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Lindt
17.12.2010

Der Schokoladenhase und sein Glöckchen genießen keinen Schutz

Der Osterhase von Lindt.
Foto: Kathrin Feulner

Wie besonders ist ein goldiger Schokoladenhase mit Glöckchen? Darüber richtete jetzt das EU-Gericht. Doch trotz Urteil geht der Streit um das süße Kerlchen weiter.

Wie besonders ist ein goldiger Schokoladenhase mit Glöckchen? Darüber richtete jetzt das EU-Gericht. Doch trotz Urteil geht der Streit um das süße Kerlchen weiter.

Die markanten Merkmale des Schokohasen von Lindt & Sprüngli reichen aber nicht aus, um das Produkt als Marke einzutragen, entschieden die Luxemburger EU-Richter am Freitag. Der schweizerische Schokoladenhersteller wollte sein Produkt in der gesamten Union schützen lassen.

Auch Hersteller Storck ("Dickmanns", "nimm2", "Toffifee") aus Halle in Westfalen scheiterte mit dem Versuch, einen Schokoquader mit Maus-Relief EU-weit schützen zu lassen. Der Schokoblock unterscheide sich nicht wesentlich von anderen Produkten, so die Richter. Die Form ermögliche es daher nicht, die Süßwaren der Westfalen von denen anderer Hersteller zu unterscheiden.

Das Schweizer Traditionsunternehmen wollte einen Schokoladenhasen und ein Schokorentier mit rotem Band in mehreren Farben, einen goldenen Schokohasen ohne Halsschmuck sowie ein goldenes Glöckchen mit rotem Band im Kampf gegen Nachahmer als Marke eintragen lassen.

"Diese Formen (...) haben keine Unterscheidungskraft", entschied das EU-Gericht: "Ein Hase, ein Rentier und ein Glöckchen zu bestimmten Jahreszeiten, insbesondere zu Ostern und zu Weihnachten, sind typische Formen von Schokolade und Schokoladewaren". Viele Hersteller wickelten ihre Schokoprodukte in goldfarbene Folie. Auch sei es üblich, Schokotiere etwa mit Bändern und Glocken zu verzieren. "Als einfaches dekoratives Element hat das rote Band mit Glöckchen daher keine Unterscheidungskraft."

Das Gericht bestätigte damit entsprechende Entscheidungen des EU- Markenschutzamtes. Die Behörde hatte mehrere Anträge auf Markenanmeldung abgelehnt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Monaten Berufung eingelegt werden.

Bereits seit Jahren schwelt in Deutschland ein Streit um den "Schokohasen" von Lindt - der aber nichts mit dem Luxemburger Fall zu tun hat. Mehrmals verwies der Bundesgerichtshof den Fall an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück - zuletzt im Juli. Der Schutz des "Goldhasen" müsse neu bestimmt werden. Lindt wirft nach früheren Angaben der bayerischen Confiserie Riegelein vor, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben und damit das Markenrecht zu verletzen. dpa

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