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  3. Europäische Union: Nach dem Brexit: Wie weiterverhandelt wird

Europäische Union
31.01.2020

Nach dem Brexit: Wie weiterverhandelt wird

Die Briten sind raus. Nun wird weiter verhandelt, wie es - auch wirtschaftlich - mit Großbritannien und der EU weitergeht.
Foto: Francisco Seco, AP/dpa

Nach dem Austritt ist vor den Verhandlungen. Aber wie geht es nun eigentlich weiter? Hier die wichtigsten Antworten zu den Brexit-Fragen

Ade Großbritannien, willkommen Vereinigtes Königreich: Nach dem Brexit ist vor den Verhandlungen. Es geht um die Regelung der künftigen Beziehungen. Bis zum Jahresende sollen alle Fragen, die Unternehmen, Touristen, Pendler oder Dienstleister betreffen, geregelt sein – ein ambitioniertes Vorhaben. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.

Was ändert sich ab heute?

Formell gehört Großbritannien nicht mehr zur EU. Das war es dann aber auch. Denn es gibt vorerst weder im Reiseverkehr noch beim Handel oder in der Politik Veränderungen. Der Grund liegt in der vereinbarten Übergangsperiode bis zum 31. Dezember. Bis dahin müssen London und Brüssel einen Handelsvertrag vereinbaren und ihre künftigen Beziehungen klären. Die EU würde zwar gerne mehr Zeit haben. Aber das hat Premierminister Boris Johnson ausgeschlossen und den Verzicht auf eine Verlängerung der Gespräche gesetzlich festschreiben lassen.

Großbritannien ist dann einerseits draußen, aber andererseits immer noch nicht unabhängig?

Mehr noch. Das Vereinigte Königreich hat sich verpflichtet, bis zum Ende der Übergangsperiode am 31. Dezember 2020 alle europäischen Beschlüsse zu übernehmen, kann aber nicht länger mitentscheiden. Wohl auch deshalb drängt Johnson auf einen schnellen Abschluss. Denn bis zum Jahresende darf das Vereinigte Königreich auch keine eigenen Regeln für die Verhandlungsbereiche erlassen.

Was wird ab 1. Februar verhandelt?

Es geht um die künftigen Beziehungen zwischen beiden Seiten und dabei natürlich auch um die Bedingungen für den Zutritt zum Binnenmarkt. Ein besonders heißes Eisen sind die Fischereirechte in den Hoheitsgewässern rund um die Britischen Inseln. Europa würde da gerne alles beim Alten belassen, in London wird dagegen betont, man wolle sich „die Kontrolle über unsere Fischereigewässer zurückholen“ (Johnson). Außerdem müssen zahllose Einzelfragen geklärt werden, von denen auch Verbraucher betroffen sind – beispielsweise ob britische Reiseunternehmen und Airlines auch künftig die EU-Passagierrechte akzeptieren.

Welche Linie verfolgt die EU?

Keine Zölle, keine Kontingente, kein Dumping. Das sind Schlagworte, um die es geht. Die EU hat aber auch schon betont, dass sie von London erwartet, geltende Standards in den Bereichen Klimaschutz, Soziales, Rechtsstaatlichkeit, Verbraucherschutz und weiteren Bereichen zu akzeptieren. Da gibt es viele Knackpunkte.

Wie sind die Wirtschaftsbeziehung zwischen Deutschland und UK?

Deutschland hat 2018 Waren und Dienstleistungen für 109 Milliarden Euro nach Großbritannien exportiert. Gut 460.000 Arbeitsplätze in Deutschland sind damit verbunden. Großbritannien ist Deutschlands sechstgrößter Handelspartner.

Müssen die Unternehmen mit Zöllen, längeren Lieferzeiten und ähnlichen Hindernissen rechnen?

In der Übergangszeit gibt es keine Änderungen zum Status quo. Das gilt für die Grundsäulen des Binnenmarktes wie Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalfreiheit. Ein Firmenkonto in Großbritannien kann also weiter problemlos genutzt werden. Die Entsendung von Mitarbeitern ist nicht eingeschränkt. Und auch die Gründung einer Filiale wäre zumindest denkbar, falls es keine Ängste vor den langfristigen Veränderungen gibt.

Exporte nach Großbritannien sind ebenfalls weiter möglich?

Ja, die bisherigen Regelungen gelten fort – bis zu einem Handelsvertrag. Das betrifft auch jene Betriebe oder Unternehmenstöchter, die bereits im Vereinigten Königreich tätig sind.

Wie lautet der Zeitplan für die Verhandlungen?

In der kommenden Woche wird die EU-Kommission ein Verhandlungsmandat erstellen, das dann bis Ende des Monats vom Europäischen Parlament sowie den Mitgliedsstaaten gebilligt werden muss. Chefunterhändler Michel Barnier kann dann in die Gespräche gehen. Auch wenn der britische Premierminister Boris Johnson eine Verlängerung der Verhandlungen ausgeschlossen hat, gibt es doch noch einen Stichtag dafür: Bis zum 30. Juni kann eine Verlängerung der Frist beantragt werden. Wird von diesem Instrument kein Gebrauch gemacht, muss ein Vertrag über die beiderseitigen Beziehungen bis zum 31. Dezember stehen. Dies heißt aber konkret: Das Paket muss spätestens Ende Oktober geschnürt sein, weil die unterschiedlichen EU-Gremien es auch noch ratifizieren müssen. Enger könnte der Zeitplan nicht sein, einige sagen auch: Es ist unmöglich, alle die Details bis dahin geregelt zu haben.

Was sagt die Wirtschaft?

Wirtschaftsverbände sind skeptisch, ob die Zeit reicht, Zoll- und Arbeitnehmerfreiheiten zu vereinbaren. „Der ungeregelte Brexit droht jetzt am 1. Januar 2021“, sagte Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA). Ein Abkommen sollte zumindest Zollfreiheit garantieren, weitere technische Handelshemmnisse vermeiden und die Freizügigkeit von Arbeitnehmern gewährleisten. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hält den bisherigen Zeitplan für „sehr ambitioniert“.

Was sagt die Wissenschaft?

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), sagte: „Abgesehen von den inhaltlichen Differenzen ist der Zeitplan viel zu ambitioniert.“ Auch Ifo-Präsident Clemens Fuest ist skeptisch: „Alles spricht dafür, dass es sehr schwer sein wird, innerhalb von elf Monaten ein Abkommen zu erreichen.“

Was passiert, wenn es bis zum 31. Dezember dieses Jahres keine Einigung gibt?

Tatsächlich ist die Gefahr eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU weiter nicht gebannt. In Brüssel hofft man sehr darauf, dass die Regierung Johnson, sollte man nicht fertig werden, doch noch mehr Zeit einräumt. Michael Hüther, Chef des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW), sagt, bis Dezember könnte „ein simples Freihandelsabkommen“ über Warenverkehr ausgehandelt werden, ohne Regeln für Transport- oder Finanzdienstleistungen. Aber „wenn beide sich nicht bewegen, wird es kein Abkommen geben“. Dann gälten sofort die Welthandelsregeln, die deutsche Wirtschaft müsste mit Zöllen von 3,3 Milliarden Euro rechnen, „wobei die Automobilindustrie mit über zwei Milliarden Euro jährlich am härtesten betroffen wäre“. Bei einem harten Brexit erwarten die meisten Experten für Deutschland langfristig ein um 0,5 Prozentpunkte niedrigeres Bruttoinlandsprodukt. „Im Extremfall wird ein Absinken der deutschen UK-Exporte um bis zu 50 Prozent prognostiziert“, sagte Hüther. Dass ein harter Brexit auch Arbeitsplätze treffe, liege auf der Hand. (mit dpa)

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