Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Nur auf "Positivnetz": Lang-LKW dürfen ab Januar regulär in Deutschland fahren

Nur auf "Positivnetz"
27.12.2016

Lang-LKW dürfen ab Januar regulär in Deutschland fahren

Bislang nicht dabei sind Berlin, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Foto: Daniel Maurer (dpa)

Fünf Jahre lang rollten überlange Lkw testweise über deutsche Straßen. Jetzt ist der Test beendet. Und trotz Kritik und Befürchtungen fahren die Lang-Lkw.

Berlin/Stuttgart (dpa) - Biegen sie ab, versperren sie auch gerne mal mehrere Spuren einer Straße. Auf der Autobahn fallen sie hingegen kaum auf.

Seit fünf Jahren rollen mehr als 25 Meter lange Lastwagen auf deutschen Straßen. Vom 1. Januar 2017 an soll der sogenannte "Regelbetrieb" in Deutschland beginnen, am Dienstag wurde die entsprechende Verordnung veröffentlicht. Doch wo begegnen einem die langen Lastwagen dann eigentlich?

Was heißt das: Regelbetrieb?

Die Lastwagen fahren auf einem sogenannten Positivnetz. Zuletzt erstreckte sich das auf rund 11.600 Straßenkilometer - etwa 70 Prozent davon waren Autobahnen. Das Netz kann nach wie vor aktualisiert und erweitert werden. Der Test ist bis auf einige Formen von Sattelzügen, die noch weiter getestet werden, abgeschlossen.

Wo begegne ich den Riesenlastwagen also? 

13 von 16 Bundesländern haben nach Angaben des Verkehrsministeriums zuletzt verschiedene Strecken für die Ausnahmeverordnung geöffnet. In Nordrhein-Westfalen ist nur der 17,80 lange Sattelauflieger erlaubt, der noch einmal sieben Jahre in den Testlauf geht. Bislang nicht dabei sind Berlin, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Zum Leidwesen der Spediteure: "Der Flickenteppich ist ein Problem", sagt Ingo Hodea vom Deutschen Speditions- und Logistikverband.

Was bringen solche Super-Lastwagen?

Der Test hat laut Verkehrsministerium ergeben, dass zwei Lang-Lkw drei herkömmliche Lkw ersetzen. Ein 25 Meter langer Lkw fasst 53 Paletten, während ein herkömmlicher Lastwagen mit 34 Paletten beladen werden darf. Damit werde zwischen 15 und 25 Prozent weniger Diesel verbraucht. Die Infrastruktur, so das Ergebnis des Ministeriums, werde hingegen nicht stärker strapaziert als sonst.

Ist das kein Anreiz, mehr Güter auf der Straße zu transportieren?

Erstaunlicherweise stellt das Ministerium auch keine Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße fest. Bei der "Allianz pro Schiene" bezweifelt man das allerdings und beruft sich auf eine Studie der Technischen Hochschule Wildau und der Technischen Universität Berlin. Danach würden - angelockt von den Einsparungen - etwa 7,6 Prozent des Schienengüterverkehrs auf die Straße gebracht. Das entspricht den Berechnungen zufolge etwa 7000 zusätzlichen Lkw-Fahrten auf Deutschlands Straßen täglich.

Wie lang sind diese Lang-Lkw überhaupt?

Der Sattelzug mit Anhänger ist mit 25,25 Metern etwa 6,5 Meter länger als ein normaler Lastwagen. Die langen Lastwagen dürfen allerdings nicht schwerer sein als normale Lastwagen. Sie dürfen maximal 40 Tonnen wiegen. Reine Sattelzüge ohne Anhänger dürfen 17,80 Meter lang sein, für sie wird die Versuchszeit noch einmal um sieben Jahre verlängert. Auch 25,25 Meter lange Sattelzüge mit einer bestimmten Anhängerform werden noch einmal ein Jahr getestet.

Stören die nicht im Straßenverkehr? 

Befürchtungen, dass es Behinderungen geben könnte, seien bislang nicht eingetreten, auch Sicherheitsbedenken seien bislang nicht hoch. "Bei 80 Stundenkilometern haben die Lang-Lkw einen kürzeren Bremsweg, weil mehrere Achsen bremsen", erklärt Hodea vom Deutschen Speditions- und Logistikverband. Der ADAC fordert aber, dass die Bedingungen für den Regelbetrieb die gleichen sein müssen wie für den Testbetrieb. Die Lastwagen müssten außerdem mit modernen Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein und dürften nur von erfahrenen und speziell geschulten Lkw-Fahrern gelenkt werden. Auch dürfe die Gewichtsbeschränkung von 40 Tonnen nicht aufgeweicht werden. Klare Kritik gibt es vom ADAC daran, dass immer noch Parkplätze für Lang-Lkw fehlen.

Welche Einschränkungen gelten für die Riesenlaster? 

Auf Autobahnen dürfen Lang-Lkw nicht überholen. Ansonsten dürfen sie das nur, wenn die Fahrzeuge, an denen die Lkw vorbei wollen, nicht mehr als 25 Stundenkilometer schnell sind. Die Fahrer müssen nicht besonders geschult werden, aber sie müssen fünf Jahre im Besitz ihres Führerscheins sein und fünf Jahre Berufserfahrung im gewerblichen Straßenverkehr oder Werksverkehr haben. (dpa)

Entscheidung der Bundesregierung zum Regelbetrieb

Pro Schiene zur Verlagerung von Verkehr auf Straßen

Umfrage im Auftrag der Allianz pro Schiene

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.