Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Kommentar: Den Urlaub zu stornieren ist für Verbraucher doppelt bitter

Kommentar
28.09.2016

Den Urlaub zu stornieren ist für Verbraucher doppelt bitter

Wenn Urlauber eine gebuchte Reise nicht antreten können, bleibt oft nur die Stornierung.
Foto: Julian Stratenschulte/Archiv (dpa)

Wenn man seine Reise nicht antreten kann, kann man seinen Platz umbuchen. Reiseveranstalter verlangen dafür aber hohe Preise. Laut Verbraucherschützern steckt dahinter Kalkül.

Jeder Reisende kennt sie: die Vorfreude auf den nächsten Urlaub. Viele Menschen fiebern monatelang auf ihren Trip hin, planen ihre Ausflüge bis ins kleinste Detail. Umso bitterer ist es, wenn sie die Reise absagen müssen. Gründe dafür gibt es viele: Krankheit, ein Todesfall oder ein neuer Job.

Es ist sinnvoll, dass Verbraucher ihren Platz in einem solchen Fall an jemand anderen abgeben dürfen. So verfällt die Reise wenigstens nicht. Allerdings zahlen die Kunden dafür einen hohen Preis: Reiseveranstalter dürfen für diese Umbuchungen auch weiterhin horrende Preise verlangen. Dass der Bundesgerichtshof das zulässt, ist völlig unverständlich. Denn die Reiseanbieter müssen in diesen Fällen keinen Platz stornieren, sondern nur auf einen anderen Namen umbuchen – ein Vorgang, der nicht mehr als 15 Minuten dauern dürfte. Dafür 725 oder sogar 1650 Euro zu verlangen, ist unerhört.

Glaubt man Verbraucherschützern, dann steckt dahinter Kalkül. Viele Anbieter verkaufen ihren Kunden bei Pauschalreisen gern Flüge, die sich nicht umbuchen lassen – und kassieren ab, wenn der Urlauber die Reise nicht antreten kann. Der Leidtragende bei diesem Geschäft ist immer der Verbraucher. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als sich besser abzusichern – und eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

28.09.2016

Völlig richtig erfasst im Beitrag - umbuchungen können nur bis 30 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden und es werden meist Zusatzkosten fällig. Noch höher fallen diese Kosten aus, wenn es sich um eine Bausteinreise handelt (gebucht mit X-Veranstalter wie XTui oder XNec). Hier sollten Kunden besonders aufpassen und ggf. den normalen/oder einen anderen Veranstalter wählen. Wichtig zu erwähnen hierbei ist, dass sogar ein Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nicht immer alles abgedeckt ist - Fälle wie Trennung, Jobwechsel, eine chronische Erkrankung werden von der Versicherung nicht abgedeckt.

Bei klassischen Pauschalreisen wie Tui, Alltours oder FTI kostet ein Namensübertrag i.d.R. 10-30€ pro Person. Das Problem hierbei ist, dass erstmal ein Ersatzreisender gefunden werden muss. Hier hat sich eine Firma besonders auf solche Fälle spezialisiert - Alcandia Travel - hilft bei der Suche nach Last-Minute-Reisenden, die gerne ein schnäppchen machen wollen und kurzfristig verreisen können.