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Arbeitsmarkt
12.01.2017

Regionale Wirtschaft will Flüchtlinge in Ausbildung behalten

Die regionale Wirtschaft fordert, dass Flüchtlinge in Ausbildung nicht abgeschoben werden sollen.
Foto: Sven Hoppe (dpa)

Rund 500 Flüchtlinge machen derzeit eine Ausbildung in Schwaben. Handwerk und Industrie in der Region fordern: Wer eine Lehre macht, soll in Deutschland bleiben dürfen.

In der regionalen Wirtschaft wächst die Befürchtung, dass der Umgang mit Flüchtlingen in Bayern in die falsche Richtung läuft. Viele Betriebe in unserer Region haben Flüchtlingen einen Ausbildungsplatz gegeben. Jetzt fürchten die Unternehmen, dass diese überraschend abgeschoben werden. „Wir haben einen hohen Anteil an Afghanen in Ausbildung – diese sind plötzlich über Nacht nicht mehr erwünscht“, sagte Andreas Kopton, Präsident der Industrie- und Handelskammer Schwaben (IHK). Die Schuld daran gibt er der Bayerischen Staatsregierung – insbesondere CSU-Innenminister Joachim Herrmann.

Wie groß ist das Problem? Der IHK zufolge befinden sich in Schwaben derzeit rund 500 Flüchtlinge in Ausbildung in Handwerk und Industrie, davon nehmen 202 am Vorzeigeprojekt „Junge Flüchtlinge in Ausbildung“ teil – ein großer Teil seien Afghanen.

Vor allem Afghanen könnten abgeschoben werden

Obwohl in einigen Regionen Afghanistans gekämpft wird, gelten andere Teile des Landes inzwischen als sicher, sodass Abschiebungen stattfinden können. Per Flugzeug ist dies bereits vorgekommen.

Bei der IHK ist der Fall eines jungen Mannes bekannt, der trotz Aussicht auf eine Lehre im Januar in seine Heimat zurückkehren musste. Bei der Handwerkskammer für Schwaben zählte man 2016 genau 79 Afghanen mit neuem Lehrvertrag und 27 in einer Einstiegsqualifizierung. Sie seien „massiv von Abschiebung bedroht“. Konkrete Erfahrungen mit abgelehnten Asylanträgen hat die Handwerkskammer in sieben Fällen, beispielsweise bei einem Bäcker in Kaufbeuren.

Die regionale Wirtschaft betont, sie habe sich auf die Regel verlassen, wonach Flüchtlinge nach einer dreijährigen Lehre mindestens zwei Jahre hier arbeiten dürfen. „Bayern hat diese 3-plus-2-Regel massiv eingeschränkt“, sagt IHK-Ausbildungsleiterin Josefine Steiger.

Grund für den Ärger ist eine Anweisung aus dem bayerischen Innenministerium vom 1. September. Demnach bezieht sich der Ausbildungspakt nur auf anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber mit hoher Bleibeperspektive – also aus Syrien, Iran, Irak, Somalia und Eritrea. Afghanistan ist nicht darunter. Die Ämter zögern den Kammern zufolge jetzt oft, Afghanen noch eine Arbeitserlaubnis zu geben.

Nach der Ausbildung sollen Flüchtlinge in Deutschland bleiben

Hans-Peter Rauch, Präsident der Handwerkskammer für Schwaben, fordert deshalb: „Wenn ein Afghane eine Ausbildung bekommen hat, muss er sie fertig machen und zwei Jahre hier arbeiten können.“ Hauptgeschäftsführer Ulrich Wagner warnt davor, die Flüchtlinge zu frustrieren: „Hier entsteht Sprengstoff ohne Ende.“

Denn die jetzige Politik raube jungen Flüchtlingen ihre Perspektive, am Ende könnten sie aber doch nicht abgeschoben werden, weil zum Beispiel Dokumente fehlen. Das stützen neue Zahlen: Demnach sind in Deutschland von Januar bis November 2016 nur 368 Menschen in nordafrikanische Länder abgeschoben worden, gleichzeitig lehnten die Behörden 8363 Asylanträge von dort ab.

Mehr zum Thema lesen Sie hier:

Auch Claudia Roth setzt sich gegen Abschiebung von Pouya ein

Empört über Abschiebungen

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Die Diskussion ist geschlossen.

13.01.2017

Für sowas gehört ein Einwanderungssgesetz her, welches unsere CSU leider seit Jahren verhindert. Wer in einer Branche arbeitet, wo wir Arbeitskräfte brauchen, sein eigenes Geld verdient, Steuern zahlt, warum sollte der nicht bleiben dürfen? Eigentlich läuft es in der ganzen Welt so, außer natürlich in Deutschland. Da muss es kompliziert sein!

13.01.2017

Gerechtigkeit

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Es gibt in Bayern und anderen Staaten ein Rechtsystem mit Historisch gewachsenen Gesetzen, die für jede Natürliche Person und Körperschaften gilt.

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Mansche Kreise meinen über den Gesetzen zu stehen .... was nicht toleriert werden darf .... , aber jeder darf seine Rechtsmittel ausschöpfen.