblich: Im Mittel führten illegale Kartellabsprachen zu um etwa 15 Prozent überhöhten Preisen. Allein zwischen 2009 und 2014 liege der Verbrauchernutzen bei mindestens 2,75 Milliarden Euro – etwa beim Hundertfachen des jährlichen Kartellamts-Etats.

Die Gründung der Behörde wäre kaum ohne Ludwig Erhard (1897 bis 1977) denkbar, den legendären „Vater des deutschen Wirtschaftswunders“. Er setzte in jahrelangem politischen Kampf ein Gesetz gegen Kartelle und Absprachen durch – das „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“. Damals opponierte die Industrie heftig, weil sie Absprachen in Einzelbranchen für unersetzlich hielt. Nach Schätzungen gab es in Deutschland 1930 noch mehr als 2000 Kartelle. Heute hat sich in weiten Teilen der Welt die Auffassung durchgesetzt, dass Kartellabsprachen nicht nur den Kunden schaden, sondern auf Dauer die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beeinträchtigen. 2001 wurde das weltweite Netzwerk von Wettbewerbsbehörden ICN gegründet, das heute rund 130 Mitgliedsländer umfasst. Auch wenn internationale Wettbewerbsfälle inzwischen oft in Brüssel behandelt werden, bleibe das Bundeskartellamt für den nationalen Markt immens wichtig, sagt der Leiter des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie, Professor Justus Haucap.

Ohne Kartellbehörden gäbe es deutlich weniger Konkurrenz in der Wirtschaft – und damit weniger Innovation, betont Kartellamtschef Andreas Mundt. Sein Lieblingsbeispiel: Solange Microsoft mit seinem „Internet Explorer“ praktisch alleine am Markt war, gab es in fünf Jahren kein einziges Update. Als die Konkurrenz mit dem Mozilla Firefox angriff, änderte sich das sofort.

Die Behörde kann zum Schutz eines intakten Wettbewerbs scharf durchgreifen. Sie kann Firmenzusammenschlüsse komplett verbieten, in Verdachtsfällen ermitteln und bei Verstößen empfindliche Bußgelder verhängen. Seit der Einführung einer Kronzeugenregelung im Jahr 2000 hat sich die Kartellverfolgung noch verstärkt. Im Rekordjahr 2014 wurden mehr als eine Milliarde Euro Bußgelder verhängt – unter anderem gegen Brauereien, die Bierpreiserhöhungen abgesprochen hatten. Die Verbraucher mussten dadurch pro Kasten einen Euro zu viel bezahlen.

Dass der Bund und das Kartellamt nicht immer einer Meinung sind, zeigte sich bei dem behördlichen Verbot der Kaiser’s-Tengelmann-Übernahme durch Edeka im Frühjahr 2015, das der damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit einer sogenannten Ministererlaubnis außer Kraft setzte.

Ein neues „scharfes Schwert“ droht Kartellsündern ab dem Jahr 2020: Dann werden gravierende Verstöße in ein Wettbewerbsregister eingetragen und die betroffenen Unternehmen für mehrere Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Rolf Schraa, dpa

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