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Handwerk
12.12.2019

Die Meisterpflicht kommt in zwölf Berufen zurück: Handwerker sind zufrieden

Im Jahr 2004 war in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen. Nun wird sie in zwölf Handwerks-Berufen wieder eingeführt.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa

Die Meisterpflicht kommt zurück. Der Bundestag hat beschlossen, dass sie für zwölf Handwerksberufe wieder eingeführt werden soll. Was das bedeutet.

Ein großes Hüh, ein kleines Hott: Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag die Wiedereinführung der Meisterpflicht im Handwerk für zwölf Gewerke beschlossen. Einzig die Grünen haben sich enthalten. Nicht mehr auf der Liste der 53 bei der vergangenen Reform des Gesetzes 2004 zulassungsfrei gestellten Handwerksberufe sind damit Fliesen-, Platten- und Mosaik-leger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

Siegfried Schmid aus Immenstadt ist Orgelbaumeister. Er begrüßt auf Nachfrage die Wiedereinführung der Meisterpflicht. „Als die Pflicht damals abgeschafft wurde, hat die Branche das schmerzlich zu spüren bekommen.“ Ausländische Firmen seien auf den Markt gekommen. „Sie haben natürlich mit niedrigeren Preisen geworben.“ Auch die Qualität habe in dieser Zeit bei manchen Anbietern nachgelassen – eine bedenkliche Entwicklung, sagt Orgelbaumeister Siegfried Schmid. „So eine große Orgel kann ein mehrstöckiges Ausmaß haben, da geht es einfach auch um Sicherheit.“

Diese Handwerks-Berufe unterliegen bald wieder der Meisterpflicht

Die Sicherheit war nun auch eines der zentralen Argumente für die teilweise Abkehr von der 15 Jahre alten Reform. Aber längst nicht das Einzige. Es gehe auch um die Sicherung eines kulturell wertvollen Wissens, dessen Weitergabe durch den Meisterzwang gesichert werden solle, hieß es in der Begründung des von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurfes. Und nicht zuletzt sichere die Meisterpflicht die Qualität der Arbeit und die Ausbildung des Nachwuchses. Solchen zu finden – und dann auch zu halten –, ist für viele Handwerksbetriebe ein immer größeres Problem.

Das bekräftigt auch der Präsident der Handwerkskammer für Schwaben, Hans-Peter Rauch: „Es hat sich einfach gezeigt, dass die Ausbildungsleistung in den betroffenen Gewerken zurückgegangen ist und auch die Qualität der geleisteten Arbeit.“ Das Handwerk sei nun „froh und dankbar“, dass die Politik eine „Fehlleistung aus der Vergangenheit wieder rückgängig gemacht hat“, so Rauch weiter. In der jetzigen Situation sei das Maximale erreicht worden. Am Ziel sieht Rauch das Handwerk mit der nun beschlossenen Reform aber nicht: „Es gibt noch ein paar Gewerke, in denen wir die Meisterpflicht wieder brauchen.“ Doch gegen eine weitere oder gar die vollständige Rückvermeisterung, wie es in Fachkreisen heißt, sprachen auch starke Einwände der EU. Die Kommission in Brüssel mahnt regelmäßig einen mangelhaften Wettbewerb bei reglementierten Berufen an.

Warum die Meisterpflicht wichtig für das Handwerk ist

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) begründete die Beschränkung auf zwölf Berufe darum auch mit dem Europarecht – aber auch mit der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit. In fünf Jahren solle aber alles noch einmal auf den Prüfstand. Dann gebe es möglicherweise auch die Chance, weitere Gewerke wieder in die Meisterpflicht einzuschließen.

Doch auch in Deutschland gibt es lautstarke Kritik an der Meisterpflicht. „Aus Sicht der Verbraucher wird der Zugang zu Handwerksleistungen mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht schwieriger. Die Wartezeiten und die Preise können steigen“, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Achim Wambach. Hintergrund ist, dass der Markteintritt für neue Betriebe durch die nötige Meisterprüfung deutlich zeit- und kostenintensiver ist. Für Betriebe, die seit 2004 in den nun wieder zulassungsbeschränkten Berufen gegründet wurden, gilt ein Bestandsschutz. Sie können auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben.

Auch Orgelbaumeister Schmid sieht in der Wiedereinführung der Meisterpflicht eine wichtige Weichenstellung für den Nachwuchs: „Um im Handwerk ausbilden zu können, braucht man einfach den Meistertitel.“ Die Orgelbauer erwerben ihren Meistertitel, indem sie ein Schuljahr die Meisterschule in Ludwigsburg besuchen und anschließend ihre Prüfung absolvieren. „Theoretisch kann man das gleich nach der Gesellenprüfung machen“, sagt Schmid. „Aber erst mal drei Jahre Berufserfahrung sammeln, halte ich durchaus für empfehlenswert.“ (mit dpa)

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