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Oberster Gerichtshof
25.02.2015

Kopftuchverbot: Muslimin verklagt Abercrombie & Fitch

Models vor einer Filiale des Labels "Abercrombie & Fitch" in Hamburg.
Foto: Georg Wendt dpa

Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich mit Vorwürfen gegen die Modekette Abercrombie & Fitch befasst, die einer Muslimin wegen ihres Kopftuches einen Job verweigerte.

Der Supreme Court hörte am Mittwoch in Washington den Fall von Samantha Elauf, die sich im Jahr 2008 erfolglos in einer Abercrombie-Filiale im Bundesstaat Oklahoma um eine Stelle bemüht hatte.

Die damals 17-jährige Elauf wurde wegen ihres Kopftuches abgelehnt - und vermutete dahinter eine religiöse Diskriminierung. Mit Unterstützung der US-Behörde für gleiche Chancen in der Arbeitswelt (EEOC) strengte sie eine Klage an. In erster Instanz bekam sie eine Entschädigung von 20.000 Dollar (14.000 Euro) zugesprochen, doch ein Berufungsgericht hob das Urteil auf. Nun obliegt die letzte Entscheidung den neun Obersten Richtern der Vereinigten Staaten.

Abercrombie weist darauf hin, dass sämtliche Kopfbedeckungen gegen die Kleiderordnung für seine Mitarbeiter verstoßen. Die Klägerin habe überdies gewusst, dass sie sich bei dem Job im "Abercrombie-Stil" präsentieren müsse. Die Modekette bezeichnet seine Verkäufer als "Models" und legt Wert auf ein jugendlich-sportliches Image. Männliche Verkäufer lässt das Unternehmen bisweilen mit nacktem Oberkörper arbeiten, Verkäuferinnen tragen nicht selten enge Oberteile mit großzügigem Dekolleté.

Vor allem argumentiert Abercrombie aber, dass Elauf im Bewerbungsgespräch nicht ausdrücklich angesprochen habe, dass sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen wolle. Daher könne dem Unternehmen auch keine religiöse Diskriminierung vorgeworfen werden.

Während der einstündigen Anhörung ließen die Richter aber Sympathie für die Position der Klägerin durchblicken. "Der einzige Grund, warum sie nicht eingestellt wurde, ist ihre religiöse Überzeugung", sagte der konservative Richter Samuel Alito. Die verantwortlichen Abercrombie-Mitarbeiter hätten angenommen, dass die junge Frau das Kopftuch im Vorstellungsgespräch aus religiösen Gründen trage und dies auch nach einer Einstellung weiter zu tun gedenke. Der linksliberale Richter Stephen Breyer ergänzte: "Es gibt Millionen von Menschen, deren religiöse Praktiken sich an ihren Namen und ihrer Kleidung ablesen lassen."

Die Entscheidung des Supreme Court wird bis zum Ende der Sitzungsperiode im Juni erwartet und könnte weitreichende Folgen für die Art und Weise haben, wie Firmen in den USA Mitarbeiter einstellen. Die Obersten Richter haben in früheren Urteilen meist die Religionsfreiheit hochgehalten. Sollten sie dieser Linie im Fall von Samantha Elauf treu bleiben, könnten Unternehmen in den USA künftig die Pflicht haben, mögliche Spannungen zwischen den religiösen Praktiken von Bewerbern und den Anforderungen am Arbeitsplatz zu lösen. afp

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