Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Güterverkehr: Lkw-Maut: Deutschland drohen Milliardenrückzahlungen

Güterverkehr
28.10.2020

Lkw-Maut: Deutschland drohen Milliardenrückzahlungen

Durchgerauscht ist das deutsche Bundesverkehrsministerium beim obersten EU-Gericht: Die Lkw-Maut wurde zu hoch berechnet.
Foto: Marc Tirl, dpa

Das höchste EU-Gericht hat entschieden: Die Lkw-Abgabe war zu hoch, weil auch die Kosten für die Verkehrspolizei eingerechnet waren.

Bis zu 7,5 Milliarden Euro spült die Lkw-Maut Jahr für Jahr in den Bundeshaushalt, rund 50 Millionen auch an die deutschen Kommunen. Bis jetzt. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in einem Urteil am Mittwoch die Berechnung als überhöht zurückgewiesen. Mehr noch: Eine Erstattung zu viel gezahlter Abgaben an die betroffenen Spediteure lässt sich aus dem Richterspruch ableiten – womöglich bis ins Jahr 2005 zurück. Es ist eine weitere Schlappe für Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

Auslöser des Verfahrens war ein polnisches Unternehmen, das zwischen Januar 2010 und Juli 2011 für seine Lastwagen insgesamt 12.420,53 Euro hatte berappen müssen. Dann rechnete man nach und stellte fest: Die Bundesrepublik hatte in die Berechnung der Mauthöhe neben den reinen Betriebskosten auch die Tätigkeit der Verkehrspolizei und teilweise auch den Erwerb von Grundstücken eingerechnet. Die Arbeit der Beamten auf den Autobahnen machte damals zwischen 3,8 und sechs Prozent der Kosten aus. Der EuGH sah darin am Mittwoch einen klaren Verstoß gegen europäisches Recht.

Denn die offiziell als „Infrastrukturabgabe“ bezeichnete Lkw-Maut dürfe lediglich die Kosten für Bau, Betrieb, Instandhaltung und Ausbau der Straßen beinhalten. „Polizeiliche Tätigkeiten fallen aber in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübt und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handelt“, heißt es in einer Zusammenfassung des Urteils. Die Ausgaben für die Verkehrspolizei dürften daher „nicht als Kosten für den Betrieb im Sinne der EU-Richtlinie angesehen werden“. Nach Auffassung der Richter verletze bereits eine geringfügige Überschreitung der Infrastrukturkosten bei den Mautgebühren das EU-Recht.

Deutsche Lkw-Maut: Nun könnten viele Spediteure klagen

Darüber hinaus lehnte es der EuGH ab, die Auswirkungen des Urteils zeitlich zu begrenzen. Dies eröffnet nach Auffassung von Experten weiteren Spediteuren die Möglichkeit, auf Erstattung zu viel gezahlter Maut seit dem Start des Systems 2005 zu pochen, also auch zu klagen. Um welche Summen es dabei geht, war am Mittwoch noch nicht wirklich abzusehen. Schätzungen zufolge sind Forderungen in Höhe von etlichen Milliarden möglich, die nun auf das verantwortliche Bundesverkehrsministerium zukommen könnten. Waren es anfangs rund 200 Millionen Euro, die für die Polizeistreifen auf den Autobahnen veranschlagt wurden, kletterte der Betrag stetig weiter. Für 2022 ist eine Milliarde Euro einkalkuliert.

Der Bundesverkehrsminister muss damit zum zweiten Mal eine schwere Schlappe für die deutschen Mautpläne einstecken. 2019 hatte der Luxemburger Gerichtshof Scheuers Pläne für eine Pkw-Abgabe zurückgewiesen – mit der Folge, dass die Zukunft der Abgabe bis heute offen ist.

Das gestrige Urteil trifft den CSU-Minister aus Passau zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Als Vertreter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft muss Scheuer nämlich in den kommenden Wochen eine Reform der Eurovignetten-Richtlinie anstoßen, die sozusagen die Grundlage für die Berechnung der Mauthöhe in allen Mitgliedstaaten ist.

Die Neufassung soll vor allem dafür sorgen, dass künftig Lastwagen, die mit Wasserstoff, Gas oder synthetischen Kraftstoffen fahren, von einer Straßenbenutzungsgebühr ausgenommen werden. Um die dadurch erwarteten Mindereinnahmen aufzufangen, plant Scheuer eine Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Bisher gilt sie erst ab 7,5 Tonnen. Das Vorhaben ist umstritten.

In Deutschland etwa drängen einige Bundesländer wie beispielsweise Bayern auf „dauerhafte Ausnahmen“ für Handwerker. Diese könnten dazu führen, dass der Bundesverkehrsminister die erwarteten Mindereinnahmen nicht auffangen kann – angesichts der drohenden Rückforderungen.

Lesen Sie dazu auch: Bei Maut-Fehlverhalten: Fast alle Deutschen fordern Scheuer-Rücktritt

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.10.2020

Sonderbar ist doch, dass Söder den Maut-Scheuer in Schutz nimmt. Ich glaube auch nicht, dass Scheuer der alleinige Verantwortliche für das ewige Mautdesaster ist, denn er macht ohne Einwilligung der CSU nichts. Es sagt schon viel aus, dass Söder sich versteckt in den ganzen Fällen die Scheuer und seine CSU-Vorgänger verbockt haben. Wenn man sich die Zustimmungen für Söder ansieht, fällt das Dilemma wegen der Corona Krise wohl nicht auf.

29.10.2020

Wann sehen sie es endlich ein, dass diesem Minister nicht mehr tragbar ist.

So viel wie dieser "vermasselt" hat. In der "freien" Wirtschaft wäre er schon längst entlassen worden.