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Frauenquote
19.05.2015

Nur ein Viertel der Unternehmen erfüllt bislang die Frauenquote

Mindestens 30 Prozent sollte der gesetzliche Anteil von Frauen in Aufsichtsräten betragen.
Foto: Oliver Berg (dpa)

Nur ein Viertel der betroffenen Unternehmen erfüllt die gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten. Die Zahlen zeigen: "Hier bleibt also noch viel zu tun".

Trotz Inkrafttretens der Frauenquote für Aufsichtsräte am 1. Mai erfüllt erst ein Viertel der betroffenen Unternehmen den gesetzlichen Anteil von 30 Prozent. Dies geht aus dem am Dienstag in Berlin vorgestellten Index "Women on Board" (Frauen in Aufsichtsräten) hervor. Demnach haben 77 von 101 börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen die Quote noch nicht erreicht.

Bei den öffentlichen Unternehmen sei die Situation ähnlich, erklärte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Verweis auf ein Ranking der öffentlichen Unternehmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. In den 74 Unternehmen, an denen der Bund mit mehr als 25 Prozent beteiligt sei, sei weniger als jede vierte Position in den Aufsichtsgremien mit einer Frau besetzt. 16 Prozent der öffentlichen Unternehmen mit Bundesbeteiligung haben demnach gar keine Frau in den Führungsetagen, weder im Aufsichtsrat noch im Vorstand.

Kleinere Unternehmen von Neuregelung zur Frauenquote ausgenommen

Das vom Ministerium in Auftrag gegebene Ranking untersucht auch, wie die börsennotierten Unternehmen ihren Frauenanteil in Vorständen und den zwei obersten Führungsebenen erhöhen wollen. Demnach haben 60 Prozent der Unternehmen ein Planungsziel für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, aber nur ein Prozent für den Vorstand. "Hier bleibt also noch viel zu tun", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Die Unternehmen hätten sich zwar darauf eingestellt, dass die Quote für die Aufsichtsräte komme. "Dies gilt jedoch nicht für die verbindlichen Zielvorgaben." Gesetzliche Vorgaben seien daher notwendig.

Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" sieht unterschiedliche Vorgaben je nach Größe eines Unternehmens vor. Der Grundsatz lautet: Für die größten Firmen gelten die strengsten Vorschriften. Mittelgroße Unternehmen bekommen mehr Spielraum bei der Frauenförderung. Die Frauenquote gilt auch für öffentliche Unternehmen, bei denen der Bund oder Behörden Aufsichtsgremien besetzen. Kleinere Unternehmen sind von der Neuregelung ausgenommen. afp

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