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Post
26.10.2015

Regeln für Paketboten: Was darf der Zusteller - und was nicht?

Paketzusteller treffen nicht immer die Person, für die sie Post haben. Was dürfen sie dann mit dem Paket tun?
Foto: Fredrik von Erichsen (dpa)

Die Paket-Bestellung ist mal wieder beim Nachbarn gelandet. Darf der Zusteller das? Und was, wenn der Nachbar nicht da ist? Wir erklären, welche Rechte Kunden haben.

Bei Bestellungen liegen Freud und Leid manchmal nah beinander. Wer kennt das nicht: Seit Tagen wartet man auf den Paketboten – und findet am Ende nur einen Abholzettel im Briefkasten. Im besten Fall hat der Nachbar das Paket entgegengenommen – und man kommt noch am selben Tag stressfrei zu seinem Einkauf. Doch so läuft es nicht immer. Was passiert zum Beispiel, wenn man gar nicht weiß, wo das Paket geblieben ist? Oder der Nachbar nicht da ist?

Was ist eigentlich ein „Nachbar“?

Hier fängt es gleich an, kompliziert zu werden. Denn der „Nachbar“ heißt in der Fachsprache der Post-Tochter DHL „Ersatzempfänger“ – und der muss in „unmittelbarer Nähe“ des eigentlichen Empfängers wohnen. Im Klartext führt das dazu, dass es keine festen Vorschriften gibt, wem das Paket dann zur Zustellung angeboten werden soll. In einem Wohnblock kommt dann jede andere Wohnung infrage. Oder auch ein Geschäft, das in der Nähe liegt. Der Zustelldienst Hermes wird hier konkreter: Der „direkte“ Nachbar, bei dem das Paket alternativ abgegeben werden kann, darf höchstens drei Häuser weit entfernt wohnen. In Mehrfamilienhäusern sind es die Wohnungen auf dem selben Stockwerk, zu denen die Zulieferer das Paket bringen können.

Wie lang muss der Bote vor der Tür warten?

Dafür gibt es bei keinem Zustelldienst feste Regelungen. Die Paketboten könnten fast immer einschätzen, wie viel Zeit sie den Leuten geben müssen, die sie beliefern, sagen die Unternehmen. Weil die Zusteller feste Routen haben, kennen sie auch ihre Kunden, heißt es. Bei alten oder behinderten Personen werde dann mehr Zeit eingeräumt.

Was, wenn der Zusteller einfach nicht klingelt?

Der Vorwurf, Zusteller würden sich das Treppenlaufen sparen und Abholzettel ohne vorheriges Klingeln in den Briefkasten werfen, kommt immer wieder. Postsprecher Klaus-Dieter Nawrath räumt ein: „Das mag in Einzelfällen so geschehen.“ Dieses Verhalten werde nicht toleriert. Empfänger, die den ganzen Tag zu Hause waren, auf die Klingel geachtet haben und dennoch nur einen Zettel im Briefkasten vorfinden, sollten das nicht hinnehmen. Nawrath rät, auf eine erneute Zustellung zu pochen und sich bei der Post zu beschweren. Wenn diese solchen Praktiken auf die Schliche kommt, „werden wir sehr ernst mit dem Zusteller reden“, sagt Nawrath.

Muss ich Pakete von Nachbarn  annehmen?

Nein, unter keinen Umständen. Wer den Empfänger nicht gut kennt, sollte sich das als Nachbar gut überlegen. Schließlich hat der Zustelldienst seine Aufgabe erledigt, sobald man ein Paket für eine andere Person annimmt. Rechtlich ist die Abgabe bei einem Nachbarn nach Einschätzung von Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern eine Grauzone. Denn wenn das nachbarschaftliche Verhältnis nicht so ganz perfekt ist, kann ein Paket, das für jemand anderen angenommen wurde, zu viel Ärger führen.

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Es tun sich dabei viele Fragen auf. Zum Beispiel: Wenn der Inhalt des Pakets beschädigt ist, wer wird im Zweifelsfall dafür haften? Als Nachbar darf man das Paket nicht vorher öffnen, um sich von der Unversehrtheit des Inhalts zu überzeugen. Oder: Wenn man den Namen auf dem Abholzettel nicht lesen kann, muss man dann selbst jede Wohnung im Umkreis ablaufen? Genau das ist Tatjana Halm schon selbst passiert. Sie sagt: „Die Zustellungsregelungen, so wie sie in den Geschäftsbedingungen der Zulieferdienste aufgeschrieben sind, sind in einer rechtlichen Grauzone.“ Grundsätzlich hat der Nachbar, bei dem das Paket landet, auch die Pflicht, es dem Empfänger zukommen zu lassen. In der Praxis heißt das: Wenn man Urlaubspläne hat oder einen Großteil der kommenden Tage nicht verfügbar ist, sollte man keine Sendung annehmen.

Gibt es Lieferungen, für die andere Richtlinien gelten?

Jein. Zunächst einmal wird bei der DHL jedes Paket gleich behandelt – auch, wenn beispielsweise ein Aufkleber mit der Aufschrift „zerbrechlich“ darauf zu sehen ist. Ähnlich verfährt auch Hermes. Allerdings gibt es eine Reihe von Zustelloptionen, die man für seine Lieferung angeben kann. So lässt sich sicherstellen, dass man ausschließlich selbst das ersehnte Paket in Empfang nimmt. Bei Lieferdiensten wie Hermes gehen diese Sicherheitsmöglichkeiten bis hin zu einer PIN-Nummer, die man bei Erhalt des Pakets eingeben muss.

Kann man einen Zeitraum für die Zustellung vorgeben?

Es liegt daran, ob schon bei der Bestellung ein fester Zustellzeitraum als alternative Option ausgewählt werden kann. Das kostet in der Regel einen Aufpreis. Hat der Paketbote beim ersten Mal niemanden angetroffen, ist ein Zeitfenster bei der zweiten Zustellung laut Auskunft der Paketdienste kein Problem. Der Lieferzeitraum lasse sich oft auf wenige Stunden eingrenzen.

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