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  3. Mietpreisbremse: Maas würde Nachbesserung an Mietpreisbremse gerne schnell angehen

Mietpreisbremse
09.09.2016

Maas würde Nachbesserung an Mietpreisbremse gerne schnell angehen

Die Mietpreisbremse könnte bald nachgebessert werden. (Symbolbild)
Foto: Wolfgang Kumm (dpa)

Seit mehr als einem Jahr gibt es die Mietpreisbremse. Doch Studien zufolge greift sie nicht. Die SPD will Nachbesserungen. Justizminister Maas ist offen dafür.

In die Diskussion über eine Nachbesserung der Mietpreisbremse kommt Bewegung. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) reagierte erfreut auf Signale aus der Union, wonach sich über weitere Änderungen an dem Gesetz reden ließe. "Wir sind jederzeit bereit, das weitere Anschärfen der Mietpreisbremse in unser zweites Reformpaket zu integrieren", sagte Maas der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Er sei sehr offen dafür, die Regelungen zu überarbeiten. "Wir sollten in das Gesetz schreiben, was bislang immer blockiert worden ist: nämlich, dass der Vermieter verpflichtet ist, offenzulegen, zu welchem Preis er die Wohnung vorher vermietet hat." Dann könnten die neuen Mieter einfacher feststellen, ob die Preisbremse eingehalten werde oder nicht.

Mietpreisbremse wirkt laut Studien nicht

Die Mietpreisbremse gilt für ausgewählte Städte in zahlreichen Bundesländern. Dort dürfen Mieten bei neuen Verträgen in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist. Mehrere Studien kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Gesetzesänderung ihre Wirkung verfehlt.

Die SPD-Fraktion hatte zuletzt - rund ein Jahr nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse - Nachbesserungen verlangt. Die Sozialdemokraten wollen durchsetzen, dass Vermieter gesetzlich verpflichtet werden, bei der Neuvermietung die Höhe der vorherigen Miete offenzulegen.

Der Mietrechtsexperte der Unions-Fraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), hatte hier nun Gesprächsbereitschaft signalisiert. "Wir wollen die Mietpreisbremse nicht verschärfen - aber auch die Union will, dass sie funktioniert", sagte er der "Neuen Juristischen Wochenschrift". Daher könne er sich vorstellen, der Einführung einer generellen Auskunftspflicht zuzustimmen.

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Nach der Mietpreisbremse hatte Maas noch ein zweites Mietrechtspaket angestoßen, das allerdings wegen Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD seit April in der Ressortabstimmung feststeckt. Die Möglichkeiten der Vermieter, nach Modernisierungen die Miete zu erhöhen, sollen durch das zweite Paket eingeschränkt werden. Reformiert werden sollen auch die Regularien, nach denen Mietspiegel erstellt werden. An dieses Vorhaben könnten nach dem Willen von Maas die Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse angedockt werden.

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