Piloten-Streik bei Ryanair: Was Passagiere wissen müssen
Deutsche Ryanair-Piloten streiken am Freitag. Auch am Allgäu Airport in Memmingen fallen Flüge aus. Fluggäste haben aber viele Rechte.
Die Piloten der irischen Billigfluglinie Ryanair haben ihre Drohung wahr gemacht. Weil sich aus ihrer Sicht das Unternehmen im laufenden Tarifkonflikt zu wenig bewegt, werden sie am Freitag streiken. Auch in anderen europäischen Ländern treten an diesem Tag Flugkapitäne von Ryanair in den Ausstand – in Irland, Schweden und Belgien. Bereits jetzt ist sicher, dass viele Flüge ausfallen. Passagiere haben inzwischen aber viele Rechte.
Wie viele Flüge fallen durch den Streik aus?
Kurz nach der Streikankündigung durch die Pilotenvereinigung Cockpit am Mittwoch gab Ryanair bekannt, dass am Freitag 250 Flüge von und nach Deutschland gestrichen werden. Für diesen Tag hatte Ryanair ursprünglich 2400 Flüge in Europa geplant.
Ist von dem Streik auch Bayern betroffen?
Der geplante Pilotenstreik bei Ryanair betrifft auch Bayern - hier wird an diesem Freitag mehr als die Hälfte aller Flüge ausfallen. Besonders stark ist der Nürnberger Flughafen betroffen: Dort finden nach Angaben des Airports von jeweils zehn Starts und Landungen nur jeweils drei statt. Der Streik soll laut Pilotenvereinigung Cockpit von 3.01 Uhr am Freitagmorgen bis 2.59 Uhr am Samstagmorgen andauern.
Wie stark ist der Allgäu-Airport in Memmingen betroffen?
Auch am Allgäu-Airport in Memmingen sind Verbindungen betroffen. Sechs Flüge wurden gestrichen: der Flug nach Thessaloniki um 6.05 Uhr, der Flug aus Thessaloniki um 10.50 Uhr, der Flug nach Sevilla um 11.35 Uhr, der Flug aus Sevilla um 17.35 Uhr, der Flug nach Warschau um 18 Uhr und der Flug aus Warschau um 21.55 Uhr. Der Flughafen informiert Reisende auf seiner Homepage: allgaeu-airport.de.
Wie informiert Ryanair die Passagiere?
Das Unternehmen berichtet, dass alle betroffenen Kunden per E-Mail oder SMS benachrichtigt werden. Ryanair verspricht, die Kunden auf andere Flüge umzubuchen oder den Preis für das Ticket zu erstatten. Für die „Störung“ entschuldigte sich das Unternehmen.
Welche Rechte haben Passagiere im Streikfall?
Passagiere haben im Streikfall das Recht auf eine Ersatzbeförderung. Dies kann durch die Umbuchung auf einen anderen Flug erfolgen oder auf einem anderen Transportweg – zum Beispiel mit Bus und Bahn. Geregelt wird dies in der Fluggastrechte-Verordnung der EU. Fällt ein Flug definitiv aus oder ergibt sich eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Kunde auch sein Ticket zurückgeben und sich den Preis erstatten lassen. Passagiere müssen sich mit angebotenen Ersatzflügen also nicht abfinden, erinnert Rebecca Tackenberg, Expertin des Fluggastrechteportals EUclaim: „Man kann auch auf eigene Kosten einen anderen Flug buchen und bekommt die Kosten für das ursprüngliche Flugticket zurück“, sagt sie. Der Nachteil: Ist das selbst gebuchte Ticket teurer als das ursprüngliche, bleibt man auf der Differenz sitzen.
Gibt es auch ein Recht auf Entschädigung über den Ticketpreis hinaus?
Leider nicht. Das EU-Recht billigt Passagieren zwar bis zu 600 Euro Entschädigung bei Ausfällen oder Verspätungen ihrer Flüge von mehr als drei Stunden zu. Wenn aber Piloten streiken, haben Reisende darauf keinen Anspruch. Dem Bundesgerichtshof zufolge handelt es sich um einen Fall höherer Gewalt.
Welche Rechte hat man am Airport noch, wenn Flüge verspätet sind?
Ab einer Wartezeit von zwei Stunden haben Kunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen, sagt Expertin Rebecca Tackenberg. Airlines müssen Speisen und Getränke oder Verpflegungsgutscheine bereitstellen. Bekomme man keine Verpflegung, könne man sich selbst versorgen und sich die Kosten später erstatten lassen. „Findet der Ersatzflug am nächsten Tag statt, hat man zudem Anspruch auf eine Unterkunft“, berichtet Rebecca Tackenberg. Kann die Airline keine Übernachtungsmöglichkeit bereitstellen, kann sich der Fluggast selbst ein Quartier buchen und die Rechnung später bei der Airline einreichen.
Wie soll man sich gegenüber der Airline verhalten?
Expertin Tackenberg rät, sich stets erst mit der Fluglinie in Verbindung zu setzen und nach Verpflegung oder einer Unterkunft zu fragen, bevor man selbst aktiv wird. „Gehen Sie zuerst immer zu Ihrer Airline hin“, sagt sie. Zudem rät sie, sich den Flugausfall oder die Verspätung schriftlich bestätigen zu lassen. Meist werden dafür bereits Formulare bereitgehalten, welche die Flugnummer, das Datum und den Grund für die Verspätung oder Annullierung enthalten sollten. Ersatztickets und Belege für Speisen oder Übernachtungen sollte man zudem aufbewahren, um sie später bei der Fluglinie einreichen zu können. „Zudem hat es sich bewährt, ein Foto von der Anzeigetafel mit dem verspäteten Flug zu machen und Kontakt mit anderen Passagieren aufzunehmen, um im Streitfall Zeugen zu haben“, sagt sie. (mit dpa)
Die Diskussion ist geschlossen.