Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Kurzarbeit: Leistungsmissbrauch bei Kurzarbeitergeld sorgt für Millionenschaden

Kurzarbeit
24.09.2020

Leistungsmissbrauch bei Kurzarbeitergeld sorgt für Millionenschaden

Missbrauch bei Kurzarbeitergeld könnte den Staat teuer zu stehen kommen.
Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

Kurzarbeit mit Hilfe des Staates hilft vielen Betrieben und Arbeitnehmern durch die Krise. Doch nicht in allen Fällen geht es dabei mit rechten Dingen zu.

Durch Missbrauch von Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise ist nach Angaben der Bundesregierung in diesem Jahr bisher ein Schaden von mehr als sechs Millionen Euro entstanden. Von März bis einschließlich August dieses Jahres seien bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 2100 Fälle erfasst worden, die auf möglichen Leistungsmissbrauch beim Kurzarbeitergeld hindeuteten, heißt es in einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der FDP im Bundestag

6000 Personen überprüfen bundesweit den Missbrauch von Kurzarbeitergeld

"Ein konkreter Verdacht auf Leistungsmissbrauch liegt aktuell in 21 Fällen vor", so das Sozialministerium. Sie seien den Strafverfolgungsbehörden übergeben worden. Bislang sei ein finanzieller Schaden von etwa 6,3 Millionen Euro bekannt geworden. Die BA verfüge seit März über eine systematische Erfassung von Missbrauchsfällen. Mit der Bearbeitung und Überprüfung von Fällen beim Kurzarbeitergeld seien bundesweit mehr als 6000 Personen beschäftigt. 

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, sagte: "Die schnelle Auszahlung und die darauffolgende personelle Aufstockung zur Vermeidung von Missbrauch waren zu Beginn der Krise die richtige Entscheidung." Jetzt müssten die Mitarbeiter, die aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen und Dienststellen zusammengezogen worden seien, aber nachhaltig geschult werden, um Missbrauch aufzudecken und präventiv zu verhindern. "Denn es zeichnet sich schon jetzt ab, dass der finanzielle Schaden durch den Missbrauch von Kurzarbeitergeld erheblich ist."

Kurzarbeitergeld kann bis maximal Ende 2021 bezogen werden

Das Bundeskabinett hatte vor einer Woche beschlossen, dass auch künftig Deutschlands Unternehmen ihre Beschäftigten wegen der Corona-Krise leichter in Kurzarbeit schicken können. Die Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld wurde auf bis zu 24 Monate verlängert, maximal bis Ende 2021. Die Verlängerung soll für alle Betriebe mit einem Beginn der Kurzarbeit bis Ende 2020 gelten.

Seit Jahresbeginn drückte die Krise die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bis August um mehr als 1,2 Milliarden Euro im Vorjahresvergleich - die Ausgaben stiegen um knapp 17,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben für konjunkturelle Kurzarbeit betrugen bis August 8,1 Milliarden Euro, die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld schlug mit 6,2 Milliarden Euro zu Buche. (dpa)

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.