Neue Regeln für Bio-Ware
Was Konsumenten künftigerwartendürfen
Drei Jahre lang haben die EU-Staaten um eine neue Verordnung über Bio-Produkte gerungen. In der Nacht zum Donnerstag gab es den Durchbruch. Die künftigen Regeln sollen sicherstellen, dass für alle Bio-Waren die gleichen Standards gelten, egal wo sie angebaut wurden. Gesünderes Essen auf dem Teller versprachen die Unterhändler. Doch was wurde genau vereinbart?
Ein großes Problem ist die Verunreinigung von ökologisch angebauten Nahrungsmitteln durch Pestizide von anderen Äckern. Was soll da getan werden?
Jeder Öko-Bauer ist verpflichtet, Verunreinigungen so weit als möglich auszuschließen. Sollten bei einem Produkt Spuren von Pflanzenschutzmitteln oder Dünger festgestellt werden, die nicht für Bio-Produkte erlaubt sind, müssen Landwirte, Verarbeiter, Händler und Importeure die Ware sofort aus dem Handel nehmen. Wenn der Verdacht begründet ist, dürfen die entsprechenden Waren nur als konventionelle Lebensmittel verkauft werden.
Gibt es keine Sanktionen?
Es muss natürlich genau unterschieden werden, ob die Verunreinigung durch den Landwirt selbst zustande kam oder ob „der konventionelle Nachbar mit seinen Spritzmitteln übers Ziel hinausschießt“, wie es der Grünen-Politiker Martin Häusling formulierte. Bei schwerem Betrug und vorsätzlichem Handeln kann die zuständige Behörde das Bio-Siegel entweder für drei Jahre oder dauerhaft aberkennen.
Wer kontrolliert das?
Die Kommission wird eine Studie in Auftrag geben, mit der bis 2024 herausgefunden werden soll, an welchen Stellen Verunreinigungen stattfinden: auf dem Acker, dem Transportweg oder bei der Verarbeitung. Dann will man die Bestimmungen nochmals überarbeiten. Außerdem soll die Lieferkette einmal im Jahr von den Aufsichtsbehörden überprüft werden. Betriebe, die die Auflagen mehrere Jahre lang strikt einhalten, müssen sich nur alle zwei Jahre kontrollieren lassen.
Welche Regelungen gelten für Importe aus Nicht-EU-Staaten?
Hier wurden alle bisherigen Ausnahmebestimmungen gestrichen. Ob Tomaten, Salat oder Kartoffeln aus einem EU-Anbaugebiet stammen oder aus weiter entfernten Staaten macht keinen Unterschied: Die Grenzwerte sind einzuhalten. Allerdings kann die EU noch zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vereinbarungen Abweichungen von geltenden Werten zulassen.
Was bedeuten diese Vereinbarungen für die deutschen Öko-Bauern und die Verbraucher?
Die sind praktisch kaum betroffen, weil fast alle Punkte schon heute in der Bundesrepublik gelten. Der deutsche Verbraucher aber darf davon ausgehen, dass er künftig immer die gleiche Qualität bekommt – unabhängig davon, ob ein Nahrungsmittel aus einem Öko-Hof in der Region stammt oder nicht.
Wann treten die Bestimmungen in Kraft?
Zunächst müssen die Agrarminister und das EU-Parlament zustimmen. Das gilt als Formsache. Die Regeln sollen von 2020 an kommen.
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