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Nachtflugverbot: Ruhe über Frankfurt

Nachtflugverbot

Ruhe über Frankfurt

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    Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber halten vor allem wegen des Frachtverkehrs Nachtflüge für notwendig. Foto: Frank Rumpenhorst dpa
    Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber halten vor allem wegen des Frachtverkehrs Nachtflüge für notwendig. Foto: Frank Rumpenhorst dpa

    Frankfurt am Main Die Anwohner rund um den Frankfurter Flughafen können aufatmen. An Deutschlands größtem Airport dürfen zwischen 23 und 5 Uhr dauerhaft keine Maschinen mehr starten oder landen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Damit kippten die Richter die ursprüngliche Regelung des Landes Hessen, wonach in diesem Zeitraum durchschnittlich 17 Starts und Landungen erlaubt sein sollten.

    Ministerpräsident: Nachtflugverbot wird umgesetzt

    Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier stellte klar, dass man das Nachtflugverbot umsetzen werde. Das Gericht habe klare Vorgaben gemacht. „Das hilft uns sehr“, sagte Bouffier. Der Flughafenbetreiber Fraport begrüßte das Urteil. „Das ist eine gute Entscheidung für den Luftverkehrsstandort Frankfurt und ein positives Signal für die wirtschaftliche Zukunft Hessens“, sagte Konzernchef Stefan Schulte. Das liegt vor allem daran, dass die obersten Verwaltungsrichter mit ihrem Urteil auch den Ausbau des Flughafens insgesamt für zulässig erklärten. Ende 2007 hatte das Land den Bau einer vierten Landebahn genehmigt. Seit Jahren formiert sich Widerstand gegen das Projekt. An Montagabenden versammelten sich seit Monaten jeweils mehrere Tausend Demonstranten im Flughafen. Die Initiatoren haben schon angekündigt, dass die Proteste auch nach dem Leipziger Urteil weitergehen sollen. Ziel sei es, auch tagsüber den Lärm zu verringern.

    Nachtflüge sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Im Luftverkehrsgesetz heißt es dazu nur: „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.“ Welche Airports wie lange angeflogen werden dürfen, regeln die Länder. In Stuttgart etwa sind Landungen bis 23.30 Uhr zulässig. Dann ist bis 6 Uhr früh Ruhe. In Nürnberg ist der Flugbetrieb zwischen 22 und 6 Uhr beschränkt. Am Münchner Flughafen sind zwischen Mitternacht und 5 Uhr nur Luftpost- und Hilfsflüge sowie Flüge mit Ausnahmegenehmigungen erlaubt. Auch für die Zeit von 22 bis 0 Uhr sowie von 5 bis 6 Uhr gelten strenge Vorschriften. Mehr Verkehr erwartet man sich in München ebenso wie an den anderen süddeutschen Flughäfen durch das Urteil aus Leipzig aber nicht. „Wir verfügen anders als Frankfurt über kein Frachtdrehkreuz“, sagte Sprecher Florian Steuer.

    Bei der Lufthansa, die 80 Prozent ihrer Fracht von Frankfurt aus transportiert, spricht man dagegen von einem „schweren Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland“. „Es besteht kein Zweifel, dass eines der größten Drehkreuze Europas im internationalen Wettbewerb zurückfallen wird“, kritisierte Firmenchef Christoph Franz. Der gesamten Export- und Logistiknation Deutschland drohten „die Flügel gestutzt zu werden“. Das Verbot kostet die Tochterfirma Lufthansa Cargo, die in Frankfurt eine eigene Frachtflotte stationiert hat, pro Jahr 40 Millionen Euro. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft warnt vor gravierenden Folgen. „Damit verschlechtern sich die Entwicklungsmöglichkeiten in Frankfurt deutlich gegenüber den wichtigsten Konkurrenten in Europa und Nahost“, sagte Präsident Klaus-Peter Siegloch. „In Amsterdam, Paris, London oder Dubai gibt es solche Beschränkungen nicht.“

    Dem Institut der Deutschen Wirtschaft zufolge wird am Rhein-Main-Airport bislang gut die Hälfte des deutschen Luftfrachtverkehrs abgewickelt. Ein Teil der Fracht wird nun neue Wege finden müssen.  Profitieren könnten davon Standorte, die rund um die Uhr angeflogen werden können. Am Flughafen Köln/Bonn heißt es, derzeit sei es nicht geplant, Flüge aus Frankfurt zu übernehmen. Auf deutlich mehr Fracht hofft man dagegen in Frankfurt-Hahn. Pläne für eine Erweiterung des Regionalflughafens liegen bereits in der Schublade. (mit dpa)

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