Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Dieselskandal: Münchner Gericht urteilt: Audi-Kunde bekommt Geld von VW

Dieselskandal
25.10.2019

Münchner Gericht urteilt: Audi-Kunde bekommt Geld von VW

Das Oberlandesgericht München geht im Dieselskandal von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den VW-Konzern aus.
Foto: Sina Schuldt, dpa

Plus Ein Audi-Fahrer aus Günzburg hat Volkswagen auf Schadenersatz verklagt und Recht bekommen. Wie man jetzt noch Ansprüche durchsetzen kann.

Die rechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals wird die Gerichte noch über Jahre beschäftigen. Rund 430.000 Dieselfahrer haben sich allein der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und des ADAC gegen Volkswagen vor dem Oberlandesgericht Braunschweig angeschlossen. Dort ist der nächste Verhandlungstermin am 18. November. Dazu kommen viele tausend Kläger, die über spezialisierte Kanzleien versuchen, Geld von dem Konzern zurückzubekommen. In so einem Verfahren ist nun vor dem Oberlandesgericht München ein Urteil gefallen, das aufhorchen lässt.

Dieselskandal: Mann aus Günzburg bekommt für seinen Audi Schadensersatz von VW

Geklagt hat ein Mann aus Günzburg, der sich im Mai 2015 einen fabrikneuen Audi Q3 bestellt hatte. In dem Wagen war ein Motor der Baureihe EA 189 verbaut – die Maschine, die quasi symbolhaft für den Dieselskandal steht. Von den rund 2,5 Millionen Fahrzeugen, die mit einer manipulierten Steuersoftware ausgeliefert wurden, hatten die allermeisten ein Aggregat dieser Baureihe. Der Günzburger Audifahrer verlangte von Volkswagen die Rücknahme des Fahrzeugs, das im Dezember 2016 ein Software-Update bekommen hatte, sowie die Rückzahlung des Kaufpreises von rund 31.000 Euro. Vor dem Landgericht Memmingen scheiterte er damit. Volkswagen habe zwar den Motor geliefert, nicht aber das Fahrzeug. Diese Einschätzung hielt nun vor der höheren Instanz nicht.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.