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Justiz
15.01.2021

Marktmanipulations-Prozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn geplatzt

Martin Winterkorn, ehemaliger Vorstandsvorsitzender von Volkswagen.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa (Archiv)

Der Marktmanipulations-Prozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn ist geplatzt. Das Betrugsverfahren wegen des Dieselskandals ist davon nicht betroffen.

Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen die aktuelle VW-Spitze wegen Marktmanipulation im Dieselskandal ist auch der entsprechende Prozess gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn eingestellt worden. Dies teilte das Landgericht Braunschweig am Freitag mit. Das Verfahren werde eingestellt - an dem ab Ende Februar geplanten Betrugsprozess gegen Winterkorn wegen erhöhter Diesel-Abgaswerte halte man aber fest.

Strafe würde im Vergleich zur erwarteten Strafe aus dem Betrugsverfahren nicht ins Gewicht fallen

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die mögliche Strafe, die auf Winterkorn schon in dem Betrugsverfahren zukommen könnte, deutlich höher sein dürfte als beim Vorwurf einer zu späten Information der Finanzwelt über die Folgen der gefälschten Emissionsdaten der Fahrzeuge. Eine Einstellung komme "in Betracht, wenn die zu erwartende Strafe im Hinblick auf die Straferwartung wegen einer anderen Tat nicht beträchtlich ins Gewicht fällt". Die Wirtschaftsstrafkammer nehme dies an - im sogenannten NOx-Verfahren könne die Teilstrafe erheblich schwerer ins Gewicht fallen.

Vorwurf der Ermittler: Anleger wurden zu spät über Abgasaffäre informiert

Winterkorn war - ebenso wie der heutige VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und der aktuelle Vorstandschef Herbert Diess - im September 2019 von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft wegen Marktmanipulation angeklagt worden. Die Ermittler warfen ihnen vor, Anleger zu spät über die finanziellen Risiken der Abgasaffäre ins Bild gesetzt zu haben. Nachdem die Manipulationen an Millionen Dieselmotoren im September 2015 öffentlich bekannt geworden waren, stürzte der VW-Aktienkurs zeitweise ab - Investoren sehen sich getäuscht und fordern in einem Zivilprozess Milliarden-Schadenersatz.

Im Fall von Diess und Pötsch zahlte Volkswagen jeweils 4,5 Millionen Euro an die niedersächsische Justiz. Das Landgericht hatte sich mit den Beteiligten im Rahmen des nichtöffentlichen Zwischenverfahrens auf die Einstellung unter Auflagen verständigt. (dpa)

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