Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Diesel-Skandal: Weshalb Rupert Stadler nun doch plötzlich freikommt

Diesel-Skandal
30.10.2018

Weshalb Rupert Stadler nun doch plötzlich freikommt

Seit 2007 hat Rupert Stadler den Ingolstädter Autobauer Audi geführt. Seit Juni 2018 saß er in Gablingen in Untersuchungshaft.
Foto: Ulrich Wagner

Rupert Stadler kommt aus der U-Haft frei. Das Oberlandesgericht München hält den früheren Audi-Chef aber weiterhin für „dringend tatverdächtig“.

Rupert Stadler wird nach vier Monaten aus der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Gablingen entlassen. Das Oberlandesgericht München hat am Dienstag angekündigt, es habe den Haftbefehl gegen Stadler außer Vollzug gesetzt. Zur Höhe der Kaution, die der ehemalige Audi-Chef hinterlegen muss, machten allerdings weder das Gericht, noch die Staatsanwaltschaft Angaben. Denn daraus können Rückschlüsse auf Stadlers Vermögen gezogen werden. So hieß es nur: Die Kaution sei „empfindlich hoch“.

Auch wann der Manager aus dem oberbayerischen Titting das Untersuchungsgefängnis verlassen kann oder ob er gar schon frei ist, blieb vorerst offen. Tatsache ist: Die Kaution muss erst auf dem Bankkonto der Justiz eingegangen sein, bevor ein Untersuchungshäftling auf freien Fuß kommt.

Was wusste Stadler vom Diesel-Skandal bei Audi?

Erst zuletzt hatte der Manager, der von dem bekannten Wirtschaftsanwalt Thilo Pfordte vertreten wird, wieder Haftbeschwerde eingelegt. Er soll in diesem Zusammenhang auch schwere Vorwürfe gegen die zuständige Justiz erhoben haben, als deren Opfer er sich sieht.

Denn nach wie vor hat Stadler offenbar die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht eingeräumt. Denen zufolge soll er den Verkauf von Dieselautos mit manipulierten Abgaswerten in Europa nach Aufdeckung der Betrügereien in den USA 2015 zumindest geduldet zu haben: Er habe davon gewusst oder sie zumindest bewusst ignoriert, vermuten die Staatsanwälte.

Darum geht der zuständige Senat in seiner Entscheidung auch davon aus, dass gegen den Beschuldigten weiterhin ein dringender Tatverdacht besteht. Zudem machten die Richter deutlich, dass auch der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr fortbesteht. Stadler soll versucht haben, in den Ermittlungen wegen des Dieselskandals bei Audi Zeugen oder Beschuldigte zu beeinflussen.

Lesen Sie dazu auch

Ex-Audi-Chef Stadler erhält Kontaktverbot als Auflage

Trotzdem kam der 55-Jährige frei. Warum gerade jetzt?, lautet die Frage. In Audi-Kreisen wird vermutet, dass die Verdunkelungsgefahr inzwischen als geringer angesehen wird, weil Stadler als Audi-Chef und Volkswagen-Konzernvorstand inzwischen freigestellt wurde und somit gegenüber anderen Beteiligten im Dieselskandal keine dienstlichen Weisungen mehr geben kann.

Er erhält aber ein Kontaktverbot als Auflage. Er darf also mit keinen Beteiligten im Dieselskandal sprechen. Der Senat hält es für verantwortbar, die Untersuchungshaft unter diesen Auflagen außer Vollzug zu setzen“, heißt es offiziell.

Dabei könnte er schon am nächsten Samstag zufällig einen alten Bekannten wiedertreffen, sofern er am Samstag zum Fußballspiel des FC Bayern gegen Freiburg in die Allianz-Arena gehen würde.  Denn wie der frühere VW-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn,  der im Diesel-Skandal ebenfalls zu den Beschuldigten gehört, sitzt Stadler nach wie vor im Aufsichtsrat beim FC Bayern.

Wahrscheinlich wird der Manager allerdings nach vier Monaten in der Justizvollzugsanstalt Besseres zu tun haben, als ins Fußballstadion zu pilgern. Zumal klar ist: Sollte die Staatsanwaltschaft von so einem Treffen Wind bekommen, könnte das als Verstoß gegen die Auflagen gewertet und der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt werden.

Stadler, einer der erfolgreichsten Manager in der Geschichte des Audi-Konzerns, war Mitte Juni im Zuge des Diesel-Skandals wegen Verdunkelungsgefahr überraschend vor der Fahrt ins Büro in seinem Haus in Ingolstadt verhaftet worden. Der Audi-Chef wurde daraufhin beurlaubt. Anfang Oktober trennte sich der VW-Konzern dann von ihm. Als Grund führte das Unternehmen die Untersuchungshaft an.

Stadler: Die Justiz macht keine gute Figur 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.