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Europäisches Statistikamt
19.07.2018

Rund jeder Sechste kann sich keine Urlaubsreise leisten

In der gesamten EU konnten sich 2017 30,5 Prozent der Menschen keine einwöchige Urlaubsreise leisten.
Foto: Jens Büttner, dpa

Ferienzeit - Urlaubszeit. Viele Bundesbürger müssen aber zu Hause blieben - aus finanziellen Gründen. Empfänger von Hartz IV müssen noch mehr beachten.

Millionen Bundesbürger können sich finanziell keine Urlaubsreise leisten. Im vergangenen Jahr waren 16 Prozent der Menschen in Deutschland betroffen, wie aus Daten des Europäischen Statistikamts Eurostat hervorgeht.

Für viele Menschen ist kein einwöchiger Urlaub drin

Darauf hat die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann aufmerksam gemacht. Allerdings ist der Anteil derer, die zu Hause bleiben mussten, in den vergangenen Jahren gesunken. Und er liegt weit unter dem EU-Durchschnitt.

Bei Alleinerziehenden war 2017 für 32,6 Prozent keine einwöchiger Urlaub woanders als zu Hause möglich, bei Alleinstehenden für 24,7 Prozent.

Die Zahlen werden bei einer jährlichen Befragung zu materieller Entbehrung erhoben. In der gesamten Europäischen Union konnten sich im vergangenen Jahr 30,5 Prozent der Menschen keine einwöchige Urlaubsreise leisten.

In Deutschland hat sich die Lage in den vergangenen Jahren laut Eurostat verbessert. 2016 waren noch 18,4 Prozent betroffen. 2010 waren es 23,7 Prozent. Seither gingen die Werte bei leichten Schwankungen zurück.

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Zimmermann: "Die Menschen brauchen wieder mehr Geld in der Tasche"

Zimmermann sagte: "Besonders in der Ferienzeit ist es für Kinder natürlich bitter, wenn sie gerne verreisen würden, es aber nicht geht." Die Sozialpolitikerin wertete dies als Ausdruck von Armut. "Die Menschen brauchen wieder mehr Geld in der Tasche", sagte sie.

Hartz-IV-Bezieher haben im Fall einer Urlaubsreise zudem zu beachten, dass sie eigentlich für die Jobcenter erreichbar sein sollen. Allerdings regelt eine Erreichbarkeits-Anordnung, dass Betroffene bis zu drei Wochen im Jahr abwesend sein können, ohne dass die Bezüge gekürzt werden. Sie müssen dies aber beantragen. Extra Urlaubsgeld gibt es nicht. Aber sofern die Bezieher von Grundsicherung sich das leisten können, können sie in der Zeit auch ins Ausland verreisen. (dpa)

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