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  3. Diesel-Affäre: Kraftfahrt-Bundesamt droht Zwangsgelder gegen Audi an

Diesel-Affäre
15.09.2019

Kraftfahrt-Bundesamt droht Zwangsgelder gegen Audi an

Das Kraftfahrt-Bundesamt droht Audi mit Zwangsgeldern, falls der Autobauer bestimmte Fristen nicht einhält.
Foto: Uli Deck, dpa

Das KBA schreibt strenge Fristen zu Software-Updates für die Umrüstung von Dieselfahrzeugen vor. Sollten die Ingolstädter die nicht einhalten, könnte es teuer werden.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Audi mit Zwangsgeldern gedroht, sollte der Autobauer bei der Umrüstung manipulierter Dieselfahrzeuge Fristen nicht einhalten. Das bestätigte das Bundesverkehrsministerium am Sonntag in Berlin auf Anfrage. Zudem drohen Audi wegen Abgasmanipulationen weitere Rückrufe für ältere Dieselmodelle mit der Abgasnorm 4. Die Rückrufe durch das KBA von Euro-4-Fahrzeugen der Audi AG stünden "unmittelbar bevor", hieß es. Audi sieht sich bei der Umrüstung manipulierter Dieselfahrzeuge im Plan und wird nach eigener Aussage die Fristen einhalten. 

Zuvor hatte die Bild am Sonntag berichtet, dass das Kraftfahrt-Bundesamt Audi mit Zwangsgeld gedroht habe, sollte der Hersteller nicht bis zum 26. September 2019 nachweisen, wie alle beanstandeten Fahrzeuge in einen gesetzeskonformen Zustand gebracht werden. Ignoriere Audi den Bescheid, drohe ein Entzug der Typengenehmigung. Die Freigabe für ein Software-Update fehle für einzelne V6- und V8-Modelle mit der Abgasnorm Euro 6, so das Blatt. 

Softwaretricks entfernen - Audi: "Wir halten die Frist ein"

Der Autobauer betonte: "Audi kommt in der Dieselkrise weiter voran." Für die letzten acht Prozent der betroffenen Audi-Fahrzeuge in Deutschland rücke die Freigabe der technischen Abhilfe in greifbare Nähe. "Wir werden noch im September und damit innerhalb der vom Kraftfahrt-Bundesamt gesetzten Frist die Unterlagen für weitere 8200 Fahrzeuge komplett haben."

Offen sind nach Angaben von Audi Lösungen für noch 12.400 Autos. Für die verbleibenden Fahrzeuge sei ebenfalls ein Software-Update erarbeitet worden, erforderliche Emissionsmessungen seien erbracht. "Somit sehen wir keinen Grund für einen Entzug der Typgenehmigung. Die Lösung steht unmittelbar bevor, wir halten die Frist ein."

Kraftfahrt-Bundesamt ordnete 2017 Rückruf Tausender Fahrzeuge an

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte Ende 2017 in mehreren Bescheiden angeordnet, dass Audi Softwaretricks aus seinen Dieselmodellen entfernen müsse, mit denen die Fahrzeuge offiziell sauber fuhren, aber auf der Straße die Abgasgrenzwerte deutlich überschritten. Die Behörde hatte daher den Rückruf Tausender Fahrzeuge angeordnet und Fristen zu Software-Updates für die Umrüstung vorgeschrieben.

Das KBA hatte Audi nach Unternehmensangaben aufgefordert, bis 26. September die letzten nötigen Unterlagen im Zusammenhang mit drei von acht Rückrufbescheiden einzureichen. Die drei Bescheide aus dem Jahr 2017 hätten rund 20.000 der insgesamt 151.000 Fahrzeuge in Deutschland betroffen, für die Audi Rückrufe erhalten habe. (dpa)

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