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  3. Marken-Streit: Ritter siegt im Schoko-Streit: Quadratisch, praktisch, geschützt

Marken-Streit
23.07.2020

Ritter siegt im Schoko-Streit: Quadratisch, praktisch, geschützt

Im juristischen Schoko-Krieg um ist jetzt ein weiteres Urteil gefallen.
Foto: Patrick Seeger, dpa

Milka und Ritter Sport streiten seit Jahren um die Form der Schoko-Tafel. Nun ist ein weiteres Urteil im Schoko-Quadrat-Krieg gefallen.

„Quadratisch. Praktisch. Gut.“ Drei Worte, die jedem in den Kopf schießen, wenn der Name des Schokoladenherstellers Ritter Sport fällt. Und das ist kein Wunder – schließlich wirbt das Familienunternehmen aus Waldenbuch bei Stuttgart schon seit rund 50 Jahren mit dem Werbespruch. Und zwar nicht nur in Deutschland: In vielen anderen Ländern wurde der Slogan eins zu eins in die jeweilige Sprache übersetzt.

In den Regalen der Supermärkte sind die Naschprodukte des deutschen Herstellers schnell auszumachen. Ob Edel-Vollmilch, Knusperflakes, Rum-Trauben-Nuss oder Marzipan – alle Sorten werden in quadratischer Form verkauft. In den 1990er Jahren hat sich die Alfred Ritter GmbH & Co. KG die charakteristische Verpackung – neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite – gar als Marke schützen lassen.

Schoko-Krieg: Ritter Sport gegen Milka - wie David gegen Goliath

Daran stört sich ein Konkurrent gewaltig. Der Milka-Hersteller Mondelez mit Sitz in Deerfield, Illinois, USA, möchte, dass der Markenschutz gelöscht wird und er somit selbst quadratische Schokoladentafeln anbieten darf. Es ist ein ungleiches Duell: Das 1912 gegründete Familienunternehmen Ritter beschäftigt gut 1500 Angestellte, Mondelez hat rund 80.000 Mitarbeiter und erwirtschaftete vergangenes Jahr einen Umsatz von fast 26 Milliarden Dollar. Anders als ein berühmter Milka-Slogan („Im Herzen zart.“) vermuten lässt, geht es in dem Schokoladen-Krieg alles andere als zimperlich zu. Der Streit schwelt seit rund zehn Jahren und landete zum zweitenmal vor dem Bundesverfassungsgericht (BGH).

Bereits 2010 beantragte der damalige Milka-Konzern Kraft Foods (heute Mondelez) beim Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung des Markenschutzes. 2016 ordnete dies das Bundespatentgericht auch an. Das Gericht berief sich auf Gründerin Clara Ritter, die 1932 die Idee hatte: „Machen wir doch eine Schokolade, die in jede Sportjacketttasche passt, ohne dass sie bricht, und das gleiche Gewicht hat wie die normale Langtafel.“ Für die Richter ein Vorteil gegenüber der länglichen Konkurrenz, den Ritter nicht für sich allein beanspruchen könne. Der BGH entschied im Jahr darauf allerdings anders: Der Hauptzweck von Schokolade bestehe im Verzehr – ob sich das Naschprodukt in die Jacke stecken lässt, sei nebensächlich.

Es geht um die Frage: Verleiht die Form der Ware einen Wert?

Bei der neuerlichen Verhandlung vor dem BGH ging es nun um ein anderes Kriterium: Diesmal hing alles an der Frage, ob das Schokoquadrat aus einer Form besteht, „die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“. Das ist laut Gesetz ein Ausschlusskriterium für den Markenschutz – auch wenn das im ersten Moment widersinnig klingt. Verleiht die quadratische Verpackung Ritter Sport also „wesentlichen Wert“?

Zwar wirbt das Unternehmen eben seit fünf Jahrzehnten mit dem Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut.“. Doch anders als zum Beispiel besondere Schokoladenverpackungen zu Ostern oder in der Weihnachtszeit habe das Quadrat keinen künstlerischen Wert, sagte der Senatsvorsitzende Thomas Koch bei der Urteilsverkündung. Es führe auch nicht zu Preisunterschieden. „Das bedeutet im Ergebnis, dass die quadratische Verpackung von Ritter Sport als Marke geschützt bleibt.“

Bei Ritter ist die Erleichterung gewaltig: „Für uns als vergleichsweise kleines Familienunternehmen besitzt die quadratische Form unserer Verpackung den gleichen Stellenwert wie für die Gegenseite die individuelle lila Farbe, die ebenfalls markenrechtlich geschützt ist“, sagt Firmensprecher Thomas Seeger.

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass in der Süßigkeitenbranche mit harten Bandagen gekämpft wird. Auch die Fruchtgummi-Hersteller Katjes und Haribo trafen sich mehrfach vor Gericht. 2009 entschied das Hamburger Oberlandesgericht, dass Haribo seine gefüllten Fruchtgummis weiter „Yoghurt Gums“ nennen darf.

Lindt-Produkte: Und Goldhase ist nicht gleich Goldhase

Und das Schweizer Unternehmen Lindt, bekannt für seinen Schoko-Goldhasen, wollte den bronzefarbenen, ebenfalls sitzenden Hasen des deutschen Herstellers Riegelein verbieten lassen. 2013 entschied der BGH, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe. (mit dpa)

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