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Photovoltaik
27.02.2020

Rund 18.000 Solaranlagen fallen bald aus der EEG-Förderung

Zwanzig Jahre lang läuft die Ökostrom-Förderung. Bald ist für die ersten Anlagen damit Schluss.
Foto: Ulrich Wagner

Exklusiv Viele Hausbesitzer setzen auf Photovoltaik. Für den Strom bekamen sie bisher eine Vergütung. Ab 2021 ist für die Ersten damit Schluss. Wie geht es dann weiter?

Es ist ein Gesetz, das Orte und Landschaften geprägt hat. Vor zwanzig Jahren, am 25. Februar 2000, verabschiedete der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz, dessen Kürzel EEG sich inzwischen eingeprägt hat. Der Umweltminister damals hieß Jürgen Trittin. Der Ausbau der grünen Energien hat seither einen Boom erlebt.

„Vieles deutet darauf hin, dass das EEG als erfolgreichstes Klimaschutzgesetz in die Geschichte der Menschheit eingehen wird“, schwärmt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. „In jedem Fall war das die Startrampe des globalen Siegeszugs der Solartechnik.“ Das Problem: Die Förderung durch das EEG ist auf 20 Jahre begrenzt. Zum 1. Januar 2021 fallen die ersten Anlagen aus dem System. Wie es weitergeht, ist zum großen Teil offen, warnt der Grünen-Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer.

Grünen-Experte: 2021 rund 18.000 Photovoltaik-Anlagen betroffen

„Alleine im ersten Jahr fallen rund 18.000 Photovoltaikanlagen aus der Förderung“, sagt Krischer. „Das sind überwiegend kleine Dachanlagen von Privatpersonen“, erklärt der Energieexperte. Pro Kilowattstunde Strom, den sie ins Netz einspeisten, bekamen die Solaranlagen-Betreiber der ersten Stunde noch hohe Vergütungen. Für Anlagen aus dem Jahr 2001 waren es 50,62 Cent pro Kilowattstunde. Damit ist dann ab 2021 Schluss. Haushaltsstrom kostet heute rund 30 Cent pro Kilowattstunde. Da die Preise für Photovoltaikanlagen stetig sanken, aber auch um die Kosten in den Griff zu bekommen, sank in den Folgejahren auch die Einspeisevergütung massiv.

Das Problem geht aber noch weiter: Denn ohne Weiteres dürfen die Anlagenbetreiber nach dem Auslaufen der EEG-Förderung nicht einfach weiter Strom ins Netz abgeben, warnt Krischer. Das Umweltbundesamt berichtet in einer Studie zum Thema: „Falls Anlagenbetreiber ihren Strom trotzdem ungeregelt einspeisen, kann der Netzbetreiber unter Umständen allgemeine zivilrechtliche Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche geltend machen.“

Zwei Möglichkeiten: Strom selbst verbrauchen oder selbst vermarkten

Für die Betreiber der Altanlagen gibt es bisher nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie nutzen ihren Strom künftig selbst. Oder sie verkaufen diesen direkt auf dem Strommarkt und finden dafür selbst einen Abnehmer. An der Strombörse in Leipzig zum Beispiel wird eine Kilowattstunde Strom derzeit im Schnitt mit rund vier Cent pro Kilowattstunde gehandelt.

Der derzeitige Rechtsrahmen, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium, eröffne heute folgende Möglichkeiten: „Wenn Anlagen nach 20 Jahren Förderung das Förderregime des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verlassen, haben ihre Betreiber derzeit die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihre Energie direkt zu vermarkten.“

Nach Ansicht eines Praktikers ist dies leichter gesagt als getan: „Für kleine Solaranlagen unter 100 Kilowatt Leistung ist die Direktvermarktung bisher nicht interessant“, sagt Gerhard Steber, Seniorchef des Solar-Unternehmens Ökohaus in Eppishausen im Unterallgäu. Denn bevor man seinen Strom direkt vermarkten kann, müsse investiert werden. Ältere Wechselrichter erfüllten beispielsweise nicht mehr die heutigen Anforderungen. Die Investitionen würde sich bei kleinen Anlagen aber kaum rechnen. Ähnlich sieht es das Umweltbundesamt in der Studie. Beispielsweise fallen Kosten für die Vermarktung des Stroms an, für eine Fernsteuerung und die Viertelstundenmessung. Die bittere Bilanz des Umweltbundesamtes: Die Direktvermarktung sei für ältere Kleinanlagen „in vielen Fällen nicht kostendeckend“.

Solarverband warnt: Das wird fatal für die Energiewende

Ökohaus-Gründer Steber rechnet deshalb damit, dass viele Privatleute ihre Anlagen demontieren könnten. „Das Thema wird mit jedem Tag brennender und könnte zu einem massiven Rückbau der Photovoltaik führen“, sagt er. Zwar fallen zuerst noch wenige, kleine Anlagen aus der EEG-Förderung. Jahr für Jahr sind aber mehr und zunehmend größere Anlagen betroffen.

Wenn aber plötzlich Erzeuger von Ökostrom wegfallen, wäre das fatal für die Energiewende, warnt Grünen-Politiker Krischer: „Die alten Anlagen, gerade im Solarbereich, werden noch viele Jahre Strom produzieren können“, sagt er. „Es muss alles getan werden, dass diese Anlagen im Markt gehalten werden, sonst fangen wir beim Klimaschutz wieder von vorne an.“ Genauso sieht es der Bundesverband Solarwirtschaft: Um die Klimaziele zu erreichen und den Atom- und Kohleausstieg zu kompensieren, sei eine Verdreifachung der installierten Solarstromleistung bis 2030 nötig. An einer vorzeitigen Außerbetriebnahme noch lange leistungsfähiger Solarstromanlagen könne man „kein Interesse haben“.

Forderung nach unbürokratischer Lösung für alte Solaranlagen

Wie aber könnte die Lösung aussehen? Grünen-Experte Krischer fordert eine „unbürokratische Anschlusslösung“ für Altanlagen. Diese könnte so aussehen, dass die Betreiber ihren Strom an den örtlichen Netzbetreiber abgeben – häufig sind dies die Stadtwerke. Dieser könnte dann den privat erzeugten Solarstrom verkaufen und den erzielten Preis an die Anlagenbesitzer zurückgeben.

Ähnliches schlägt der Bundesverband Solarwirtschaft vor: „Anlagenbetreiber benötigen nach 20 Jahren für den Weiterbetrieb keinesfalls mehr hohe Fördersätze“, heißt es dort. Eine unbürokratische Lösung könnte aber die Auszahlung des Solar-Marktwertes plus eines kleinen Aufschlags sein. In einer Größenordnung von 5 bis 6 Cent je Kilowattstunde würde dies den kostendeckenden Weiterbetrieb ermöglichen.

Solaranlagen-Besitzer sind mit dem Problem des auslaufenden EEG übrigens nicht allein: Biogasanlagen und Windkraftbetreiber stehen vor einer ähnlichen Logik.

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